01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 3926.90.97?
Die Zolltarifnummer 3926.90.97.05.0 gilt für Waren des technischen Bedarfs für zivile Luftfahrzeuge, 3926.90.97.23.0 für Kunststoffabdeckungen mit Halterungen für Außenrückspiegel von Kraftfahrzeugen. Mikrokügelchen aus einem Divinylbenzol-Polymer mit einem Durchmesser von 4,5 µm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 µm gehören in 3926.90.97.10.0, Silikonhüllen für Brustimplantate in 3926.90.97.40.0. Präservative aus Polyurethan fallen unter 3926.90.97.60.0. Alles, was die davor genannten Zolltarifnummern nicht erfassen, gehört in 3926.90.97.90.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 14 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 3926.90.97
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 3926.90.97?
150 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 3926.90.97. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Kunststoffteil – 3926.90.97.90.0
Kunststoff-Schlüsselanhänger – 3926.90.97.90.0
Kunststoff-Formteil – 3926.90.97.90.0
Kunststoffgehäuse – 3926.90.97.90.0
Handyhülle – 3926.90.97.90.0
Silikon – 3926.90.97.90.0
Behälter – 3926.90.97.90.0
PTFE-Dichtung – 3926.90.97.90.0
Kunststoff-Handyhülle – 3926.90.97.90.0
Kunststoff-Kabelbinder – 3926.90.97.90.0
Acryl-Display – 3926.90.97.90.0
Mauspad – 3926.90.97.90.0
Kunststoff-Halter – 3926.90.97.90.0
Silikondichtung – 3926.90.97.90.0
Kunststoff-Behälter – 3926.90.97.90.0
Kunststoff-Bilderrahmen – 3926.90.97.90.004Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 3926.90.97
Anmerkungen (3)
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
4. Als „Copolymere“ gelten alle Polymere, bei denen keine einzelne Monomereinheit 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beiträgt. Im Sinne des Kapitels 39 sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, Copolymere (einschließlich Copolykondensate, Copolyadditionserzeugnisse, Blockcopolymere und Pfropfcopolymere) und Polymergemische der Position zuzuweisen, welche die Polymere derjenigen Comonomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Im Sinne dieser Anmerkung sind dabei die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren, die zur selben Position gehören, zusammenzuziehen. Wenn keine einzelne Comonomereinheit überwiegt, sind Copolymere oder Polymergemische der Letzten der in Betracht kommenden Position zuzuweisen.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
5. Chemisch modifizierte Polymere — das sind solche, bei denen nur an den Seitengruppen der Hauptpolymerkette Änderungen durch chemische Reaktionen vorgenommen wurden — sind derjenigen Position zuzuweisen, die das nicht modifizierte Polymer erfasst. Diese Bestimmung gilt nicht für Pfropfcopolymere.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 3926.90.97 | andere: Hierher gehören Seitenabdeckungen für Mittelkonsolen von Personenkraftwagen aus kohlenstofffaserverstärkten Kunststoffen. Diese Abdeckungen bestehen aus einem Verbundwerkstoff, bei dem überwiegend Kohlenstofffasern in eine Epoxidharz-Matrix eingebettet sind. Sie haben eine steife Struktur. Diese Abdeckungen sind am unteren Rand mit diversen Rastvorrichtungen sowie Montagebohrungen versehen. Sie werden an der … |
Einreihungsverordnungen (33)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2024/302029.11.2024 | Pipettenspitzen aus durchsichtigem Polypropylen als austauschbare Einwegkomponenten für Pipettierapparate wurden in die Warennummer 3926.90.97 eingereiht. | 3926.90.97 |
| 2018/153110.10.2018 | Eine kreisförmige Luftpolster-Kunststofffolie als Abdeckung für ein Schwimm- oder Planschbecken wurde in die damalige Nummer 3926.90.92 eingereiht; heute steht dafür die Warennummer 3926.90.97. | 3926.90.92heute 3926.90.97 |
| 594/200908.07.2009 | O-Ringdichtungen aus einem Fluorelastomer, einem Copolymer aus Vinylidenfluorid und Hexafluorpropylen, wurden in die Warennummer 3926.90.97 eingereiht. | 3926.90.97 |
| 1417/200728.11.2007 | Künstliche Fingernägel aus geformtem Kunststoff zum Aufkleben, zu je 50 Stück gleicher Größe verpackt, wurden in die Warennummer 3926.90.97 eingereiht. | 3926.90.97 |
| 652/200708.06.2007 | Eine Nachbildung eines Mobiltelefons (Mock Up) aus hauptsächlich Kunststoff ohne elektronische Bestandteile wurde in die Warennummer 3926.90.97 eingereiht. | 3926.90.97 |
| 2855/200027.12.2000 | Toilettennecessaires für Fluggäste mit Innenfutter aus Kunststoff wurden in die damalige Nummer 3926.90.99 eingereiht; heute stehen dafür die Warennummern 3926.90.97 und 3006.91.00. | 3926.90.99heute 3926.90.97, 3006.91.00 |
Urteile des EuGH (5)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-123/0929.04.2010 | Die Kombinierte Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom … |
| C-104/2313.06.2024 | Nach dem Urteil C-104/23 umfasst der Begriff „vorgefertigtes Gebäude“ der Unterposition 9406.00 eine Ware aus Kunststoff nicht, die Tiere gegen Witterungseinflüsse schützt. |
| C-215/1028.07.2011 | Nach dem Urteil C-215/10 ist die Verordnung 1417/2007 gültig, soweit sie künstliche Nägel in die Warennummer 3926.90.97 einreiht. |
| C-344/2305.09.2024 | Das Urteil C-344/23 legt Artikel 46 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 zu Markierungen aus Kunststoff oder aus Polyethylenstäben aus, die an lebenden Fischen befestigt werden. |
19 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 3926.90.97
Zum 01.07.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Die übrigen 13 Zolltarifnummern blieben unverändert.
- 01.07.20263926.90.97.77.0neu eingeführt · Silicon-Entkopplungsring mit einem Innendurchmesser von 13,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 17,2 mm, in unmittelbaren Umschließungen von 2 500 Stück oder mehr, von der in Einparkhilfen-Sensorsystemen für Kraftfahrzeuge verwendeten Art
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 3926.90.97
Welche Waren fallen unter die statistische Warennummer 3926.90.97?
Unter die Warennummer 3926.90.97 fallen andere Waren aus Kunststoffen, die keine der davor stehenden Nummern erfassen. Für die Intrastat-Meldung geben Sie die Warennummer 3926.90.97 an.
Welche Zolltarifnummer gilt für Kunststoffteile unter der Warennummer 3926.90.97?
Kunststoffteile gehören in die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 (andere), sofern sie nicht unter eine der davor genannten Zolltarifnummern fallen.
Welcher HS-Code gilt für Waren aus Kunststoff unter der Warennummer 3926.90.97?
Die Warennummer 3926.90.97 gehört zum HS-Code 3926.90. Die ersten sechs Stellen folgen dem Harmonisierten System, die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur der EU.
Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 3926.90.97 gilt für welche Ware?
Prüfen Sie, ob Ihre Ware einer der genannten Zolltarifnummern entspricht. Mikrokügelchen aus einem Divinylbenzol-Polymer gehören in 3926.90.97.10.0, Silikonhüllen für Brustimplantate in 3926.90.97.40.0. Alles, was keiner davor genannten Zolltarifnummer entspricht, fällt unter 3926.90.97.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile