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Warennummer 7604.29.90 – Profile aus Aluminiumlegierungen

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Diese Warennummer umfasst Profile aus Aluminiumlegierungen (Position 7604), die im Zolltarif unter „andere“ geführt werden. Stangen (Stäbe) gehören in die Warennummer 7604.29.10 und sind damit ausgenommen. Die Zolltarifnummern darunter richten sich danach, ob die Profile für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind, ob sie eine besondere Fabrikationsnummer tragen oder konisch zur Verstärkung des Seitenleitwerks sind.

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Gehört Ihr Aluminiumprofil zu HS-Code 7604.29?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 7604.29.90?

Die Zolltarifnummer 7604.29.90.10.0 erfasst Profile mit besonderer Fabrikationsnummer für bestimmte Luftfahrzeuge. Die Zolltarifnummer 7604.29.90.20.0 erfasst konische Profile zur Verstärkung des Seitenleitwerks für bestimmte Luftfahrzeuge. Die Zolltarifnummer 7604.29.90.90.0 gilt für alle Profile, die nicht unter 7604.29.90.10.0 oder 7604.29.90.20.0 fallen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelAluminium und Waren daraus
PositionStangen (Stäbe) und Profile, aus Aluminium
aus Aluminiumlegierungen
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturProfileDiese Seite
Zolltarifnummermit besonderer Fabrikationsnummer versehen, für bestimmte Luftfahrzeuge
7,5 % · 81 vZTA
Zolltarifnummerkonisch, zur Verstärkung des Seitenleitwerks, für bestimmte Luftfahrzeuge
7,5 % · 81 vZTA
Zolltarifnummerandere
7,5 % · 81 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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Welche der 3 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 7604.29.90

erhöht den ZollAntidumpingzoll · ChinaFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der Zolltarifnummer ab.32,1 %
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle LänderEinfuhr
KontrolleAntidumping-/Ausgleichszollüberprüfung · ChinaEinfuhr
KontrolleGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 7604.29.90?

4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 7604.29.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 7604.29.90

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 76, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: Andere Elemente Element | Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) | 1 Andere Elemente (63), je | 0,1 (75) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 7604.29.90

Welche Zolltarifnummer gilt für Profile aus Aluminiumlegierungen unter der Warennummer 7604.29.90?

Die Zolltarifnummer richtet sich nach der Ausführung der Profile. Profile mit besonderer Fabrikationsnummer für bestimmte Luftfahrzeuge gehören in die Zolltarifnummer 7604.29.90.10.0, konische Profile zur Verstärkung des Seitenleitwerks für bestimmte Luftfahrzeuge in die Zolltarifnummer 7604.29.90.20.0. Alle übrigen Profile fallen unter 7604.29.90.90.0.

Gilt unter der Warennummer 7604.29.90 bei der Einfuhr der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt für diese Warennummer der CO₂-Grenzausgleich (CBAM).

Gilt bei der Einfuhr von Aluminiumprofilen aus China unter der Warennummer 7604.29.90 ein Antidumpingzoll?

Ja, bei der Einfuhr aus China gilt unter der Warennummer 7604.29.90 für mindestens eine Zolltarifnummer darunter ein Antidumpingzoll.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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