01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2933.99.80?
Manche Zolltarifnummern unter der Warennummer 2933.99.80 nennen eine Verbindung mit Mindestreinheit, etwa 3-Cyanindol mit 98 GHT oder mehr unter der Zolltarifnummer 2933.99.80.01.0. Andere nennen die Verbindung ohne Reinheitsangabe, etwa 1,2,3-Benzotriazol unter der Zolltarifnummer 2933.99.80.81.0. Die Zolltarifnummer 2933.99.80.90.0 erfasst die Waren, die die Zolltarifnummern davor nicht erfassen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 69 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 2933.99.80
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 2933.99.80?
3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 2933.99.80. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 2933.99.80
Anmerkungen (5)
7. Zu den Positionen 2932, 2933 und 2934 gehören nicht Epoxide mit dreigliedrigem Ring, Ketonperoxide, cyclische Polymere der Aldehyde oder der Thioaldehyde, Anhydride mehrbasischer Carbonsäuren, cyclische Ester mehrwertiger Alkohole oder mehrwertiger Phenole mit mehrbasischen Säuren und Imide mehrbasischer Säuren. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nur, wenn die im Ring sich befindenden Heteroatome ausschließlich aus den hier aufgezählten Cyclisierungsfunktionen stammen.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.
05Verlauf
Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 2933.99.80
Zum 01.07.2026 wurden drei Zolltarifnummern neu eingeführt. Zum 01.01.2026 wurden zwei Zolltarifnummern neu eingeführt. Die übrigen 64 Zolltarifnummern blieben unverändert.
- 01.07.20262933.99.80.76.0neu eingeführt · 2-Methylindolin (CAS RN 6872-06-6) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr
- 01.07.20262933.99.80.83.0neu eingeführt · 1-(3-Chlorpropyl)-1,3-dihydro-2H-benzimidazol-2-on (CAS RN 62780-89-6) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr
- 01.07.20262933.99.80.84.0neu eingeführt · Allyl-(2S,4S)-4-benzoylsulfanyl-2-(dimethylcarbamoyl)pyrrolidin-1-carboxylat (CAS RN 141818-73-7) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr
- 01.01.20262933.99.80.44.0neu eingeführt · (2R,3R)-2-(2,4-Difluorphenyl)-1-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)butan-2,3-diolmethansulfonat (CAS RN 1175536-50-1) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr
- 01.01.20262933.99.80.65.0neu eingeführt · 2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4,6-bis(1-methyl-1-phenylethyl)phenol (CAS RN 70321-86-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 2933.99.80
Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 2933.99.80 gilt für 3-Cyanindol?
3-Cyanindol mit CAS RN 5457-28-3 gehört mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr in die Zolltarifnummer 2933.99.80.01.0. Die Zolltarifnummer nennt 3-Cyanindol nur mit dieser Reinheit.
Welche Waren schließt Kapitel 29, Anmerkung 7 von der Warennummer 2933.99.80 aus?
Kapitel 29, Anmerkung 7 schließt Epoxide mit dreigliedrigem Ring, Ketonperoxide, cyclische Polymere der Aldehyde oder der Thioaldehyde, Anhydride mehrbasischer Carbonsäuren, cyclische Ester mehrwertiger Alkohole oder mehrwertiger Phenole mit mehrbasischen Säuren und Imide mehrbasischer Säuren aus, weil sie nicht zu den Positionen 2932, 2933 und 2934 gehören. Die Ausschlüsse gelten nur, wenn die Heteroatome im Ring ausschließlich aus diesen Cyclisierungsfunktionen stammen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung


