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Zolltarifnummer 0403.20.53.00.0 – Pulverjoghurt, 1,5 bis 27 GHT

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Joghurt in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, der aromatisiert ist oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao hergestellt wurde und einen Milchfettgehalt von mehr als 1,5 bis 27 GHT hat. Joghurt dieser Art mit einem Milchfettgehalt von 1,5 GHT oder weniger gehört in 0403.20.51.00.0, mit mehr als 27 GHT in 0403.20.59.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0403.20.53.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelMilch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
PositionJoghurt; Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao
UnterpositionJoghurt
anderer, aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao
in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von
Zolltarifnummer1,5 GHT oder weniger
Zolltarifnummermehr als 1,5 bis 27 GHTDiese Seite
Zolltarifnummermehr als 27 GHT
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0403.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0403.20.538-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0403.20.53.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0403.20.53.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0403.20.53.00.0?

Kapitel 04 Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher … › 0403 Joghurt; Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm …
✓JoghurtDie Ware muss Joghurt sein. Nach der Erläuterung gehören nur Erzeugnisse hierher, die ausschließlich durch Streptococcus thermophilus und Lactobacillus delbrueckii subsp. bulgaricus milchsauer vergoren worden sind.
✓anderer, aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder KakaoDer Joghurt ist aromatisiert oder mit Früchten, Nüssen oder Kakao versetzt. Zusätze dürfen nach der Anmerkung keinen natürlichen Milchbestandteil ganz oder teilweise ersetzen, und die Ware muss ihren wesentlichen Charakter als Joghurt behalten.
✓in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt vonDie Ware ist als Pulver, granuliert oder in einer anderen festen Form vorhanden.
✓mehr als 1,5 bis 27 GHTDer Milchfettgehalt liegt bei mehr als 1,5 bis 27 GHT. Liegt er bei 1,5 GHT oder darunter oder bei mehr als 27 GHT, gehört die Ware in die Nachbarzeilen.
0403.20.53.00.0Aromatisierter Joghurt in Pulverform

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0403.20.53.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0403.20.53

ZolltarifnummerWortlaut
0403.20.53.00.0mehr als 1,5 bis 27 GHT

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0403.20.53 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0403.20.9121Trinkbares, fermentiertes Milcherzeugnis mit Erdbeerzubereitung. Kunststoffflasche in Aufmachung für den Einzelverkauf mit Angaben zur Warenbezeichnung, zum Inhalt (330 ml), zum Vertreiber und zu den …
0403.20.9310Vanille-Joghurt mit Getreidebällchen. Zwei-Kammerbecher mit Abziehdeckel in Aufmachung für den Einzelverkauf mit Angaben zum Vertreiber, zu den Zutaten und zum Inhalt (157 g + 18 g = 175 g). Zur …
0403.20.9910Gesüßter und aromatisierter Joghurt mit Waldfruchtzubereitung. Gesüßter, aromatisierter Joghurt (1 kg) mit 18 % Waldfruchtzubereitung, aufgemacht für den Einzelverkauf. Zur Fermentation des Joghurts …
0403.20.499Vanille-Joghurt mit Granola-Zubereitung. Becher mit Stülpdeckel in Aufmachung für den Einzelverkauf mit Angaben zum Vertreiber, zu den Zutaten und zum Inhalt (170 g + 20 g = 190 g). Im Becher …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0403.20.53.00.0

€
0403.20.53.00.0Drittlandszoll8,3 % + 130,40 EUR je 100 kg–––
0403.20.53.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll8,3 % + 130,40 EUR je 100 kg + 50 %–––
0403.20.53.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll8,3 % + 130,40 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (5)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.1021Algerien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4155Schweiz0 %seit 01.01.2022
09.7225Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7234Kolumbien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.9003USA0 %seit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 8,3 % + 130,40 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 45 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Armenienneu seit 10.10.20260 % + 130,40 EUR je 100 kg
Mercosurneu seit 01.05.20264,1 % + 65,20 EUR je 100 kg
APS+-Länder0 % + 130,40 EUR je 100 kg
APS-Länder (allgemeine Regelung)4,8 % + 130,40 EUR je 100 kg
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)0 % + 126,49 EUR je 100 kg
Färöer0 % + 130,40 EUR je 100 kg
Island0 % + 126,49 EUR je 100 kg
Mexiko0 % + 130,40 EUR je 100 kg
Neuseeland5,1 % + 81,50 EUR je 100 kg
Norwegen0 % + 126,49 EUR je 100 kg
Syrien0 % + 130,40 EUR je 100 kg
Südafrika0 % + 130,40 EUR je 100 kg
Tunesien0 % + 130,40 EUR je 100 kg
TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr0 % + 130,40 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0403.20.53.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0403.20.53.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 4, Anmerkung 2
2. Joghurt im Sinne der Position 0403 kann eingedickt oder aromatisiert sein und Zusätze von Zucker oder anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen, Kakao, Schokolade, Gewürzen, Kaffee oder Kaffeeextrakten, Pflanzen, Pflanzenteilen, Getreide oder Backwaren enthalten, sofern keiner der zugesetzten Stoffe dazu dient, natürliche Milchbestandteile ganz oder teilweise zu ersetzen, und die Ware ihren wesentlichen Charakter als Joghurt behält.
Wortlaut · Kapitel 4, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0403.20.11 bis 0403.20.99Joghurt: Hierher gehören nur Erzeugnisse, die ausschließlich durch Streptococcus thermophilus und Lactobacillus delbrueckii subsp. bulgaricus milchsauer vergoren worden sind. Nicht hierher gehören die Erzeugnisse, die nach der Fermentation einer thermischen Behandlung unterzogen wurden, durch die die Joghurt-Bakterien abgetötet worden sind (Unterposition 0403.90).

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 04 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0403.20.53

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 2 Zollkontingente statt 5.
  1. 01.01.20220403.20.53neu eingeführt · „mehr als 1,5 bis 27 GHT“ · aus 12 Vorgängern
  2. 01.01.20220403.20.53.00.0neu eingeführt · „mehr als 1,5 bis 27 GHT“ · aus 12 Vorgängern

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0403.20.53.00.0

Gilt bei der Einfuhr unter 0403.20.53.00.0 eine Veterinärkontrolle?

Ja, für Joghurt dieser Nummer gilt bei der Einfuhr die Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle, weil es sich um eine Ware tierischen Ursprungs handelt. Die Kontrolle betrifft Einfuhren aus allen Ländern sowie aus der Europäischen Union, den Färöern und Grönland.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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