01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0406.30.10.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0406.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0406.30.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0406.30.10.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0406.30.10.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0406.30.10.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0406.30.10.90.0?
- ×Frischkäse (nichtgereifter Käse), einschließlich Molkenkäse, und Quark/Topfen0406.10
- ×Käse aller Art, gerieben oder in Pulverform0406.20.00.00.0
- ×Blauschimmelkäse und anderer Käse mit Marmorierung des Teiges, hervorgerufen durch Penicillium roqueforti0406.40
- ×andere Käse0406.90
- ×andere, also nicht: zu dessen Herstellung keine anderen Käsesorten als Emmentaler, Greyerzer und Appenzeller und gegebenenfalls als Zusatz Glarner Kräuterkäse …0406.30.31.00.0, 0406.30.39.00.0, 0406.30.90.00.0
- ×Schmelzkäse aus Emmentaler0406.30.10.10.0
- ×Schmelzkäse aus Greyerzer0406.30.10.20.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0406.30.10.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0406.30.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 0406.30.10.10.0 | Schmelzkäse aus Emmentaler | Zollkontingent |
| 0406.30.10.20.0 | Schmelzkäse aus Greyerzer | Zollkontingent |
| 0406.30.10.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0406.30.10 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 0406.30.31 | 16 | Backkäse-Ecken mit Schmelzkäse; paniert, vorfrittiert und tiefgefroren. Weiße, mit einer orange-braunen Panade umhüllte Käseecken in einer Pappfaltschachtel in Aufmachung für den Einzelverkauf mit … |
| 0406.30.39 | 6 | Sandwich-Füllung auf Basis einer Mischung aus Schmelzkäse und Walnüssen. Mit einem Fettgehalt von weniger als oder gleich 36 Gewichtsprozent und einem Fettgehalt in der Trockenmasse von mehr als 48 … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0406.30.10.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (7)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.4179 | Norwegen | 0 % | seit 01.01.2021 |
| 09.4227 | Island | 0 % | seit 01.01.2021 |
| 09.4516 | Neuseeland | 0 % | seit 18.10.2024 |
| 09.4520 | Neuseeland | 0 % | seit 01.05.2024 |
| 09.4935 | Mercosur | 130,41 EUR je 100 kg | 01.05.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7213 | Peru | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.9004 | USA | 0 % | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 144,90 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 44 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Neuseeland | 90,56 EUR je 100 kg |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0406.30.10.90.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0406.30.10.90.0
Anmerkungen (2)
4. Erzeugnisse, die durch Eindicken von Molke mit Zusatz von Milch oder Milchfett gewonnen werden, gehören als Käse zu Position 0406, wenn sie die nachstehenden drei Merkmale aufweisen: a) einen Milchfettgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 5 GHT oder mehr; b) einen Trockenmassegehalt von 70 bis 85 GHT; c) sie geformt sind oder geformt werden können.
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0406.30.10 bis 0406.30.90 | Schmelzkäse, weder gerieben noch in Pulverform: Siehe die Erläuterungen zu Position 0406 des HS, erster Absatz Ziffer 3. |
Urteile des EuGH (4)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-42/9926.09.2000 | Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 3174/88 der Kommission vom 21. September 1988 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie … |
| C-402/0618.07.2007 | 1. Position 0406 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der … |
| C-164/9517.06.1997 | Die Unterposition 0406.20.90 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 3174/88 der Kommission vom 21. September … |
| C-196/0508.06.2006 | Die Unterposition 0406.10 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 04 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 0406.30.10
- 01.01.19720406.30.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „hergestellt aus einer Mischung unter ausschließlicher Verwendung von Emmentaler, Greyerzer und Appenzeller, die als Zusatz Glarner …“
- 01.01.19880406.30.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0406.30.10
- 01.01.19880406.30.10.10.0neu eingeführt · „mit einem Frei-Grenze-Wert für 100 kg Eigengewicht von 243 ECU oder mehr“ · aus 0406.30.10
- 01.01.19880406.30.10.90.0neu eingeführt · aus 0406.30.10
- 01.01.19890406.30.10Wortlaut geändert · „hergestellt unter ausschließlicher Verwendung von Emmentaler, Greyerzer und Appenzeller, die als Zusatz Glarner Kräuterkäse (sog. …“ · vorher „hergestellt aus einer Mischung unter ausschließlicher Verwendung von Emmentaler, Greyerzer und Appenzeller, die als Zusatz Glarner Kräuterkäse (sog. Schabziger) enthalten kann, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Fettgehalt im Trockenstoff von 56 GHT oder weniger“
- 01.01.19900406.30.10Wortlaut geändert · „zu dessen Herstellung keine anderen Käsesorten als Emmentaler, Greyerzer und Appenzeller und gegebenenfalls als Zusatz Glarner Kräuterkäse …“ · vorher „hergestellt unter ausschließlicher Verwendung von Emmentaler, Greyerzer und Appenzeller, die als Zusatz Glarner Kräuterkäse (sog. Schabziger) enthalten kann, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Fettgehalt im Trockenstoff von 56 GHT oder weniger“
- 14.05.19900406.30.10.10.0Wortlaut geändert · „mit einem Frei-Grenze-Wert für 100 kg Eigengewicht von 242,58 ECU oder mehr“ · vorher „mit einem Frei-Grenze-Wert für 100 kg Eigengewicht von 243 ECU oder mehr“
- 01.07.19930406.30.10.10.0Wortlaut geändert · „mit einem Frei-Grenze-Wert für 100 kg Eigengewicht von 239,45 ECU oder mehr“ · vorher „mit einem Frei-Grenze-Wert für 100 kg Eigengewicht von 242,58 ECU oder mehr“
- 01.02.19950406.30.10.10.0Wortlaut geändert · „mit einem Frei-Grenze-Wert für 100 kg Eigengewicht von 289,14 ECU oder mehr“ · vorher „mit einem Frei-Grenze-Wert für 100 kg Eigengewicht von 239,45 ECU oder mehr“
- 01.07.19950406.30.10.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 0406.30.10
- 01.07.19950406.30.10.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 0406.30.10
- 01.06.20020406.30.10.10.0neu eingeführt · „Schmelzkäse aus Emmentaler“ · aus 0406.30.10
- 01.06.20020406.30.10.20.0neu eingeführt · „Schmelzkäse aus Greyerzer“ · aus 0406.30.10
- 01.06.20020406.30.10.90.0neu eingeführt · aus 0406.30.10
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0406.30.10.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Schmelzkäse, der nicht aus Emmentaler oder Greyerzer hergestellt ist, unter 0406.30.10?
Die Zolltarifnummer 0406.30.10.90.0 gilt für Schmelzkäse, zu dessen Herstellung nur Emmentaler, Greyerzer und Appenzeller verwendet wurden und der nicht aus Emmentaler oder Greyerzer hergestellt ist. Schmelzkäse aus Emmentaler fällt in 0406.30.10.10.0, aus Greyerzer in 0406.30.10.20.0. Die Ware muss in Aufmachung für den Einzelverkauf vorliegen und höchstens 56 GHT Fett in der Trockenmasse haben.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Schmelzkäse aus Belarus unter 0406.30.10.90.0?
Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt unter der Zolltarifnummer 0406.30.10.90.0 ein Zusatzzoll. Er betrifft Schmelzkäse, der nicht aus Emmentaler oder Greyerzer hergestellt ist.
Muss Schmelzkäse unter 0406.30.10.90.0 bei der Einfuhr veterinär kontrolliert werden?
Ja, unter dieser Zolltarifnummer gelten bei der Einfuhr amtliche Veterinärkontrollen an der Grenzkontrollstelle für die Europäische Union, die Färöer, Grönland und alle Länder. Dafür ist das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) vorgesehen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile