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Zolltarifnummer 0804.50.00.30.0 – Guaven (Früchte des Guavenbaums)

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Guaven, die Früchte des Guavenbaums (Psidium guajava L.). Es sind Beeren mit weißlichem, rosa, cremefarbenem, rötlichem oder grünlichem Fruchtfleisch und zahlreichen Kernen. Mangofrüchte gehören in 0804.50.00.40.0, alle übrigen Früchte dieser Warennummer in 0804.50.00.89.0.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 0804.50.00.30.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0804.50.00.30.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGenießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen
PositionDatteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet
UnterpositionDatteln
UnterpositionFeigen
UnterpositionAnanas
UnterpositionAvocadofrüchte
UnterpositionGuaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte
ZolltarifnummerGuaven (guajava L.)Diese Seite
ZolltarifnummerMangofrüchte (Mangifera indica)
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0804.506-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0804.50.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0804.50.00.3010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0804.50.00.30.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0804.50.00.30.0?

Kapitel 08 Genießbare Früchte und Nüsse; Schalen von … › 0804 Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven …
✓Guaven, Mangofrüchte und MangostanfrüchteDie Ware muss Guaven, Mangofrüchte oder Mangostanfrüchte sein. Guaven erkennen Sie an beerenartigen Früchten mit zahlreichen Kernen und weißlichem, rosa, cremefarbenem, rötlichem oder grünlichem Fruchtfleisch.
✓Guaven (guajava L.)Die Ware muss eine Guave sein, also eine Frucht des Guavenbaums (Psidium guajava L.). Es handelt sich um eine Beere mit zahlreichen Kernen.
0804.50.00.30.0Guaven (Früchte des Guavenbaums)

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0804.50.00.30.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0804.50.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0804.50.00.30.0Guaven (guajava L.)diese SeiteEinfuhrkontrolle
0804.50.00.40.0Mangofrüchte (Mangifera indica)Einfuhrkontrolle
0804.50.00.89.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0804.50.00 eingereiht

4 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland2
Belgien1
Tschechien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI23509/25-1DeutschlandMangostreifen, getrocknet, ungezuckert, ungeschwefelt. Mehrfarbig bedruckter Original-Kunststoffbeutel (100 g) mit …21.09.2028
DEBTI52781/23-1DeutschlandGefriergetrocknete Mangos. Gemäß der vorliegenden Produktspezifikation handelt es sich um in Würfel geschnittene und …25.02.2027
BEBTIDT.50.016.157BelgienEs handelt sich um frische, gelbe Golden-Mangos, die für den menschlichen Verzehr in natura durch den Einzelhandel …10.07.2027
CZBTI45/122422/2023-580000-04/01TschechienNach den gemachten Angaben und der vorgelegten Fotodokumentation handelt es sich um frische Früchte (Obst) der …07.11.2026

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0804.50.00.30.0

€
0804.50.00.30.0Drittlandszoll0 %0 €700 €700 €
0804.50.00.30.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €1.050 €6.050 €
0804.50.00.30.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €1.050 €6.050 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0804.50.00.30.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr aus Indien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle LänderEinfuhr nur mit Pflanzengesundheitszeugnis und amtlicher Kontrolle an der Grenzkontrollstelle, wenn die Ware darunter fällt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0804.50.00.30.0

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0804.50.00Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte: Guaven sind die Früchte des Guavenbaums (Psidium guayava L.); es sind Beeren mit einem Fruchtfleisch unterschiedlicher Farbe (weißlich, rosa, cremefarben, rötlich oder grünlich) und mit zahlreichen Kernen. Mangofrüchte sind die Früchte des Mangobaums (Mangifera indica); es sind Früchte, die einen großen abgeflachten Kern enthalten, von dem Fasern ausgehen. Es gibt mehrere …

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-190/0003.05.2001Die Verordnungen (EWG) Nrn. 4142/87 der Kommission vom 9. Dezember 1987 zur Festlegung der Voraussetzungen für die Zulassung bestimmter Waren zur abgabenbegünstigten Einfuhr aufgrund ihrer besonderen Verwendung, 1517/91 des Rates vom 31. Mai 1991, 1431/92 des …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 08 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0804.50.00

  1. 01.01.19720804.50.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte“
  2. 01.01.19880804.50.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0804.50.00
  3. 01.07.20060804.50.00wieder anmeldefähig · aus 0804.50.00
  4. 25.01.20100804.50.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0804.50.00
  5. 01.07.20110804.50.00wieder anmeldefähig · aus 0804.50.00
  6. 15.09.20160804.50.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0804.50.00
  7. 01.01.20190804.50.00wieder anmeldefähig · aus 0804.50.00
  8. 03.07.20220804.50.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0804.50.00
  9. 03.07.20220804.50.00.30.0neu eingeführt · „Guaven (guajava L.)“ · aus 0804.50.00
  10. 03.07.20220804.50.00.89.0neu eingeführt · aus 0804.50.00
  11. 12.08.20250804.50.00.40.0neu eingeführt · „Mangofrüchte (Mangifera indica)“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0804.50.00.30.0

Gehören ungenießbare Guaven unter 0804.50.00.30.0?

Nein, nach Kapitel 8, Anmerkung 1 gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse in dieses Kapitel. Ungenießbare Guaven fallen damit nicht unter 0804.50.00.30.0.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Guaven aus Russland unter 0804.50.00.30.0?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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