01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1702.30.90.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1702.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1702.30.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1702.30.90.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1702.30.90.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1702.30.90.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1702.30.90.10.0?
- ×Lactose und Lactosesirup1702.11.00.00.0, 1702.19.00.00.0
- ×Ahornzucker und Ahornsirup1702.20
- ×Glucose und Glucosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 20 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker1702.40
- ×chemisch reine Fructose1702.50.00.00.0
- ×andere Fructose und Fructosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker1702.60
- ×andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT1702.90
- ×Isoglucose1702.30.10.00.0
- ×Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert1702.30.50
- ×andere, also nicht: mit einem Gehalt an Glucose, bezogen auf die Trockenmasse, von 99 GHT oder mehr1702.30.90.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1702.30.90.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1702.30.90
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1702.30.90.10.0 | mit einem Gehalt an Glucose, bezogen auf die Trockenmasse, von 99 GHT oder mehrdiese Seite |
| 1702.30.90.90.0 | andere |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1702.30.90 eingereiht
9 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI27592/25-1Deutschland | Gerstenmalz Bei der ursprünglich vorgelegten Warenprobe handelt es sich um einen dunkelbraunen, trüben Sirup mit … | 16.10.2028 |
| DEBTI25551/25-1Deutschland | Zuckersirup; Reismalz mit Gerste Bei der ursprünglich vorgelegten Warenprobe handelt es sich um einen braun-gelben … | 16.09.2028 |
| DEBTI25517/25-1Deutschland | Reissirup Bei der ursprünglich vorgelegten Warenprobe handelt es sich um einen hellgelben, trüben Sirup mit süßlichem … | 07.09.2028 |
| DEBTI13707/25-1Deutschland | Glucose in Pulverform Bei der Ware handelt es sich nach den vorgelegten Unterlagen um Glucose, gewonnen aus der … | 03.08.2028 |
| DEBTI47097/23-1Deutschland | Maltosesirup Bei der Ware handelt es sich um einen blassgelben, klaren Zuckersirup, mit nahezu neutralem Geschmack und … | 04.02.2027 |
| DEBTI47096/23-1Deutschland | Maltosesirup aus Reis Bei der Ware handelt es sich um einen rotbraunen, nahezu klaren Zuckersirup, mit … | 04.01.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1702.30.50 | 6 | Dextrose-Monohydrat, ein chemisch einheitlicher Zucker (α-D-Glucose-Monohydrat) mit einer Reinheit von über 99 %. Weißes, kristallines Pulver. Eingereiht als "anderer Zucker, Glucose". |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1702.30.90.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (11)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0880 | Mercosur | 10,00 EUR je 100 kg | 01.05.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1956 | Chile | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.4324 | Albanien | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.4325 | Bosnien und Herzegowina | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.4326 | Serbien | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.4327 | Nordmazedonien | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.6705 | Ukraine | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7226 | Peru | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7307 | Zentralamerika | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7311 | Panama | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7533 | Ecuador | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 20,00 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 30 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Neuseeland | 10,00 EUR je 100 kg |
| Vietnam | 2,50 EUR je 100 kg |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1702.30.90.10.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1702.30.90.10.0
Anmerkungen (3)
4. Für Waren der Unterpositionen 1702.20.10, 1702.60.95 und 1702.90.71 wird der Zuckergehalt (Saccharose, Fructose, Glucose und Maltose, wobei Fructose und Glucose in Saccharoseäquivalent ausgedrückt werden) mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie („HPLC-Methode“) nach folgender Formel bestimmt: S + 0,95 × (F + G) + M Dabei sind: ‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware, ‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware, ‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der Ware, ‚M‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Maltosegehalt der Ware. Für Waren der Unterpositionen 1702.60.80, 1702.90.80 und 1702.90.95 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71)). Für Waren der Unterpositionen 1702.60.80 und 1702.90.80 werden die Ergebnisse durch Multiplikation der Brix-Werte mit dem Koeffizienten 0,95 in Saccharoseäquivalent umgerechnet.
5. Im Sinne der Unterpositionen 1702.30.10, 1702.40.10, 1702.60.10 und 1702.90.30 bezeichnet der Begriff ‚Isoglucose‘ das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose. Für Waren dieser Unterpositionen wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014).
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
6. Als „Inulinsirup“ gelten: a) im Sinne der Unterposition 1702.60.80 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose; b) im Sinne der Unterposition 1702.90.80 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 bis 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose. Die Menge an ‚Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose‘ wird bezogen auf die Trockenmasse mit der Formel F + 0,5 S/0,95 berechnet, wobei ‚F‘ der Fructosegehalt und ‚S‘ der Saccharosegehalt ist, die mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatografie bestimmt wurden.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1702.30.50 bis 1702.30.90 | andere: Für die Berechnung des Gewichtsanteils an Glucose bedeutet der Begriff „bezogen auf die Trockenmasse“, dass sowohl freies Wasser als auch Kristallwasser ausgeschlossen sind. |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-822/1903.06.2021 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 17 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1702.30.90
- 01.01.20081702.30.90neu eingeführt · aus 1702.30.59, aus 1702.30.99
- 01.01.20081702.30.90.10.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Glucose, bezogen auf die Trockenmasse, von 99 GHT oder mehr“ · aus 1702.30.51, 1702.30.59, 1702.30.91, 1702.30.99
- 01.01.20081702.30.90.90.0neu eingeführt · aus 1702.30.51, 1702.30.59, 1702.30.91, 1702.30.99
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1702.30.90.10.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Glucose mit 99 GHT Glucosegehalt unter 1702.30.90?
Erzeugnisse mit einem Gehalt an Glucose, bezogen auf die Trockenmasse, von 99 GHT oder mehr gehören in 1702.30.90.10.0. Andere Erzeugnisse der Warennummer 1702.30.90 gehören in 1702.30.90.90.0.
Gibt es einen Zusatzzoll für Waren mit Ursprung Russland unter 1702.30.90.10.0?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt bei dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Er gilt bei der Einfuhr.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile