01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0804.50.00.30.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0804.506-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0804.50.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0804.50.00.3010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0804.50.00.30.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0804.50.00.30.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0804.50.00.30.0?
- ×Datteln0804.10
- ×Feigen0804.20
- ×Ananas0804.30
- ×Avocadofrüchte0804.40
- ×Mangofrüchte (Mangifera indica)0804.50.00.40.0
- ×andere, also nicht: Guaven (guajava L.)0804.50.00.89.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0804.50.00.30.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0804.50.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 0804.50.00.30.0 | Guaven (guajava L.)diese Seite | Einfuhrkontrolle |
| 0804.50.00.40.0 | Mangofrüchte (Mangifera indica) | Einfuhrkontrolle |
| 0804.50.00.89.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0804.50.00 eingereiht
4 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI23509/25-1Deutschland | Mangostreifen, getrocknet, ungezuckert, ungeschwefelt. Mehrfarbig bedruckter Original-Kunststoffbeutel (100 g) mit … | 21.09.2028 |
| DEBTI52781/23-1Deutschland | Gefriergetrocknete Mangos. Gemäß der vorliegenden Produktspezifikation handelt es sich um in Würfel geschnittene und … | 25.02.2027 |
| BEBTIDT.50.016.157Belgien | Es handelt sich um frische, gelbe Golden-Mangos, die für den menschlichen Verzehr in natura durch den Einzelhandel … | 10.07.2027 |
| CZBTI45/122422/2023-580000-04/01Tschechien | Nach den gemachten Angaben und der vorgelegten Fotodokumentation handelt es sich um frische Früchte (Obst) der … | 07.11.2026 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0804.50.00.30.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0804.50.00.30.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0804.50.00.30.0
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0804.50.00 | Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte: Guaven sind die Früchte des Guavenbaums (Psidium guayava L.); es sind Beeren mit einem Fruchtfleisch unterschiedlicher Farbe (weißlich, rosa, cremefarben, rötlich oder grünlich) und mit zahlreichen Kernen. Mangofrüchte sind die Früchte des Mangobaums (Mangifera indica); es sind Früchte, die einen großen abgeflachten Kern enthalten, von dem Fasern ausgehen. Es gibt mehrere … |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-190/0003.05.2001 | Die Verordnungen (EWG) Nrn. 4142/87 der Kommission vom 9. Dezember 1987 zur Festlegung der Voraussetzungen für die Zulassung bestimmter Waren zur abgabenbegünstigten Einfuhr aufgrund ihrer besonderen Verwendung, 1517/91 des Rates vom 31. Mai 1991, 1431/92 des … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 08 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 0804.50.00
- 01.01.19720804.50.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte“
- 01.01.19880804.50.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0804.50.00
- 01.07.20060804.50.00wieder anmeldefähig · aus 0804.50.00
- 25.01.20100804.50.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0804.50.00
- 01.07.20110804.50.00wieder anmeldefähig · aus 0804.50.00
- 15.09.20160804.50.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0804.50.00
- 01.01.20190804.50.00wieder anmeldefähig · aus 0804.50.00
- 03.07.20220804.50.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0804.50.00
- 03.07.20220804.50.00.30.0neu eingeführt · „Guaven (guajava L.)“ · aus 0804.50.00
- 03.07.20220804.50.00.89.0neu eingeführt · aus 0804.50.00
- 12.08.20250804.50.00.40.0neu eingeführt · „Mangofrüchte (Mangifera indica)“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0804.50.00.30.0
Gehören ungenießbare Guaven unter 0804.50.00.30.0?
Nein, nach Kapitel 8, Anmerkung 1 gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse in dieses Kapitel. Ungenießbare Guaven fallen damit nicht unter 0804.50.00.30.0.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Guaven aus Russland unter 0804.50.00.30.0?
Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile