01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 1509?
Die Position ist nach Kategorien des Olivenöls unterteilt. Natives Olivenöl extra fällt in Unterposition 1509.20, natives Olivenöl in Unterposition 1509.30 und andere native Olivenöle in die Zolltarifnummer 1509.40.00.00.0. Unterposition 1509.90 umfasst anderes Olivenöl. Natives Olivenöl der Unterposition 1509.30 hat einen in Ölsäure berechneten Gehalt an freien Säuren von nicht mehr als 2,0 g/100 g.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 1509.20Natives Olivenöl extra
- 1509.20.00.10.01509.20.00.90.0
- 1509.30Natives Olivenöl
- 1509.30.00.10.01509.30.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 1509
6 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 1509. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 1509
Rechts: wie viele der 4 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 1509
Anmerkungen (4)
2. Zu Position 1509 gehört nicht Öl, das aus Oliven mit Hilfe von Lösemitteln gewonnen worden ist (Position 1510).
1. Für die Zwecke der Unterposition 1509.30 hat natives Olivenöl einen in Ölsäure berechneten Gehalt an freien Säuren von nicht mehr als 2,0 g/100 g und kann anhand der im gemäß der Codex-Alimentarius-Norm 33-1981 angegebenen Merkmale von den anderen Kategorien nativen Olivenöls unterschieden werden.
2. A. Zu den Positionen 1509 und 1510 gehören nur Öle, die ausschließlich durch Verarbeitung von Oliven gewonnen wurden und die in Bezug auf den Gehalt an Fettsäuren und Sterinen die Merkmale gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 der Kommission (5)aufweisen. Ihr Vorhandensein kann mit den in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 der Kommission (25) genannten Verfahren Nr. 6 (COI/T.20/Doc. Nr. 33 (Bestimmung des Gehalts an Fettsäuremethylestern durch Gaschromatografie)) und Nr. 8 (COI/T.20/Doc. Nr. 26 (Bestimmung von Zusammensetzung und Gehalt an Sterolen, Triterpen-Dialkoholen und aliphatischen Alkoholen durch Kapillargaschromatographie)) bestimmt werden. Zu den Positionen 1509 und 1510 gehören weder chemisch modifizierte (insbesondere wiederveresterte) Olivenöle noch Mischungen von Olivenöl mit anderen Ölen. Das Vorhandensein von wiederverestertem Olivenöl wird mit dem in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 genannten Verfahren Nr. 3 (COI/T.20/Doc. Nr. 23 (Bestimmung des prozentualen Gehalts an 2-Glycerinmonopalmitat)) nachgewiesen. B. Zu den Unterpositionen 1509.20.00, 1509.30.00 und 1509.40.00 gehören nur die unter den nachstehenden Nummern 1, 2 und 3 definierten Olivenöle, die ausschließlich durch mechanische oder sonstige physikalische Verfahren unter Bedingungen, die nicht zu einer Modifizierung der Öle führen, gewonnen wurden und die keine andere Behandlung erfahren haben als Waschen, Dekantieren, Zentrifugieren und Filtrieren. Mit Lösemitteln, mit chemischen oder biochemischen Hilfsmitteln oder durch …
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
4. Für die Bestimmung der Merkmale der oben genannten Erzeugnisse sind die in den Anhängen der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 beschriebenen Analyseverfahren anzuwenden.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 1509
Eine Warennummer der Position 1509 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20221509.40.00.00.0eingeführt · andere native Olivenöle
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 1509
Was gehört nicht zur Position 1509?
Öl, das aus Oliven mit Hilfe von Lösemitteln gewonnen worden ist, gehört nicht zur Position 1509, sondern zur Position 1510.
Welche Unterposition in Position 1509 gilt für natives Olivenöl?
Natives Olivenöl gehört in Unterposition 1509.30, natives Olivenöl extra in Unterposition 1509.20. Für natives Olivenöl der Unterposition 1509.30 hat das Öl einen in Ölsäure berechneten Gehalt an freien Säuren von nicht mehr als 2,0 g/100 g.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen





