01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 3812.20.90?
Die Zolltarifnummer 3812.20.90.10.0 gilt für Weichmacher, die Bis(2-ethylhexyl)-1,4-benzoldicarboxylat und mehr als 10 GHT, jedoch nicht mehr als 60 GHT Dibutylterephthalat enthalten. Die Zolltarifnummern 3812.20.90.20.0, 3812.20.90.30.0 und 3812.20.90.40.0 erfassen 1,2-Benzoldicarbonsäure-Alkylester bzw. n-Pentyl-isopentylphthalat. Die Zolltarifnummer 3812.20.90.90.0 erfasst die Weichmacher, die die vorstehenden Zolltarifnummern nicht erfassen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 5 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 3812.20.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 3812.20.90?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 3812.20.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 3812.20.90
Anmerkungen (2)
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht: a) einzelne Materialien oder Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie beispielsweise Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und -schrott (einschließlich Altbatterien), die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden; b) Industrieabfälle; c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 3812.20.90
Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 3812.20.90 gilt für meinen Weichmacher?
Das richtet sich nach dem Stoff, den der Weichmacher enthält. Die Zolltarifnummer 3812.20.90.10.0 gilt für Weichmacher, die Bis(2-ethylhexyl)-1,4-benzoldicarboxylat und mehr als 10 GHT, jedoch nicht mehr als 60 GHT Dibutylterephthalat enthalten; beide Merkmale müssen gemeinsam erfüllt sein.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
