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Zolltarifnummer 0406.40.10.00.0 – Roquefort, Blauschimmelkäse

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Roquefort, einen Blauschimmelkäse, dessen Teig durch Penicillium roqueforti marmoriert ist. Gorgonzola gehört in 0406.40.50.00.0, andere Blauschimmelkäse mit dieser Marmorierung in 0406.40.90.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0406.40.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelMilch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
PositionKäse und Quark/Topfen
UnterpositionFrischkäse (nichtgereifter Käse), einschließlich Molkenkäse, und Quark/Topfen
ZolltarifnummerKäse aller Art, gerieben oder in Pulverform
UnterpositionSchmelzkäse, weder gerieben noch in Pulverform
UnterpositionBlauschimmelkäse und anderer Käse mit Marmorierung des Teiges, hervorgerufen durch Penicillium roqueforti
ZolltarifnummerRoquefortDiese Seite
ZolltarifnummerGorgonzola
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere Käse

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0406.406-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0406.40.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0406.40.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0406.40.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0406.40.10.00.0?

Kapitel 04 Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher … › 0406 Käse und Quark/Topfen
✓Blauschimmelkäse und anderer Käse mit Marmorierung des Teiges, hervorgerufen durch Penicillium roquefortiDie Ware muss Käse sein, dessen Teig durch Penicillium roqueforti marmoriert ist. Erkennbar ist das an einer unregelmäßigen Pigmentierung des Teigs, die auf interne Schimmelbildung zurückzuführen ist.
✓RoquefortDie Ware muss Roquefort sein, wie es der Wortlaut dieser Zolltarifnummer nennt.
0406.40.10.00.0Roquefort, Blauschimmelkäse

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0406.40.10.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0406.40.10

ZolltarifnummerWortlaut
0406.40.10.00.0Roquefort

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0406.40.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0406.40.501Käsecreme mit Gorgonzola. Vorgelegt wurden eine Produktspezifikation und Angaben zur Zusammensetzung. Demnach handelt es sich um eine Zubereitung auf Basis von Gorgonzola und Quark zur industriellen …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0406.40.10.00.0

€
0406.40.10.00.0Drittlandszoll140,90 EUR je 100 kg–––
0406.40.10.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll140,90 EUR je 100 kg + 50 %–––
0406.40.10.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll140,90 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (7)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0152alle Drittländer70,40 EUR je 100 kg01.07.2026 – 30.06.2027
09.4179Norwegen0 %seit 01.01.2021
09.4227Island0 %seit 01.01.2021
09.4516Neuseeland0 %seit 18.10.2024
09.4520Neuseeland0 %seit 01.05.2024
09.4935Mercosur126,81 EUR je 100 kg01.05.2026 – 31.12.2026
09.7213Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 140,90 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 44 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Neuseeland88,06 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0406.40.10.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0406.40.10.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 4, Anmerkung 4
4. Erzeugnisse, die durch Eindicken von Molke mit Zusatz von Milch oder Milchfett gewonnen werden, gehören als Käse zu Position 0406, wenn sie die nachstehenden drei Merkmale aufweisen: a) einen Milchfettgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 5 GHT oder mehr; b) einen Trockenmassegehalt von 70 bis 85 GHT; c) sie geformt sind oder geformt werden können.
Wortlaut · Kapitel 4, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0406.40.10 bis 0406.40.90Blauschimmelkäse und anderer Käse mit Marmorierung des Teiges, hervorgerufen durch Penicillium roqueforti Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 0406.40 des HS. Diese Käse kennzeichnet eine unregelmäßige Pigmentierung des Teigs, die auf interne Schimmelbildung zurückzuführen ist.

Urteile des EuGH (4)

UrteilKernsatz
C-42/9926.09.2000Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 3174/88 der Kommission vom 21. September 1988 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie …
C-402/0618.07.20071. Position 0406 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der …
C-164/9517.06.1997Die Unterposition 0406.20.90 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 3174/88 der Kommission vom 21. September …
C-196/0508.06.2006Die Unterposition 0406.10 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 04 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0406.40.10

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 5 Zollkontingente statt 7.
  1. 01.01.19940406.40.10neu eingeführt · „Roquefort“ · aus 0406.40.00
  2. 01.01.19940406.40.10.00.0neu eingeführt · „Roquefort“ · aus 0406.40.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0406.40.10.00.0

Gibt es einen Zusatzzoll auf Roquefort unter 0406.40.10 aus Russland?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt bei der Einfuhr ein Zusatzzoll auf Roquefort unter der Zolltarifnummer 0406.40.10.00.0.

Unterliegt Roquefort unter 0406.40.10 bei der Einfuhr einer Veterinärkontrolle?

Ja, Roquefort unter der Zolltarifnummer 0406.40.10.00.0 unterliegt bei der Einfuhr amtlichen Kontrollen an der Grenzkontrollstelle. Dies gilt für alle Länder sowie für die Europäische Union, die Färöer und Grönland.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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