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Zolltarifnummer 0304.49.90.40.0 – Großaugenthun-Filets, atlantisch

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst frische oder gekühlte Fischfilets vom Atlantischen Großaugenthun (Thunnus obesus). Vom Roten Thun (Thunnus thynnus) gehört in die Zolltarifnummer 0304.49.90.30.0, Heringe in 0304.49.90.10.0 und Makrelen in 0304.49.90.20.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0304.49.90.40.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere
PositionFischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren
0304.31 – 0304.39frische oder gekühlte Fischfilets von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.), Aalen (Anguilla spp.), vom Nilbarsch (Lates niloticus) und von Schlangenkopffischen (Channa spp.)
Frische oder gekühlte Filets von anderen Fischen
Unterpositionvom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)
Unterpositionvon Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster)
Unterpositionvon Plattfischen (Pleuronectidae, Bothidae, Cynoglossidae, Soleidae, Scophthalmidae und Citharidae)
Unterpositionvon Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae
Zolltarifnummervom Schwertfisch (Xiphias gladius)
Zolltarifnummervon Zahnfischen (Dissostichus spp.)
Unterpositionvon Haien
Zolltarifnummervon Rochen (Rajidae)
Unterpositionandere
Zolltarifnummervon Süßwasserfischen
andere
Zolltarifnummervom Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch (Sebastes spp.)
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerHeringen
Zolltarifnummervon Makrelen
Zolltarifnummervom Roten Thun (Thunnus thynnus)
Zolltarifnummervom Atlantischen Großaugenthun (Thunnus obesus)Diese Seite
Zolltarifnummervon Goldbrassen (Sparus aurata)
Zolltarifnummervon Seebrassen (Dentex dentex und Pagellus-Arten)
Zolltarifnummervom Europäischen Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax)
Zolltarifnummerandere
0304.51 – 0304.59andere, frisch oder gekühlt
0304.61 – 0304.69gefrorene Fischfilets von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.), Aalen (Anguilla spp.), vom Nilbarsch (Lates niloticus) und von Schlangenkopffischen (Channa spp.)
0304.71 – 0304.79Gefrorene Filets von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae
0304.81 – 0304.89Gefrorene Filets von anderen Fischen
0304.91 – 0304.99andere, gefroren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0304.496-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0304.49.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0304.49.90.4010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0304.49.90.40.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0304.49.90.40.0?

Kapitel 03 Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere … › 0304 Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein …
✓Frische oder gekühlte Filets von anderen FischenIhre Ware ist ein frisches oder gekühltes Fischfilet. Stücke von Filets gehören dazu, wenn sie erkennbar von Filets stammen.
✓andere, also nicht: vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch …Ihre Ware gehört zu keiner der davor genannten Fischarten mit eigener Unterteilung.
✓andere, also nicht: von SüßwasserfischenIhre Ware ist kein Süßwasserfisch.
✓andere, also nicht: vom Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch (Sebastes spp.)Ihre Ware gehört zu den übrigen Fischen, die nicht als Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch angemeldet werden.
✓vom Atlantischen Großaugenthun (Thunnus obesus)Die Ware muss von dieser Art stammen, Atlantischer Großaugenthun (Thunnus obesus), nicht von einer anderen Thunfischart. Nach Kapitel 3, Zusätzliche Anmerkung 2, Buchstabe a, gelten die Regeln zu Filets auch für Thunfisch der Gattung Thunnus.
0304.49.90.40.0Filets vom Atlantischen Großaugenthun

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0304.49.90

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0304.49.90.10.0HeringenKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, Präferenzzollkontingent
0304.49.90.20.0von MakrelenKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei
0304.49.90.30.0vom Roten Thun (Thunnus thynnus)Beschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr, Präferenzzollkontingent
0304.49.90.40.0vom Atlantischen Großaugenthun (Thunnus obesus)diese SeiteBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr, Kontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, Präferenzzollkontingent
0304.49.90.50.0von Goldbrassen (Sparus aurata)Kontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, Präferenzzollkontingent
0304.49.90.60.0von Seebrassen (Dentex dentex und Pagellus-Arten)Kontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, Präferenzzollkontingent
0304.49.90.70.0vom Europäischen Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax)Kontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, Präferenzzollkontingent
0304.49.90.90.0andereCITES bei der Einfuhr, Kontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, Präferenzzollkontingent

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0304.49.90 eingereiht

4 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
ESBTI2025SOL632SpanienWolfsbarschfilet (Dicentrarchus labrax). Gekühltes Produkt. Wird in Schutzatmosphäre verpackt für den Einzelverkauf …27.05.2028
ESBTI2025SOL462SpanienAufgetaute Bonitofiletscheiben (Sarda sarda). Gekühltes Produkt. Wird für den Einzelverkauf in einer Schale unter …15.04.2028
ESBTI2025SOL461SpanienAufgetauter Makrelenfilet (Scomber scombrus). Gekühltes Produkt. Wird für den Einzelverkauf in einer Schale unter …15.04.2028
ESBTI2025SOL407SpanienFrische Steinbuttfilets (Zeus faber). Werden in einer Schale mit 3 bis 7 Filets und einem ungefähren Gewicht von 480 …02.04.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0304.49.501Abgeschnittene Filets (ohne Bauchklappe und mit getrimmtem Schwanz), jeweils zwei Stück pro Fisch, der Art Nordischer Rotbarsch (Sebastes spp.), angeboten in frischem oder gekühltem Zustand.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0304.49.90.40.0

€
0304.49.90.40.0Drittlandszoll18 %1.800 €826 €2.626 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (3)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0728Norwegen0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0794Island0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0835Island0 %01.05.2026 – 30.04.2027

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 18 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 51 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
APS-Länder (allgemeine Regelung)14,5 %
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)5,4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0304.49.90.40.0

senkt den ZollPräferenzielle Aussetzung · CeutaFür Waren mit Ursprung in diesem Gebiet ist der Zoll ganz oder teilweise ausgesetzt; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
senkt den ZollPräferenzielle Aussetzung · MelillaFür Waren mit Ursprung in diesem Gebiet ist der Zoll ganz oder teilweise ausgesetzt; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenEinfuhr aus Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle LänderDie Ware darf nur unter den Bedingungen der Verordnung in den freien Verkehr überführt werden.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenAusfuhr nach Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr nach allen Ländern nur unter den Bedingungen der Verordnung.Ausfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrollmaßnahme für Fisch · alle LänderAusfuhr nach allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderAusfuhr nach allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0304.49.90.40.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 3, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Zwecke der Unterpositionen 0305.32.11 und 0305.32.19 gelten Kabeljaufilets (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) mit einem Gesamtsalzgehalt von 12 GHT oder mehr, die ohne weitere Verarbeitung für den menschlichen Verzehr geeignet sind, als gesalzener Fisch. Gefrorene Kabeljaufilets mit einem Gesamtsalzgehalt von weniger als 12 GHT sind in die Unterpositionen 0304.71.10 und 0304.71.90 einzureihen, insofern als die tatsächliche und dauerhafte Konservierung im Wesentlichen vom Einfrieren abhängt.
Wortlaut · Kapitel 3, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Für die Zwecke der im dritten Absatz genannten Unterpositionen umfasst der Begriff „Filets“ auch „Loins“, d. h. die Fleischstreifen an der oberen oder unteren, rechten oder linken Seite des Fischs, sofern sie von Kopf, Eingeweiden, Flossen (Rücken-, After-, Schwanz-, Bauch- und Brustflossen) und Gräten (Wirbelsäule oder Rückengräte, Bauchgräten, Kiemenknochen usw.) befreit sind. Ein Zerschneiden der Filets in Stücke ändert die Einreihung solcher Produkte als Filets nicht, vorausgesetzt, dass die Stücke erkennbar von Filets stammen. Die Bestimmungen der ersten beiden Absätze gelten für die folgenden Fischarten: a) Thunfisch der Gattung Thunnus der Unterpositionen 0304.49.90 und 0304.87.00; b) Schwertfisch (Xiphias gladius) der Unterpositionen 0304.45.00 und 0304.84.00; c) Marlin, Segelfisch und Fächerfisch, der Familie Istiophoridae der Unterpositionen 0304.49.90 und 0304.89.90; d) Hochseehaie (Hexanchus griseus, Cetorhinus maximus, Rhincodon typus, oder der Familien Alopiidae, Carcharhinidae, Sphyrnidae und Lamnidae) der Unterpositionen 0304.47.20, 0304.47.90, 0304.88.15, 0304.88.22 und 0304.88.29.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
0304.49.90andere: Hierher gehören z. B. Filets von Heringen.
0304.31.00 bis 0304.49.90frische oder gekühlte Fischfilets: Siehe die Erläuterungen zu Position 0304 des HS, erste Absatz Ziffer 1. Vorausgesetzt, dass sie erkennbar von Filets stammen, gehören hierher auch Stücke von Filets. Die zu diesem Zweck hauptsächlich verwendeten Fische sind Forelle, Lachs, Kabeljau, Schellfisch, Köhler, Rotbarsch, Merlan, Seehecht, Goldbrassen, Zunge, Scholle, Steinbutt, Thun, Makrele, Hering und Sardelle.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 03 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0304.49.90

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 3.
  1. 01.01.20120304.49.90neu eingeführt · aus 0304.19.39
  2. 01.01.20120304.49.90.10.0neu eingeführt · „Heringen“ · aus 62 Vorgängern
  3. 01.01.20120304.49.90.20.0neu eingeführt · „von Makrelen“ · aus 62 Vorgängern
  4. 01.01.20120304.49.90.30.0neu eingeführt · „vom Roten Thun (Thunnus thynnus)“ · aus 62 Vorgängern
  5. 01.01.20120304.49.90.40.0neu eingeführt · „vom Atlantischen Großaugenthun (Thunnus obesus)“ · aus 62 Vorgängern
  6. 01.01.20120304.49.90.50.0neu eingeführt · „von Goldbrassen (Sparus aurata)“ · aus 62 Vorgängern
  7. 01.01.20120304.49.90.60.0neu eingeführt · „von Seebrassen (Dentex dentex und Pagellus-Arten)“ · aus 62 Vorgängern
  8. 01.01.20120304.49.90.70.0neu eingeführt · „vom Europäischen Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax)“ · aus 62 Vorgängern
  9. 01.01.20120304.49.90.90.0neu eingeführt · aus 62 Vorgängern

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0304.49.90.40.0

Welche Zolltarifnummer gilt für vom Atlantischen Großaugenthun unter 0304.49.90?

Vom Atlantischen Großaugenthun (Thunnus obesus) gehört in die Zolltarifnummer 0304.49.90.40.0. Die anderen Arten der Warennummer 0304.49.90, etwa Heringe oder Makrelen, haben eigene Zolltarifnummern.

Ist bei der Einfuhr von Filets vom Atlantischen Großaugenthun unter 0304.49.90.40.0 eine Veterinärkontrolle nötig?

Ja, bei der Einfuhr gilt die amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle (Veterinärkontrolle) für alle Länder. Als Unterlage wird das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) genannt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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