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gültig seit 01.07.2013

Zolltarifnummer 4104.41.19.90.0 – Gegerbte Rinderhäute bis 2,6 m²

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden ganze, gegerbte Häute und Felle von Rindern, Kälbern und Büffeln mit einer Oberfläche von 2,6 m² oder weniger, in getrocknetem Zustand („crust“), als ungespaltenes Vollleder oder als Narbenspalt. Gespaltenes, chromgegerbtes und künstlich nachgegerbtes Büffelleder in getrocknetem Zustand gehört in 4104.41.19.10.0, ganzes, nur pflanzlich gegerbtes indisches Kipsleder mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, das augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar ist, in 4104.41.11.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 4104.41.19.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittHäute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche …
KapitelHäute, Felle (andere als Pelzfelle) und Leder
PositionGegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet
4104.11 – 4104.19in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)
in getrocknetem Zustand (crust)
UnterpositionVollleder, ungespalten; Narbenspalt
ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m² oder weniger
Zolltarifnummerindisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerBüffelleder, gespalten, chromgegerbt, künstlich nachgegerbt ("crust"), in getrocknetem Zustand
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code4104.416-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer4104.41.198-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code4104.41.19.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer4104.41.19.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 4104.41.19.90.0?

Kapitel 41 Häute, Felle (andere als Pelzfelle) und Leder › 4104 Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von …
✓in getrocknetem Zustand (crust)Die Häute oder Felle müssen in getrocknetem Zustand („crust“) vorliegen. Vor dem Trocknen müssen sie nachgegerbt, gefärbt oder gefettet worden sein; reversibel gegerbte Häute gehören nicht hierher.
✓Vollleder, ungespalten; NarbenspaltDie Haut liegt als ungespaltenes Vollleder oder als Narbenspalt vor.
✓ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m² oder wenigerDie Ware ist eine ganze Haut oder ein ganzes Fell von Rindern, Kälbern oder Büffeln mit einer Oberfläche von 2,6 m² oder weniger.
✓andere, also nicht: indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter …Die Ware ist eine ganze Haut, die nicht als indisches Kipsleder mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger vorliegt, das nur pflanzlich gegerbt und augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar ist.
✓andere, also nicht: Büffelleder, gespalten, chromgegerbt, künstlich nachgegerbt ("crust"), in getrocknetem ZustandDie Ware ist kein gespaltenes Büffelleder, das chromgegerbt und künstlich nachgegerbt in getrocknetem Zustand („crust“) vorliegt.
4104.41.19.90.0Gegerbte Rinderhäute bis 2,6 m²

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 4104.41.19.90.0?

  • ×in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)4104.11, 4104.19
  • ×andere, also nicht: Vollleder, ungespalten; Narbenspalt4104.49
  • ×andere, also nicht: ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m² oder weniger4104.41.51.00.0, 4104.41.59.00.0, 4104.41.90.00.0
  • ×indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch …4104.41.11.00.0
  • ×Büffelleder, gespalten, chromgegerbt, künstlich nachgegerbt ("crust"), in getrocknetem Zustand4104.41.19.10.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 4104.41.19

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
4104.41.19.10.0Büffelleder, gespalten, chromgegerbt, künstlich nachgegerbt ("crust"), in getrocknetem ZustandAutonome Zollaussetzung
4104.41.19.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 4104.41.19 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 4104.41.19.90.0

€
4104.41.19.90.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 54 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 4104.41.19.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 4104.41.19.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 4104.41.19.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 41, Anmerkung 2
2. A) Zu den Positionen 4104 bis 4106 gehören nicht Häute und Felle, die einem reversiblen Gerb-(einschließlich Vorgerbungs-)prozess unterzogen wurden (Positionen 4101 bis 4103, je nach Beschaffenheit). B) Im Sinne der Positionen 4104 bis 4106 umfasst der Begriff „in trockenem Zustand (crust)“ Häute und Felle, die vor dem Trocknen nachgegerbt, gefärbt oder gefettet (zugerichtet) worden sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
4104.41.11 bis 4104.49.90in getrocknetem Zustand (crust): Siehe die Anmerkung 2 B zu Kapitel 41 sowie die Erläuterungen zu Kapitel 41 des HS, Abschnitt „Allgemeines“ Teil II, dritter Absatz.
4104.41.11 bis 4104.41.90Vollleder, ungespalten; Narbenspalt Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 4104.11.10 bis 4104.11.90.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 41 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 4104.41.19

  1. 01.01.20024104.41.19neu eingeführt · aus 15 Vorgängern
  2. 01.07.20134104.41.19unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 4104.41.19
  3. 01.07.20134104.41.19.10.0neu eingeführt · „Büffelleder, gespalten, chromgegerbt, künstlich nachgegerbt ("crust"), in getrocknetem Zustand“ · aus 4104.41.19
  4. 01.07.20134104.41.19.90.0neu eingeführt · aus 4104.41.19

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 4104.41.19.90.0

Gehören reversibel gegerbte Häute und Felle unter 4104.41.19.90.0?

Nein. Reversibel gegerbte Häute und Felle gehören nicht zu den Positionen 4104 bis 4106 und damit nicht unter 4104.41.19.90.0. Je nach Beschaffenheit sind sie in den Positionen 4101 bis 4103 einzureihen.

Welche Zolltarifnummer gilt für gespaltenes Büffelleder unter 4104.41.19?

Gespaltenes, chromgegerbtes und künstlich nachgegerbtes Büffelleder in getrocknetem Zustand („crust“) gehört in 4104.41.19.10.0. Die Zolltarifnummer 4104.41.19.90.0 gilt für die übrigen Waren dieser Warennummer.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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