01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1517.10.90?
Die Zolltarifnummer 1517.10.90.10.0 erfasst Margarine mit einem Milchfettgehalt von höchstens 10 GHT. Die Zolltarifnummer 1517.10.90.90.0 erfasst alle übrigen Margarinen dieser Warennummer.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1517.10.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 1517.10.90?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 1517.10.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1517.10.90
Anmerkungen (1)
4. Für die Bestimmung der Merkmale der oben genannten Erzeugnisse sind die in den Anhängen der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 beschriebenen Analyseverfahren anzuwenden.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1517.10.10 bis 1517.10.90 | Margarine, ausgenommen flüssige Margarine: Siehe die Erläuterungen zu Position 1517 des HS, fünfter Absatz, Buchstabe A. Es wird darauf hingewiesen, dass der Wassergehalt die Einreihung in diese Unterpositionen nicht beeinflusst. |
Urteile des EuGH (3)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-233/1528.04.2016 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der sich aus der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1006/2011 der … |
| C-292/2215.06.2023 | 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den Fassungen der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1602 der … |
| C-410/0817.12.2009 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. … |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 1517.10.90
Welche Zolltarifnummer gilt für Margarine unter der Warennummer 1517.10.90?
Unter der Warennummer 1517.10.90 gilt für Margarine mit einem Milchfettgehalt von höchstens 10 GHT die Zolltarifnummer 1517.10.90.10.0, für andere Margarine die Zolltarifnummer 1517.10.90.90.0. Margarine mit mehr als 10 bis 15 GHT Milchfett gehört in die Warennummer 1517.10.10.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
