01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0405.10.30.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0405.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0405.10.308-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0405.10.30.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0405.10.30.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0405.10.30.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0405.10.30.00.0?
- ×Milchstreichfette0405.20
- ×andere, also nicht: Butter0405.90
- ×andere, also nicht: mit einem Fettgehalt von 85 GHT oder weniger0405.10.90.00.0
- ×natürliche Butter0405.10.11.00.0, 0405.10.19.00.0
- ×Molkenbutter0405.10.50.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0405.10.30.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 0405.10.30
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 0405.10.30.00.0 | rekombinierte Butter |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0405.10.30 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 0405.10.11 | 11 | Gesalzene natürliche Butter. Fettprodukt, hergestellt aus pasteurisiertem Rahm. Fettgehalt von 80 %. Für den Einzelverkauf in Packungen zu 250 Gramm aufgemacht. Für die Verwendung als Lebensmittel … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0405.10.30.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (8)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0159 | alle Drittländer | 94,80 EUR je 100 kg | 01.07.2026 – 30.06.2027 |
| 09.1802 | Südafrika | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.4519 | Neuseeland | 25,27 EUR je 100 kg | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.4523 | Neuseeland | 25,27 EUR je 100 kg | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.4524 | Neuseeland | 56,88 EUR je 100 kg | seit 18.10.2024 |
| 09.4525 | Neuseeland | 70,00 EUR je 100 kg | seit 18.10.2024 |
| 09.4602 | Ukraine | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7212 | Peru | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 189,60 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 38 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 132,72 EUR je 100 kg |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0405.10.30.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0405.10.30.00.0
Anmerkungen (3)
3. Im Sinne der Position 0405 gelten als: a) Butter: ausschließlich aus Milch hergestellte natürliche Butter, Molkenbutter und rekombinierte Butter (frisch, gesalzen oder ranzig, einschließlich Butter in luftdicht verschlossenen Behältnissen), mit einem Milchfettgehalt von 80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 95 GHT, einem Gehalt an fettfreier Milchtrockenmasse von höchstens 2 GHT und einem Wassergehalt von höchstens 16 GHT. Butter enthält keine Zusätze von Emulgatoren, kann aber Natriumchlorid, Lebensmittelfarbstoffe, Salze aus der Neutralisierung und unschädliche Milchsäurebakterien enthalten; b) Milchstreichfette: kein anderes Fett als Milchfett enthaltende streichfähige Wasser-in-Öl-Emulsionen, mit einem Milchfettgehalt von 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT.
2. Der Begriff „Butter“ im Sinne der Unterposition 0405.10 umfasst nicht entwässerte Butter und Ghee (Unterposition 0405.90).
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0405.10.11 bis 0405.10.90 | Butter: Der Begriff „Butter“ ist in der Anmerkung 2 a) und der Unterpositions-Anmerkung 2 zu Kapitel 4 festgelegt. Siehe auch die Erläuterungen zu Position 0405 des HS, Buchstabe A. Butter ist eine Emulsion von Wasser in Milchfett, in der das Wasser die dispergierte Phase und der Fettstoff die kontinuierliche Phase darstellen. Rahm dagegen (Position 0401 oder 0402), dessen Fettgehalt in bestimmten Fällen ebenso … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 04 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 0405.10.30
- 01.01.19960405.10.30neu eingeführt · „rekombinierte Butter“ · aus 0405.00.11, 0405.00.19, 0405.00.90
- 01.01.19960405.10.30.00.0neu eingeführt · „rekombinierte Butter“ · aus 0405.00.11, 0405.00.19, 0405.00.90
- 03.02.20000405.10.30unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0405.10.30
- 03.02.20000405.10.30.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0405.10.30
- 19.06.20230405.10.30wieder anmeldefähig · aus 0405.10.30
- 19.06.20230405.10.30.00.0wieder anmeldefähig · aus 0405.10.30
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0405.10.30.00.0
Gehört nicht entwässerte Butter oder Ghee unter die Warennummer 0405.10.30?
Nein, nicht entwässerte Butter und Ghee gehören nicht hierher. Der Begriff Butter im Sinne der Unterposition 0405.10 umfasst sie nicht, sie gehören in die Unterposition 0405.90.
Braucht rekombinierte Butter unter Warennummer 0405.10.30 bei der Einfuhr aus den Färöern oder Grönland eine Veterinärkontrolle?
Ja, bei der Einfuhr aus den Färöern und aus Grönland gilt eine Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle, wenn die Ware tierischen Ursprungs ist. Für Einfuhren aus allen Ländern außerhalb der Europäischen Union gilt diese Kontrolle ebenfalls, wenn die Ware tierischen Ursprungs ist.
Gibt es einen Zusatzzoll auf rekombinierte Butter unter Warennummer 0405.10.30 aus Belarus?
Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird unter dieser Warennummer ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Gibt es einen Zusatzzoll auf rekombinierte Butter unter Warennummer 0405.10.30 aus Russland?
Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird unter dieser Warennummer ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission