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Zolltarifnummer 1212.91.80.00.0 – Zuckerrüben, nicht getrocknet

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden nicht entzuckerte Zuckerrüben, die weder getrocknet noch gemahlen sind und frisch, gekühlt oder gefroren bleiben. Getrocknete oder gemahlene Zuckerrüben gehören in die Zolltarifnummer 1212.91.20.00.0. Entzuckerte Rüben gehören in die Warennummern 2303.20.10 oder 2303.20.90.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 1212.91.80.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1212.91.80.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelÖlsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter
PositionJohannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen …
1212.21 – 1212.29Algen und Tange
andere
UnterpositionZuckerrüben
Zolltarifnummergetrocknet, auch gemahlen
ZolltarifnummerandereDiese Seite
ZolltarifnummerJohannisbrot (Carob)
ZolltarifnummerZuckerrohr
ZolltarifnummerZichorienwurzeln
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1212.916-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1212.91.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1212.91.80.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1212.91.80.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1212.91.80.00.0?

Kapitel 12 Ölsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen … › 1212 Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und …
✓andere, also nicht: Algen und TangeDie Ware ist weder eine Alge noch ein Tang im Sinne der Position, sondern eine Zuckerrübe.
✓ZuckerrübenDie Ware ist eine nicht entzuckerte Rübe, die im Allgemeinen einen Zuckergehalt von mehr als 60 GHT, bezogen auf die Trockenmasse, aufweist. Teilweise oder vollständig entzuckerte Rüben fallen nicht darunter.
✓andere, also nicht: getrocknet, auch gemahlenDie Zuckerrübe ist weder getrocknet noch gemahlen und bleibt frisch, gekühlt oder gefroren.
1212.91.80.00.0Zuckerrüben, nicht getrocknet oder gemahlen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1212.91.80.00.0?

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Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1212.91.80.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1212.91.80

ZolltarifnummerWortlaut
1212.91.80.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1212.91.80 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1212.91.80.00.0

€
1212.91.80.00.0Drittlandszoll6,70 EUR je 100 kg–––
1212.91.80.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll6,70 EUR je 100 kg + 50 %–––
1212.91.80.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll6,70 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,70 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 45 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Israel und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20266,09 EUR je 100 kg
Chile4,46 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1212.91.80.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle LänderEinfuhr nur mit Pflanzengesundheitszeugnis und amtlicher Kontrolle an der Grenzkontrollstelle, wenn die Ware darunter fällt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1212.91.80.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 12, Anmerkung 5
5. Als Algen und Tange im Sinne der Position 1212 gelten nicht: a) Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend, der Position 2102; b) Kulturen von Mikroorganismen der Position 3002; c) Düngemittel der Position 3101 oder 3105.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1212.91.20 bis 1212.91.80Zuckerrüben: Hierher gehören nur nicht entzuckerte Rüben, die im Allgemeinen einen Zuckergehalt von mehr als 60 GHT, bezogen auf die Trockenmasse, aufweisen. Teilweise oder vollständig entzuckert gehören sie zu Unterposition 2303.20.10 oder 2303.20.90.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
2723/9024.09.1990Eine Ware aus dem Sieben von Maiskörnern, bestehend aus Bruchmais mit geringem Anteil kleiner deformierter Körner, wurde in die damalige Nummer 1212.91.90 eingereiht, heute in die Warennummer 1212.91.20.1212.91.90heute 1212.91.20

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-635/1323.04.2015Im Hinblick auf die zolltarifliche Einreihung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Kürbiskerne ist es Sache des vorlegenden Gerichts, zu bestimmen, ob diese in der Regel der Gewinnung von Ölen oder Fetten zu Speise- oder technischen Zwecken dienen, ohne …
C-653/1316.07.20151. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 260 Abs. 1 AEUV verstoßen, dass sie nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil Kommission/Italien (C-297/08, EU:C:2010:115) ergeben. 2. Die Italienische Republik …
C-229/0619.04.2007Die Unterposition 1212.99.80 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 12 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1212.91.80

  1. 01.01.19961212.91.80neu eingeführt · aus 1212.91.10, 1212.91.90
  2. 01.01.19961212.91.80.00.0neu eingeführt · aus 1212.91.10, 1212.91.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1212.91.80.00.0

Gilt für 1212.91.80.00.0 ein Zusatzzoll bei der Einfuhr aus Russland?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland fällt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt für 1212.91.80.00.0 ein Zusatzzoll bei der Einfuhr aus Belarus?

Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus fällt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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