01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0102.29.69.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0102.296-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0102.29.698-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0102.29.69.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0102.29.69.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0102.29.69.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0102.29.69.10.0?
- ×Büffel0102.31.00.00.0, 0102.39
- ×andere, also nicht: Hausrinder0102.90
- ×reinrassige Zuchttiere0102.21
- ×der Untergattung Bibos oder Poephagus0102.29.05.00.0
- ×mit einem Gewicht von 80 kg oder weniger0102.29.10
- ×mit einem Gewicht von mehr als 80 kg bis 160 kg0102.29.21.00.0, 0102.29.29
- ×mit einem Gewicht von mehr als 160 kg bis 300 kg0102.29.41.00.0, 0102.29.49
- ×Färsen (weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben)0102.29.51, 0102.29.59
- ×andere, also nicht: Kühe0102.29.91, 0102.29.99
- ×zum Schlachten0102.29.61.00.0
- ×der Schwyzer und Freiburger Rasse0102.29.69.20.0
- ×der Simmentaler Fleckvieh Rasse0102.29.69.30.0
- ×andere, also nicht: der Höhenrassen Grauvieh, Braunvieh, Gelbvieh und Pinzgauer Fleckvieh0102.29.69.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0102.29.69.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0102.29.69
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 0102.29.69.10.0 | der Höhenrassen Grauvieh, Braunvieh, Gelbvieh und Pinzgauer Fleckviehdiese Seite | nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung |
| 0102.29.69.20.0 | der Schwyzer und Freiburger Rasse | nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung |
| 0102.29.69.30.0 | der Simmentaler Fleckvieh Rasse | nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung |
| 0102.29.69.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0102.29.69 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0102.29.69.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (2)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0114 | alle Drittländer | 6 % | 01.07.2026 – 30.06.2027 |
| 09.0146 | Schweiz | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 10,2 % + 93,10 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 37 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Israel und Neuseeland. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 9,2 % + 84,62 EUR je 100 kg |
| Chile | 7,6 % + 69,82 EUR je 100 kg |
| Türkei | 0 % + 93,10 EUR je 100 kg |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0102.29.69.10.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0102.29.69.10.0
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0102.21.10 bis 0102.29.99 | Rinder: Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 0102 des HS, erster Absatz Ziffern 1, beschriebenen Tiere. Yaks haben 14 Rippenpaare, alle anderen Rinderarten (mit Ausnahme des Europäischen und des Amerikanischen Bisons) jedoch nur 13 Rippenpaare. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 01 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 0102.29.69
- 01.01.20120102.29.69neu eingeführt · aus 0102.90.69
- 01.01.20120102.29.69.10.0neu eingeführt · „der Höhenrassen Grauvieh, Braunvieh, Gelbvieh und Pinzgauer Fleckvieh“ · aus 15 Vorgängern
- 01.01.20120102.29.69.20.0neu eingeführt · „der Schwyzer und Freiburger Rasse“ · aus 15 Vorgängern
- 01.01.20120102.29.69.30.0neu eingeführt · „der Simmentaler Fleckvieh Rasse“ · aus 15 Vorgängern
- 01.01.20120102.29.69.90.0neu eingeführt · aus 15 Vorgängern
- 01.01.20130102.29.69Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20130102.29.69.10.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20130102.29.69.20.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20130102.29.69.30.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20130102.29.69.90.0Stellung im Tarifbaum geändert
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0102.29.69.10.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Kühe der Höhenrassen Grauvieh, Braunvieh, Gelbvieh und Pinzgauer Fleckvieh unter 0102.29.69?
Für Kühe der Höhenrassen Grauvieh, Braunvieh, Gelbvieh und Pinzgauer Fleckvieh, die mehr als 300 kg wiegen, gilt die Zolltarifnummer 0102.29.69.10.0. Die Warennummer 0102.29.69 hat weitere Zolltarifnummern, etwa 0102.29.69.20.0 für Schwyzer und Freiburger Rasse.
Gilt für die Zolltarifnummer 0102.29.69.10.0 ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland?
Ja, ein Zusatzzoll gilt für Waren mit Ursprung Russland und für Waren mit Ursprung Belarus. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Ist bei der Einfuhr von Rindern unter 0102.29.69 eine Veterinärkontrolle vorgesehen?
Ja, bei der Einfuhr lebender Rinder ist eine amtliche Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle vorgesehen, für die das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Tiere (GGED-A) als Unterlage angegeben ist.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission