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Warennummer 7325.99.90 – Andere gegossene Waren aus Eisen/Stahl

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In die Warennummer 7325.99.90 gehören andere Waren aus Eisen oder Stahl, gegossen, die nicht unter die Nachbarnummer 7325.99.10 fallen. Die Nachbarnummer 7325.99.10 nennt Waren aus Gusseisen; ob eine Ware dort oder hier gehört, ergibt sich aus dem Wortlaut der Nummern. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach der Art der Ware und danach, ob sie für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt ist.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Gussteil aus Eisen oder Stahl zur Warennummer 7325.99.90?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 7325.99.90?

Die Zolltarifnummer 7325.99.90.10.0 erfasst Klemm- und Rohrschellen, Abstandhalter und Stütz-, Anschluss- und Klemmvorrichtungen für bestimmte Luftfahrzeuge. Die Zolltarifnummer 7325.99.90.20.0 erfasst Vorrichtungen zum Verstauen und Befestigen der Fracht für bestimmte Luftfahrzeuge, die Zolltarifnummer 7325.99.90.30.0 im Frachtladesystem verwendete Kugeln für bestimmte Luftfahrzeuge. Die Zolltarifnummer 7325.99.90.90.0 erfasst andere Waren, die nicht unter die drei vorhergehenden fallen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelWaren aus Eisen oder Stahl
PositionAndere Waren aus Eisen oder Stahl, gegossen
andere
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
ZolltarifnummerKlemm- und Rohrschellen, Abstandhalter und Stütz-, Anschluss- und Klemmvorrichtungen, für bestimmte Luftfahrzeuge
2,7 % · 68 vZTA
ZolltarifnummerVorrichtungen zum Verstauen und Befestigen der Fracht, für bestimmte Luftfahrzeuge
2,7 % · 68 vZTA
Zolltarifnummerim Frachtladesystem verwendete Kugeln, für bestimmte Luftfahrzeuge
2,7 % · 68 vZTA
Zolltarifnummerandere
2,7 % · 68 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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Welche der 4 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 7325.99.90

KontrolleEinfuhrkontrollen von Quecksilber · alle LänderEinfuhr
KontrolleGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)Ausfuhr
KontrolleQuecksilber-Ausfuhrkontrolle · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Libyen, Iran, Nordkorea, Haiti, Myanmar, Simbabwe, Sudan, Syrien, Südsudan, Venezuela, Zentralafrikanische RepublikSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 7325.99.90

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 73, Anmerkung 1
1. Als „Gusseisen“ im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht.
Wortlaut · Kapitel 73, Anmerkung 2
2. Als „Draht“ im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2019/32118.02.2019Ein kreisförmiger Kanaldeckel aus Gusseisen mit Kugelgrafit, mit Bitumenanstrich und nach EN 124 zertifiziert, wurde in die Warennummer 7325.99.90 eingereiht.7325.99.90

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 7325.99.90

Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 7325.99.90 gilt für Ihre Ware?

Klemm- und Rohrschellen, Abstandhalter sowie Stütz-, Anschluss- und Klemmvorrichtungen für bestimmte Luftfahrzeuge gehören in 7325.99.90.10.0, Vorrichtungen zum Verstauen und Befestigen der Fracht für bestimmte Luftfahrzeuge in 7325.99.90.20.0 und im Frachtladesystem verwendete Kugeln für bestimmte Luftfahrzeuge in 7325.99.90.30.0. Andere Waren dieser Warennummer gehören in 7325.99.90.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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