01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 1517?
Position 1517 ist in die Unterpositionen 1517.10 (Margarine, ausgenommen flüssige Margarine) und 1517.90 (andere) gegliedert. In 1517.10 gehört Margarine mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT in 1517.10.10.00.0, andere Margarine in 1517.10.90. In 1517.90 werden Mischungen mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT in 1517.90.10.00.0, Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen in 1517.90.91.00.0 und genießbare Mischungen der als Form- und Trennöle verwendeten Art in 1517.90.93.00.0 getrennt erfasst. Die übrigen Waren der Unterposition 1517.90 gehören in 1517.90.99.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 6 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 1517
6 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 1517. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 1517
Rechts: wie viele der 6 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 1517
Anmerkungen (1)
4. Für die Bestimmung der Merkmale der oben genannten Erzeugnisse sind die in den Anhängen der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 beschriebenen Analyseverfahren anzuwenden.
Urteile des EuGH (3)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-233/1528.04.2016 | Das Urteil betrifft die Frage, ob eine Pflanzenölmischung als genießbare Pflanzenölmischung in die Warennummer 1517.90.91 gehört. |
| C-292/2215.06.2023 | Eine Lebensmittelzubereitung aus Palmöl gehört zur Position 1517, wenn sie nicht unter Position 1516 fällt. |
| C-410/0817.12.2009 | Das Urteil betrifft Lebensmittelzubereitungen zur Nahrungsergänzung in Form von Gelatinekapseln mit kaltgepresstem Fischöl und Vitamin E. |
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 1517
Die sechs Warennummern der Position 1517 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19721517.10.10.00.0eingeführt · mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT
- 01.01.19721517.10.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2008
- 01.01.19721517.90.10.00.0eingeführt · mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT
- 01.01.19721517.90.91.00.0eingeführt · Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen
- 01.01.19721517.90.93.00.0eingeführt · genießbare Mischungen und Zubereitungen der als Form- und Trennöle verwendeten Art
- 01.01.19721517.90.99eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2007
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 1517
Welche Zolltarifnummer gilt für Margarine in Position 1517?
Margarine, die keine flüssige Margarine ist und keinen Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT hat, gehört in die Zolltarifnummer 1517.10.90.10.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile





