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Zolltarifnummer 1509.40.00.00.0 – Andere native Olivenöle

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

15Kapitel09Position40HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst natives Olivenöl aus Oliven, das weder natives Olivenöl extra noch Natives Olivenöl ist. Natives Olivenöl extra gehört in die Unterposition 1509.20, Natives Olivenöl in die Unterposition 1509.30.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1509.40.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionOlivenöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
UnterpositionNatives Olivenöl extra
UnterpositionNatives Olivenöl
Zolltarifnummerandere native OlivenöleDiese Seite
Unterpositionanderes

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1509.406-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1509.40.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1509.40.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1509.40.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1509.40.00.00.0?

Kapitel 15 Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und … › 1509 Olivenöl und seine Fraktionen, auch raffiniert …
✓andere native Olivenöle, also nicht: Natives Olivenöl extra, Natives Olivenöl, anderesDie Ware ist natives Olivenöl, das ausschließlich durch Verarbeitung von Oliven gewonnen wurde und nicht chemisch modifiziert, wiederverestert oder mit anderen Ölen gemischt ist. Ob es in die Kategorie andere native Olivenöle fällt, zeigen die Gehalte an Fettsäuren und Sterinen nach Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104.
1509.40.00.00.0Andere native Olivenöle

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1509.40.00.00.0?

  • ×Natives Olivenöl extra1509.20
  • ×Natives Olivenöl1509.30
  • ×anderes, also nicht: andere native Olivenöle1509.90

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1509.40.00

ZolltarifnummerWortlaut
1509.40.00.00.0andere native Olivenöle

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1509.40.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1509.40.00.00.0

€
1509.40.00.00.0Drittlandszoll122,60 EUR je 100 kg–––
1509.40.00.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll122,60 EUR je 100 kg + 50 %–––
1509.40.00.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll122,60 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (5)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.1009Algerien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1166Jordanien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1186Libanon0,00 EUR je 100 kg01.01.2026 – 31.12.2026
09.1948Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4032Tunesien0 %seit 01.01.2022

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 122,60 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 43 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Singapur und Neuseeland. Neu seit 2026: Mercosur (seit 01.05.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Türkei110,34 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1509.40.00.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1509.40.00.00.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 15, Anmerkung 2
2. Zu Position 1509 gehört nicht Öl, das aus Oliven mit Hilfe von Lösemitteln gewonnen worden ist (Position 1510).
Wortlaut · Kapitel 15, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Für die Zwecke der Unterposition 1509.30 hat natives Olivenöl einen in Ölsäure berechneten Gehalt an freien Säuren von nicht mehr als 2,0 g/100 g und kann anhand der im gemäß der Codex-Alimentarius-Norm 33-1981 angegebenen Merkmale von den anderen Kategorien nativen Olivenöls unterschieden werden.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 2
2. A. Zu den Positionen 1509 und 1510 gehören nur Öle, die ausschließlich durch Verarbeitung von Oliven gewonnen wurden und die in Bezug auf den Gehalt an Fettsäuren und Sterinen die Merkmale gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 der Kommission (5)aufweisen. Ihr Vorhandensein kann mit den in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 der Kommission (25) genannten Verfahren Nr. 6 (COI/T.20/Doc. Nr. 33 (Bestimmung des Gehalts an Fettsäuremethylestern durch Gaschromatografie)) und Nr. 8 (COI/T.20/Doc. Nr. 26 (Bestimmung von Zusammensetzung und Gehalt an Sterolen, Triterpen-Dialkoholen und aliphatischen Alkoholen durch Kapillargaschromatographie)) bestimmt werden. Zu den Positionen 1509 und 1510 gehören weder chemisch modifizierte (insbesondere wiederveresterte) Olivenöle noch Mischungen von Olivenöl mit anderen Ölen. Das Vorhandensein von wiederverestertem Olivenöl wird mit dem in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 genannten Verfahren Nr. 3 (COI/T.20/Doc. Nr. 23 (Bestimmung des prozentualen Gehalts an 2-Glycerinmonopalmitat)) nachgewiesen. B. Zu den Unterpositionen 1509.20.00, 1509.30.00 und 1509.40.00 gehören nur die unter den nachstehenden Nummern 1, 2 und 3 definierten Olivenöle, die ausschließlich durch mechanische oder sonstige physikalische Verfahren unter Bedingungen, die nicht zu einer Modifizierung der Öle führen, gewonnen …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1509.40.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 2 Zollkontingente statt 5.
  1. 01.01.20221509.40.00neu eingeführt · „andere native Olivenöle“ · aus 1509.10.10, 1509.10.20, 1509.10.80
  2. 01.01.20221509.40.00.00.0neu eingeführt · „andere native Olivenöle“ · aus 1509.10.10, 1509.10.20, 1509.10.80

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1509.40.00.00.0

Gehört Olivenöl aus Lösemittelgewinnung in die Zolltarifnummer 1509.40.00.00.0?

Nein, Öl, das aus Oliven mit Hilfe von Lösemitteln gewonnen worden ist, gehört nicht zu Position 1509, sondern zu Position 1510. Diese Zolltarifnummer erfasst daher kein Öl aus Lösemittelgewinnung.

Gibt es einen Zusatzzoll auf andere native Olivenöle mit Ursprung Russland unter 1509.40.00.00.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für die Zolltarifnummer 1509.40.00.00.0 ein Zusatzzoll. Er gilt bei der Einfuhr dieser Waren.

Gibt es einen Zusatzzoll auf andere native Olivenöle mit Ursprung Belarus unter 1509.40.00.00.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für die Zolltarifnummer 1509.40.00.00.0 ein Zusatzzoll. Er gilt bei der Einfuhr dieser Waren.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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