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Warennummer 7304.49.85 – Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Die Warennummer 7304.49.85 gilt für nahtlose Rohre und Hohlprofile aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl mit kreisförmigem Querschnitt aus nicht rostendem Stahl, die einen äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm haben. Eine Ware mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger gehört in 7304.49.83, eine mit mehr als 406,4 mm in 7304.49.89. Die Zolltarifnummern darunter richten sich danach, ob die Rohre als Gas- oder Flüssigkeitsleitungen für zivile Luftfahrzeuge verwendet werden.

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 7304.49.85?

Die Zolltarifnummer 7304.49.85.10.0 erfasst Gas- oder Flüssigkeitsleitungen mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken für zivile Luftfahrzeuge. Die Zolltarifnummer 7304.49.85.90.0 erfasst alle übrigen Rohre dieser Warennummer.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelWaren aus Eisen oder Stahl
PositionRohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl
andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus nicht rostendem Stahl
Unterpositionandere
Kombinierte Nomenklaturmit einem äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mmDiese Seite
Zolltarifnummerfür Gas- oder Flüssigkeitsleitungen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken, für zivile Luftfahrzeuge
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 7304.49.85

erhöht den ZollAntidumpingzoll · ChinaFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der Zolltarifnummer ab.71,9 %
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 %
PflichtAnmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung · ChinaGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · alle LänderEinfuhr
KontrolleGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, SyrienSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 7304.49.85

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 73, Anmerkung 1
1. Als „Gusseisen“ im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht.
Wortlaut · Kapitel 73, Anmerkung 2
2. Als „Draht“ im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-210/2221.09.2023Das Urteil C-210/22 befasst sich mit der Primärregel für Waren der Unterposition 7304.41.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 7304.49.85

Welche Zolltarifnummer gilt für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen für zivile Luftfahrzeuge unter der Warennummer 7304.49.85?

Für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken für zivile Luftfahrzeuge gilt die Zolltarifnummer 7304.49.85.10.0. Alle übrigen Rohre dieser Warennummer fallen unter 7304.49.85.90.0.

Gilt für die Warennummer 7304.49.85 bei der Einfuhr der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt für die Warennummer 7304.49.85 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM).

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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