01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2101.20.98?
Die Warennummer 2101.20.98 ist in vier Zolltarifnummern unterteilt. Die Zolltarifnummer 2101.20.98.10.0 gilt für Zubereitungen ohne Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose sowie für Zubereitungen mit weniger als den dort genannten Gehalten. Die Zolltarifnummer 2101.20.98.85.0 erfasst Zubereitungen mit 70 GHT oder mehr Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder Isoglucose, die Zolltarifnummer 2101.20.98.87.0 solche mit 65 % oder mehr zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker des Nettogewichts. Die Zolltarifnummer 2101.20.98.99.0 gilt für alle übrigen Zubereitungen dieser Warennummer.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 2101.20.98
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 2101.20.98
Anmerkungen (3)
2. Zu Position 2101 gehören auch Auszüge aus den in der Anmerkung 1 Buchstabe b) genannten Kaffeemitteln.
6. Zubereitungen auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate oder Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus mit einem Zuckergehalt von 97 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockenmasse, sind von der Einreihung in die Position 2101 ausgeschlossen und werden grundsätzlich in Kapitel 17 eingereiht. Der Charakter dieser Waren gilt nicht länger als durch Kaffee, Tee oder Mate oder Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus verliehen.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 306/200112.02.2001 | Ein flüssiges Erzeugnis zur Zubereitung von Tee, das nach dem Verdünnen mit Wasser als Getränk verwendet wird, wurde in die Warennummer 2101.20.92 eingereiht. | 2101.20.92 |
| 306/200112.02.2001 | Ein Erzeugnis in Pulverform mit der Bezeichnung „Zitronentee“ zur Zubereitung von Tee wurde in die Warennummer 2101.20.92 eingereiht. | 2101.20.92 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-130/0204.03.2004 | Deutsch. |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 2101.20.98
Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 2101.20.98 gilt für Zubereitungen mit Saccharose?
Zubereitungen mit mindestens 70 GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder Isoglucose gehören in die Zolltarifnummer 2101.20.98.85.0, sofern ihr Zuckergehalt in der Trockenmasse weniger als 97 GHT beträgt. Ab einem Zuckergehalt von 97 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockenmasse, sind Zubereitungen aus Tee oder Mate von Position 2101 ausgeschlossen. Sie werden grundsätzlich in Kapitel 17 eingereiht.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile