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Zolltarifnummer 0405.10.50.00.0 – Molkenbutter bis 85 GHT Fettgehalt

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Molkenbutter mit einem Fettgehalt von 85 GHT oder weniger. Natürliche Butter mit einem Fettgehalt von 85 GHT oder weniger gehört in die Zolltarifnummern 0405.10.11.00.0 oder 0405.10.19.00.0, rekombinierte Butter mit diesem Fettgehalt in die Zolltarifnummer 0405.10.30.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0405.10.50.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelMilch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
PositionButter und andere Fettstoffe aus der Milch; Milchstreichfette
UnterpositionButter
mit einem Fettgehalt von 85 GHT oder weniger
Zolltarifnummerrekombinierte Butter
ZolltarifnummerMolkenbutterDiese Seite
Zolltarifnummerandere
UnterpositionMilchstreichfette
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0405.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0405.10.508-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0405.10.50.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0405.10.50.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0405.10.50.00.0?

Kapitel 04 Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher … › 0405 Butter und andere Fettstoffe aus der Milch …
✓ButterDie Ware muss Butter sein. Nach Kapitel 4, Anmerkung 3 a) ist Butter ausschließlich aus Milch hergestellte natürliche Butter, Molkenbutter und rekombinierte Butter mit einem Milchfettgehalt von 80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 95 GHT, höchstens 2 GHT fettfreier Milchtrockenmasse und höchstens 16 GHT Wassergehalt, ohne Emulgatorenzusätze.
✓mit einem Fettgehalt von 85 GHT oder wenigerDie Butter muss einen Fettgehalt von 85 GHT oder weniger haben. Butter mit einem höheren Fettgehalt fällt nicht unter diese Zolltarifnummer.
✓MolkenbutterDie Ware muss Molkenbutter sein. Natürliche und rekombinierte Butter werden getrennt eingereiht, deshalb entscheidet die Art der Butter.
0405.10.50.00.0Molkenbutter bis 85 GHT Fettgehalt

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0405.10.50.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0405.10.50

ZolltarifnummerWortlaut
0405.10.50.00.0Molkenbutter

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0405.10.50 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0405.10.1111Gesalzene natürliche Butter. Fettprodukt, hergestellt aus pasteurisiertem Rahm. Fettgehalt von 80 %. Für den Einzelverkauf in Packungen zu 250 Gramm aufgemacht. Für die Verwendung als Lebensmittel …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0405.10.50.00.0

€
0405.10.50.00.0Drittlandszoll189,60 EUR je 100 kg–––
0405.10.50.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll189,60 EUR je 100 kg + 50 %–––
0405.10.50.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll189,60 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (8)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0159alle Drittländer94,80 EUR je 100 kg01.07.2026 – 30.06.2027
09.1802Südafrika0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4519Neuseeland25,27 EUR je 100 kg01.01.2026 – 31.12.2026
09.4523Neuseeland25,27 EUR je 100 kg01.01.2026 – 31.12.2026
09.4524Neuseeland56,88 EUR je 100 kgseit 18.10.2024
09.4525Neuseeland70,00 EUR je 100 kgseit 18.10.2024
09.4602Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7212Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 189,60 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 38 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.2026132,72 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0405.10.50.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0405.10.50.00.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 4, Anmerkung 3
3. Im Sinne der Position 0405 gelten als: a) Butter: ausschließlich aus Milch hergestellte natürliche Butter, Molkenbutter und rekombinierte Butter (frisch, gesalzen oder ranzig, einschließlich Butter in luftdicht verschlossenen Behältnissen), mit einem Milchfettgehalt von 80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 95 GHT, einem Gehalt an fettfreier Milchtrockenmasse von höchstens 2 GHT und einem Wassergehalt von höchstens 16 GHT. Butter enthält keine Zusätze von Emulgatoren, kann aber Natriumchlorid, Lebensmittelfarbstoffe, Salze aus der Neutralisierung und unschädliche Milchsäurebakterien enthalten; b) Milchstreichfette: kein anderes Fett als Milchfett enthaltende streichfähige Wasser-in-Öl-Emulsionen, mit einem Milchfettgehalt von 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT.
Wortlaut · Kapitel 4, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Der Begriff „Butter“ im Sinne der Unterposition 0405.10 umfasst nicht entwässerte Butter und Ghee (Unterposition 0405.90).
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 4, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0405.10.11 bis 0405.10.90Butter: Der Begriff „Butter“ ist in der Anmerkung 2 a) und der Unterpositions-Anmerkung 2 zu Kapitel 4 festgelegt. Siehe auch die Erläuterungen zu Position 0405 des HS, Buchstabe A. Butter ist eine Emulsion von Wasser in Milchfett, in der das Wasser die dispergierte Phase und der Fettstoff die kontinuierliche Phase darstellen. Rahm dagegen (Position 0401 oder 0402), dessen Fettgehalt in bestimmten Fällen ebenso …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 04 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0405.10.50

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 3 Zollkontingente statt 8.
  1. 01.01.19960405.10.50neu eingeführt · „Molkenbutter“ · aus 0405.00.11, 0405.00.19, 0405.00.90
  2. 01.01.19960405.10.50.00.0neu eingeführt · „Molkenbutter“ · aus 0405.00.11, 0405.00.19, 0405.00.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0405.10.50.00.0

Gehört Ghee in die Zolltarifnummer 0405.10.50.00.0?

Nein, Ghee gehört nicht zur Unterposition 0405.10, sondern zur Unterposition 0405.90. Kapitel 4, Unterpositions-Anmerkung 2 nimmt nicht entwässerte Butter und Ghee aus dem Begriff Butter der Unterposition 0405.10 aus. Diese Seite gilt für Molkenbutter mit einem Fettgehalt von 85 GHT oder weniger.

Fällt auf Molkenbutter aus Belarus unter 0405.10.50.00.0 ein Zusatzzoll an?

Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird für Molkenbutter unter 0405.10.50.00.0 ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Fällt auf Molkenbutter aus Russland unter 0405.10.50.00.0 ein Zusatzzoll an?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird für Molkenbutter unter 0405.10.50.00.0 ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gelten bei der Einfuhr von Molkenbutter unter 0405.10.50.00.0 Veterinärkontrollen?

Ja, als Ware tierischen Ursprungs unterliegt Molkenbutter bei der Einfuhr amtlichen Kontrollen an der Grenzkontrollstelle (Veterinärkontrolle). Als Unterlage ist das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P), Code N853, aufgeführt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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