01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1517.10.10.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1517.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1517.10.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1517.10.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1517.10.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1517.10.10.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1517.10.10.00.0?
- ×andere, also nicht: Margarine, ausgenommen flüssige Margarine1517.90
- ×andere, also nicht: mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT1517.10.90
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1517.10.10.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 1517.10.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1517.10.10.00.0 | mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1517.10.10 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1517.10.90 | 3 | Margarine. Feste Fettmasse auf Basis von pflanzlichen Fetten und Ölen mit pflanzlichen Sterolen zum Aufstreichen. Fettgehalt 35 % und ohne Milchfett. Sie wird für den Einzelverkauf in einem … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1517.10.10.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 8,3 % + 28,40 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 47 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Armenienneu seit 10.10.2026 | 0 % + 28,40 EUR je 100 kg |
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 7,2 % + 24,85 EUR je 100 kg |
| APS+-Länder | 0 % + 28,40 EUR je 100 kg |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 4,8 % + 28,40 EUR je 100 kg |
| Algerien | 0 % + 28,40 EUR je 100 kg |
| EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) | 0 % + 26,10 EUR je 100 kg |
| Libanon | 0 % + 28,40 EUR je 100 kg |
| Mexiko | 0 % + 28,40 EUR je 100 kg |
| Syrien | 0 % + 28,40 EUR je 100 kg |
| Südafrika | 0 % + 28,40 EUR je 100 kg |
| Tunesien | 0 % + 28,40 EUR je 100 kg |
| TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr | 0 % + 28,40 EUR je 100 kg |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1517.10.10.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1517.10.10.00.0
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1517.10.10 bis 1517.10.90 | Margarine, ausgenommen flüssige Margarine: Siehe die Erläuterungen zu Position 1517 des HS, fünfter Absatz, Buchstabe A. Es wird darauf hingewiesen, dass der Wassergehalt die Einreihung in diese Unterpositionen nicht beeinflusst. |
Urteile des EuGH (3)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-233/1528.04.2016 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der sich aus der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1006/2011 der … |
| C-292/2215.06.2023 | 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den Fassungen der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1602 der … |
| C-410/0817.12.2009 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1517.10.10
- 01.01.19721517.10.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT“
- 01.01.19721517.10.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1517.10.10.00.0
Gilt für Margarine mit Ursprung Belarus unter Zolltarifnummer 1517.10.10.00.0 ein Zusatzzoll?
Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt unter dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Gilt für Margarine mit Ursprung Russland unter Zolltarifnummer 1517.10.10.00.0 ein Zusatzzoll?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt unter dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile