01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3812?
Vulkanisationsbeschleuniger sind in Unterposition 3812.10 erfasst. Zusammengesetzte Weichmacher bilden Unterposition 3812.20: Ein Reaktionsgemisch aus Benzyl-3-isobutyryloxy-1-isopropyl-2,2-dimethylpropylphthalat und Benzyl-3-isobutyryloxy-2,2,4-trimethylpentylphthalat gehört in Zolltarifnummer 3812.20.10.00.0, alle übrigen Weichmacher in 3812.20.90. Zubereitete Antioxidationsmittel fallen unter Unterposition 3812.39 mit Zolltarifnummer 3812.39.10.00.0, andere Stabilisatoren in 3812.39.90. Mischungen von Oligomeren des 2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydrochinolin (TMQ) gehören in Zolltarifnummer 3812.31.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 3812.10zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger
- 3812.10.00.10.03812.10.00.30.03812.10.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 6 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 3812
3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3812. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3812
Rechts: wie viele der 6 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3812
Anmerkungen (2)
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht: a) einzelne Materialien oder Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie beispielsweise Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und -schrott (einschließlich Altbatterien), die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden; b) Industrieabfälle; c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3812
Fünf der sechs Warennummern der Position 3812 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19973812.20.10.00.0eingeführt · Reaktionsgemisch, Benzyl-3-isobutyryloxy-1-isopropyl-2,2-dimethylpropylphthalat und …
- 01.01.19973812.20.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2014
- 01.01.20173812.31.00.00.0eingeführt · Mischungen von Oligomeren des 2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydrochinolin (TMQ)
- 01.01.20173812.39.10.00.0eingeführt · zubereitete Antioxidationsmittel · zuletzt geändert 01.01.2020
- 01.01.20173812.39.90eingeführt · andere
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen


