01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1504.30.10.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1504.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1504.30.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1504.30.10.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1504.30.10.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1504.30.10.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1504.30.10.10.0?
- ×Leberöle sowie deren Fraktionen, von Fischen1504.10
- ×Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen, ausgenommen Leberöle1504.20
- ×andere, also nicht: feste Fraktionen1504.30.90.00.0
- ×andere, also nicht: von Walfisch oder Pottwal1504.30.10.91.0, 1504.30.10.99.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1504.30.10.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1504.30.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 1504.30.10.10.0 | von Walfisch oder Pottwaldiese Seite | – |
| 1504.30.10.91.0 | in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger | – |
| 1504.30.10.99.0 | andere | Präferenzzollkontingent |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1504.30.10 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1504.30.10.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 10,9 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 48 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile, Israel und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 9,5 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 7,4 % |
| Vietnam | 1,3 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1504.30.10.10.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1504.30.10.10.0
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1504.30.10 bis 1504.30.90 | Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Meeressäugetieren: Hierher gehören z. B.: 1. Walfett und Walöl, einschließlich das des Pottwals (siehe die Erläuterungen zu Position 1504 des HS, erster Absatz.); 2. Speck von Meeressäugetieren; 3. Öle von Flossenfüßlern (Seehunden, Walrossen und Seebären). Hierher gehören alle Öle, einschließlich der Leberöle sowie deren Fraktionen, von Meeressäugetieren, wie z. B. das … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1504.30.10
- 01.01.19991504.30.10neu eingeführt · „feste Fraktionen“ · aus 1504.30.00, aus 1504.30.11, aus 1504.30.19
- 01.01.19991504.30.10.10.0neu eingeführt · „von Walöl“ · aus 1504.30.11, 1504.30.19
- 01.01.19991504.30.10.91.0neu eingeführt · „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger“ · aus 1504.30.11, 1504.30.19
- 01.01.19991504.30.10.99.0neu eingeführt · aus 1504.30.11, 1504.30.19
- 01.03.20131504.30.10.10.0Wortlaut geändert · „von Walfisch oder Pottwal“ · vorher „von Walöl“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1504.30.10.10.0
Welche Zolltarifnummer gilt für feste Fraktionen von Walfisch oder Pottwal unter Warennummer 1504.30.10?
Feste Fraktionen von Walfisch oder Pottwal gehören in die Zolltarifnummer 1504.30.10.10.0. Feste Fraktionen, die nicht von Walfisch oder Pottwal stammen, gehören in 1504.30.10.91.0, wenn sie in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger vorliegen, sonst in 1504.30.10.99.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission