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Zolltarifnummer 0102.29.69.20.0 – Schwyzer und Freiburger Kühe

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Kühe der Schwyzer und Freiburger Rasse, die mehr als 300 kg wiegen und nicht zum Schlachten bestimmt sind. Kühe der Höhenrassen Grauvieh, Braunvieh, Gelbvieh und Pinzgauer Fleckvieh gehören in 0102.29.69.10.0, Kühe der Simmentaler Fleckvieh Rasse in 0102.29.69.30.0 und Kühe, die keiner dieser Rassen angehören, in 0102.29.69.90.0. Kühe, die zum Schlachten bestimmt sind, gehören in 0102.29.61.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0102.29.69.20.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelLebende Tiere
PositionRinder, lebend
Hausrinder
Unterpositionreinrassige Zuchttiere
Unterpositionandere
Zolltarifnummerder Untergattung Bibos oder Poephagus
andere
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gewicht von 80 kg oder weniger
mit einem Gewicht von mehr als 300 kg
UnterpositionFärsen (weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben)
Kühe
Zolltarifnummerzum Schlachten
Kombinierte Nomenklaturandere
Zolltarifnummerder Höhenrassen Grauvieh, Braunvieh, Gelbvieh und Pinzgauer Fleckvieh
Zolltarifnummerder Schwyzer und Freiburger RasseDiese Seite
Zolltarifnummerder Simmentaler Fleckvieh Rasse
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere
0102.31 – 0102.39Büffel
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0102.296-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0102.29.698-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0102.29.69.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0102.29.69.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0102.29.69.20.0?

Kapitel 01 Lebende Tiere › 0102 Rinder, lebend
✓HausrinderDas Tier ist ein Hausrind und kein Büffel. Die Erläuterungen zu Rindern nennen als Unterscheidung die Rippenpaare: Yaks haben 14, alle anderen Rinderarten außer den Bisons 13.
✓andere, also nicht: reinrassige ZuchttiereDas Tier ist ein Hausrind, das nicht als reinrassiges Zuchttier gilt.
✓andere, also nicht: der Untergattung Bibos oder PoephagusEs bleibt ein Hausrind, das nicht zur Untergattung Bibos oder Poephagus gehört.
✓mit einem Gewicht von mehr als 300 kgDas Tier wiegt mehr als 300 kg. Leichtere Tiere fallen in andere Gewichtsklassen.
✓KüheDas Tier ist eine Kuh und keine Färse.
✓andere, also nicht: zum SchlachtenDie Kuh ist nicht zum Schlachten bestimmt.
✓der Schwyzer und Freiburger RasseDie Kuh gehört der Schwyzer oder Freiburger Rasse an.
0102.29.69.20.0Kühe der Schwyzer und Freiburger Rasse

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0102.29.69

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0102.29.69.10.0der Höhenrassen Grauvieh, Braunvieh, Gelbvieh und Pinzgauer Fleckviehnichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0102.29.69.20.0der Schwyzer und Freiburger Rassediese Seitenichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0102.29.69.30.0der Simmentaler Fleckvieh Rassenichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0102.29.69.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0102.29.69 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0102.29.69.20.0

€
0102.29.69.20.0Drittlandszoll10,2 % + 93,10 EUR je 100 kg–––
0102.29.69.20.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll10,2 % + 93,10 EUR je 100 kg + 50 %–––
0102.29.69.20.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll10,2 % + 93,10 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0115alle Drittländer4 %01.07.2026 – 30.06.2027
09.0146Schweiz0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 10,2 % + 93,10 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 37 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Israel und Neuseeland. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20269,2 % + 84,62 EUR je 100 kg
Chile7,6 % + 69,82 EUR je 100 kg
Türkei0 % + 93,10 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0102.29.69.20.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Ausfuhrverbot ist das nicht.Ausfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0102.29.69.20.0

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0102.21.10 bis 0102.29.99Rinder: Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 0102 des HS, erster Absatz Ziffern 1, beschriebenen Tiere. Yaks haben 14 Rippenpaare, alle anderen Rinderarten (mit Ausnahme des Europäischen und des Amerikanischen Bisons) jedoch nur 13 Rippenpaare.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 01 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0102.29.69

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 2.
  1. 01.01.20120102.29.69neu eingeführt · aus 0102.90.69
  2. 01.01.20120102.29.69.10.0neu eingeführt · „der Höhenrassen Grauvieh, Braunvieh, Gelbvieh und Pinzgauer Fleckvieh“ · aus 15 Vorgängern
  3. 01.01.20120102.29.69.20.0neu eingeführt · „der Schwyzer und Freiburger Rasse“ · aus 15 Vorgängern
  4. 01.01.20120102.29.69.30.0neu eingeführt · „der Simmentaler Fleckvieh Rasse“ · aus 15 Vorgängern
  5. 01.01.20120102.29.69.90.0neu eingeführt · aus 15 Vorgängern
  6. 01.01.20130102.29.69Stellung im Tarifbaum geändert
  7. 01.01.20130102.29.69.10.0Stellung im Tarifbaum geändert
  8. 01.01.20130102.29.69.20.0Stellung im Tarifbaum geändert
  9. 01.01.20130102.29.69.30.0Stellung im Tarifbaum geändert
  10. 01.01.20130102.29.69.90.0Stellung im Tarifbaum geändert

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0102.29.69.20.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Kühe der Schwyzer und Freiburger Rasse unter 0102.29.69?

Kühe der Schwyzer und Freiburger Rasse gehören in 0102.29.69.20.0, wenn sie mehr als 300 kg wiegen und nicht zum Schlachten bestimmt sind. Kühe der Höhenrassen oder der Simmentaler Fleckvieh Rasse gehören in andere Zeilen derselben Warennummer.

Gilt für Kühe der Schwyzer und Freiburger Rasse unter 0102.29.69.20.0 ein Zusatzzoll bei Ursprung Russland?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt auf 0102.29.69.20.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt für Kühe der Schwyzer und Freiburger Rasse unter 0102.29.69.20.0 ein Zusatzzoll bei Ursprung Belarus?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt auf 0102.29.69.20.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gibt es bei der Einfuhr von Kühen der Schwyzer und Freiburger Rasse unter 0102.29.69.20.0 eine Veterinärkontrolle?

Ja, bei der Einfuhr von Waren tierischen Ursprungs erfolgt eine amtliche Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle, in der Europäischen Union und in allen Ländern. Als Unterlage ist das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Tiere (GGED-A) mit Code C640 vorgesehen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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