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Warennummer 1517.10.90 – Margarine außer flüssiger Margarine

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In diese Warennummer gehört Margarine, ausgenommen flüssige Margarine (Kapitel 15, Position 1517, Unterposition 1517.10). Margarine mit mehr als 10 bis 15 GHT Milchfett gehört in die Warennummer 1517.10.10. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach dem Milchfettgehalt der Margarine.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Zolltarifnummer aus Position 1517 gilt für Ihre Margarine?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1517.10.90?

Die Zolltarifnummer 1517.10.90.10.0 erfasst Margarine mit einem Milchfettgehalt von höchstens 10 GHT. Die Zolltarifnummer 1517.10.90.90.0 erfasst alle übrigen Margarinen dieser Warennummer.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionMargarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516
UnterpositionMargarine, ausgenommen flüssige Margarine
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
Zolltarifnummermit einem Milchfettgehalt von höchstens 10 GHT
16 % · 3 vZTA
Zolltarifnummerandere
16 % · 3 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 1517.10.90

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 1517.10.90?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 1517.10.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 1517.10.90

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Bestimmung der Merkmale der oben genannten Erzeugnisse sind die in den Anhängen der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 beschriebenen Analyseverfahren anzuwenden.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1517.10.10 bis 1517.10.90Margarine, ausgenommen flüssige Margarine: Siehe die Erläuterungen zu Position 1517 des HS, fünfter Absatz, Buchstabe A. Es wird darauf hingewiesen, dass der Wassergehalt die Einreihung in diese Unterpositionen nicht beeinflusst.

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-233/1528.04.2016Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der sich aus der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1006/2011 der …
C-292/2215.06.20231. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den Fassungen der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1602 der …
C-410/0817.12.2009Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 1517.10.90

Welche Zolltarifnummer gilt für Margarine unter der Warennummer 1517.10.90?

Unter der Warennummer 1517.10.90 gilt für Margarine mit einem Milchfettgehalt von höchstens 10 GHT die Zolltarifnummer 1517.10.90.10.0, für andere Margarine die Zolltarifnummer 1517.10.90.90.0. Margarine mit mehr als 10 bis 15 GHT Milchfett gehört in die Warennummer 1517.10.10.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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