01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2101.20.98.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2101.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2101.20.988-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2101.20.98.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2101.20.98.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2101.20.98.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2101.20.98.10.0?
- ×Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Kaffee2101.11.00.00.0, 2101.12
- ×geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus2101.30
- ×Auszüge, Essenzen und Konzentrate2101.20.20.00.0
- ×auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate2101.20.92
- ×andere, also nicht: kein Milchfett, Milchprotein und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 2,5 GHT …2101.20.98.85.0, 2101.20.98.87.0, 2101.20.98.99.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2101.20.98.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2101.20.98
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 2101.20.98.10.0 | kein Milchfett, Milchprotein und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 2,5 GHT …diese Seite | – |
| 2101.20.98.85.0 | mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 70 GHT … | Präferenzzollkontingent |
| 2101.20.98.87.0 | mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts | Präferenzzollkontingent |
| 2101.20.98.99.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2101.20.98 eingereiht
57 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI42475/26-1Deutschland | Genmaicha-Matcha, Grüntee mit 50 % geröstetem Reis, Schnitt für Aufgussbeutel. Mischung aus fein zerkleinerten grünen … | 25.10.2029 |
| DEBTI35489/26-1Deutschland | Teezubereitung; Schwarztee, als Pressling. Beige-blaue Faltschachtel mit Aufdruck der Warenbezeichnung … | 04.10.2029 |
| DEBTI18612/26-1Deutschland | Getränkepulver mit Hojicha Tee. Hellbraunes, granulatartiges Pulver, in einer bedruckten Metalldose mit schwarzem … | 09.08.2029 |
| DEBTI17530/26-1Deutschland | Zubereitung aus Grüntee, Mate und Aromen. Zubereitung auf der Grundlage von Grüntee, Mate, Zitronengras, Zitronenmyrte … | 28.06.2029 |
| DEBTI4444/26-1Deutschland | Zubereitung aus Schwarztee und Gewürzen. Zubereitung auf der Grundlage von verschiedenen Schwarzteesorten sowie … | 13.04.2029 |
| DEBTI1144/26-1Deutschland | Zubereitung mit grünem Tee. Ein grünes, mit weißen und roten Stückchen durchsetztes Pulver, vorgelegt als Labormuster … | 09.03.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 2101.20.92 | 22 | Extrakt aus grünem Tee, entkoffeiniert, zubereitet. Feines, in Wasser lösliches, ockerfarbenes Pulver; Geruch schwach grasig; Geschmack bitter, adstringierend; Zubereitung mit Wasser ergibt ein … |
| 2101.20.20 | 4 | Weißer Tee-Extrakt mit 40 % Polyphenolen. Feines, ockerfarbenes Pulver, als Warenmuster nicht für den Einzelverkauf aufgemacht; Geruch: Tee entsprechend; Geschmack: Vorherrschend bitter … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2101.20.98.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (3)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.1956 | Chile | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.6719 | Ukraine | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.9016 | USA | 1,6 % + 3,56 EUR je 100 kg | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 6,5 % + Agrarteilbetrag (EA) gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 42 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Südkorea, Vietnam, Kanada und Singapur. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Armenienneu seit 10.10.2026 | 0 % + Agrarteilbetrag (EA) |
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR) |
| APS+-Länder | 0 % + Agrarteilbetrag (EA) |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 0 % + Agrarteilbetrag (EA) |
| Algerien | 0 % + Agrarteilbetrag (EA) |
| Chile | 0 % + Agrarteilbetrag (EA) |
| Färöer | 0 % + Agrarteilbetrag (EA) |
| Island | 0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR) |
| Israel | 0 % + Agrarteilbetrag (EA) |
| Japan | 4,1 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR) |
| Libanon | 0 % + Agrarteilbetrag (EA) |
| Mexiko | 0 % + Agrarteilbetrag (EA) |
| Neuseeland | 4 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR) |
| Norwegen | 0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR) |
| Syrien | 0 % + Agrarteilbetrag (EA) |
| Südafrika | 0 % + Agrarteilbetrag (EA) |
| Tunesien | 0 % + Agrarteilbetrag (EA) |
| TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr | 0 % + Agrarteilbetrag (EA) |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2101.20.98.10.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2101.20.98.10.0
Anmerkungen (2)
2. Zu Position 2101 gehören auch Auszüge aus den in der Anmerkung 1 Buchstabe b) genannten Kaffeemitteln.
6. Zubereitungen auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate oder Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus mit einem Zuckergehalt von 97 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockenmasse, sind von der Einreihung in die Position 2101 ausgeschlossen und werden grundsätzlich in Kapitel 17 eingereiht. Der Charakter dieser Waren gilt nicht länger als durch Kaffee, Tee oder Mate oder Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus verliehen.
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 306/200112.02.2001 | Ein flüssiges Erzeugnis zur Zubereitung von Tee wurde als Zubereitung auf der Grundlage eines Teeauszugs in die Warennummer 2101.20.92 eingereiht. | 2101.20.92 |
| 306/200112.02.2001 | Ein pulverförmiges Erzeugnis mit der Bezeichnung „Zitronentee“ zur Zubereitung von Tee wurde als Zubereitung auf der Grundlage eines Teeauszugs in die Warennummer 2101.20.92 eingereiht. | 2101.20.92 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-130/0204.03.2004 | Deutsch. |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 21 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2101.20.98
- 01.01.19952101.20.98neu eingeführt · aus 2101.20.10, aus 2101.20.90
- 01.01.19952101.20.98.10.0neu eingeführt · „kein Milchfett, Milchprotein und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 2,5 GHT …“ · aus 2101.20.10, 2101.20.90
- 01.01.19952101.20.98.99.0neu eingeführt · aus 2101.20.10, 2101.20.90
- 01.01.19982101.20.98.99.0aufgehoben · aufgeteilt in 2101.20.98
- 01.06.20102101.20.98.85.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 70 GHT …“ · aus 2101.20.98
- 21.09.20172101.20.98.87.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts“ · aus 2101.20.98
- 21.09.20172101.20.98.99.0neu eingeführt · aus 2101.20.98
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2101.20.98.10.0
Gilt die Zolltarifnummer 2101.20.98.10.0 für Teezubereitungen mit 70 GHT oder mehr Saccharose?
Nein, Zubereitungen mit 70 GHT oder mehr Saccharose oder Isoglucose gehören in die Zolltarifnummer 2101.20.98.85.0. Die Zolltarifnummer 2101.20.98.10.0 erfasst nur Zubereitungen unterhalb der Grenzwerte für Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
Fällt auf Waren mit Ursprung Belarus unter der Zolltarifnummer 2101.20.98.10.0 ein Zusatzzoll an?
Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus fällt für die Zolltarifnummer 2101.20.98.10.0 ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Fällt auf Waren mit Ursprung Russland unter der Zolltarifnummer 2101.20.98.10.0 ein Zusatzzoll an?
Ja, auf Waren mit Ursprung Russland fällt für die Zolltarifnummer 2101.20.98.10.0 ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile