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Zolltarifnummer 1702.90.95.00.0 – Anderer Zucker und Zuckersirupe

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst anderen Zucker und Zuckersirupe, etwa Palmzucker, Kokos-Zucker, Sirup oder Isomaltooligosaccharid, die keine der gesondert genannten Sonderformen sind. Chemisch reine Maltose gehört in die Warennummer 1702.90.10, Isoglucose in 1702.90.30.00.0 und Inulinsirup in 1702.90.80.00.0.

Typische Waren:SirupeZuckersirupePalmzuckerKokos-ZuckerIsomaltooligosaccharidResistentes Dextrinpulver

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1702.90.95.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZucker und Zuckerwaren
PositionAndere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert
1702.11 – 1702.19Lactose und Lactosesirup
UnterpositionAhornzucker und Ahornsirup
UnterpositionGlucose und Glucosesirup, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 20 GHT
UnterpositionGlucose und Glucosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 20 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker
Zolltarifnummerchemisch reine Fructose
Unterpositionandere Fructose und Fructosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker
Unterpositionandere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT
Kombinierte Nomenklaturchemisch reine Maltose
ZolltarifnummerIsoglucose
ZolltarifnummerMaltodextrin und Maltodextrinsirup
ZolltarifnummerInulinsirup
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1702.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1702.90.958-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1702.90.95.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1702.90.95.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1702.90.95.00.0?

Kapitel 17 Zucker und Zuckerwaren › 1702 Andere Zucker, einschließlich chemisch reine …
✓andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT, also nicht …Die Ware muss ein anderer Zucker oder Zuckersirup sein, einschließlich Invertzucker, mit einem Gehalt an Fructose von 50 GHT, bezogen auf die Trockenmasse. Den Saccharosegehalt, einschließlich der anderen als Saccharose berechneten Zucker, bestimmt man nach der Refraktometermethode.
✓andere, also nicht: chemisch reine Maltose, Isoglucose, Maltodextrin und Maltodextrinsirup, Zucker und Melassen, karamellisiert, InulinsirupDie Ware ist kein gesondert genannter Sonderfall dieser Gruppe, sondern etwa Invertzucker, Maltose, die nicht chemisch rein ist, oder Saccharosesirup, weder gefärbt noch aromatisiert und nicht Ahornsirup.
1702.90.95.00.0Anderer Zucker und Zuckersirupe

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1702.90.95

ZolltarifnummerWortlaut
1702.90.95.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1702.90.95 eingereiht

46 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland24
Niederlande8
Frankreich5
Spanien3
Zypern2
Österreich1
vZTAWareGültig bis
DEBTI30875/26-1DeutschlandAnderer Zucker; IMO Nach den vorgelegten Unterlagen handelt es sich bei der Ware um ein Isomaltooligosaccharid (IMO) in …13.09.2029
DEBTI49185/25-2DeutschlandAnderer Zucker Bei der Ware handelt es sich den Angaben des Antragstellers nach um resistentes Dextrinpulver mit einem …31.05.2029
DEBTI49167/25-1DeutschlandAnderer Zucker; IMO. Nach den vorgelegten Unterlagen handelt es sich bei der Ware um ein Isomaltooligosaccharid (IMO …14.05.2029
DEBTI46538/25-1DeutschlandAnderer Zucker; Palmzucker. Bei der Ware handelt es sich um beigen Palmzucker mit karamelligem Geruch und Geschmack. …12.05.2029
DEBTI46540/25-1DeutschlandAnderer Zucker, fest; Palmzucker. Bei der ursprünglich vorgelegten Ware handelt es sich um einen feinkristallinen …18.02.2029
DEBTI46532/25-1DeutschlandPalmzucker aus Kokosblüten mit Zusatz eines Konservierungsstoffs. Harte, runde Scheiben aus beigefarbener Zuckermasse …15.02.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1702.90.509Maltodextrin Bei der Ware handelt es sich nach den Antragsangaben um Maltodextrin, hergestellt aus Tapiokastärke. Die Ware kennzeichnet sich dar als Flüssigkeit. Das Dextroseäquivalent (DE-Wert) …
1702.90.797Anderer Zucker; Karamellzuckersirup. Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um eine dunkelbraun bis schwarze Flüssigkeit, den Angaben nach aus Karamellzucker und Wasser. Der Gehalt an Saccharose …
1702.90.752Zucker; karamellisiert Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein gelbbraunes Pulver mit Karamellgeschmack und -aroma. Gemäß Herstellerangaben handelt es sich um einen karamellisierten …
1702.90.711Zucker, laut Angabe in Form eines Zuckercouleurs, in einer Einzelhandelsverpackung von 360 g. Die Ware ist zur Verwendung auf Speiseeis und Desserts bestimmt. Das Zuckercouleur wird aus Zucker …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1702.90.95.00.0?

4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 1702.90.95.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1702.90.95.00.0

€
1702.90.95.00.0Drittlandszoll0,40 EUR je 100 kg–––
1702.90.95.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll0,40 EUR je 100 kg + 50 %–––
1702.90.95.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll0,40 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (12)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0880Mercosur0,20 EUR je 100 kg01.05.2026 – 31.12.2026
09.1956Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4324Albanien0 %seit 01.10.2021
09.4325Bosnien und Herzegowina0 %seit 01.10.2021
09.4326Serbien0 %seit 01.10.2021
09.4327Nordmazedonien0 %seit 01.10.2021
09.6705Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7226Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7307Zentralamerika0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7311Panama0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7533Ecuador0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.8206Vietnam0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 0,40 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 26 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada und Singapur. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Chile0,30 EUR je 100 kg
Neuseeland0,20 EUR je 100 kg

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1702.90.95.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1702.90.95.00.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 17, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für Waren der Unterpositionen 1702.20.10, 1702.60.95 und 1702.90.71 wird der Zuckergehalt (Saccharose, Fructose, Glucose und Maltose, wobei Fructose und Glucose in Saccharoseäquivalent ausgedrückt werden) mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie („HPLC-Methode“) nach folgender Formel bestimmt: S + 0,95 × (F + G) + M Dabei sind: ‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware, ‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware, ‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der Ware, ‚M‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Maltosegehalt der Ware. Für Waren der Unterpositionen 1702.60.80, 1702.90.80 und 1702.90.95 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71)). Für Waren der Unterpositionen 1702.60.80 und 1702.90.80 werden die Ergebnisse durch Multiplikation der Brix-Werte mit dem Koeffizienten 0,95 in Saccharoseäquivalent umgerechnet.
Wortlaut · Kapitel 17, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Im Sinne der Unterpositionen 1702.30.10, 1702.40.10, 1702.60.10 und 1702.90.30 bezeichnet der Begriff ‚Isoglucose‘ das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose. Für Waren dieser Unterpositionen wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014).
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 17, Zusätzliche Anmerkung 6
6. Als „Inulinsirup“ gelten: a) im Sinne der Unterposition 1702.60.80 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose; b) im Sinne der Unterposition 1702.90.80 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 bis 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose. Die Menge an ‚Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose‘ wird bezogen auf die Trockenmasse mit der Formel F + 0,5 S/0,95 berechnet, wobei ‚F‘ der Fructosegehalt und ‚S‘ der Saccharosegehalt ist, die mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatografie bestimmt wurden.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1702.90.95andere: Hierher gehören z. B.: 1. Maltose, nicht chemisch rein; 2. Invertzucker; 3. Saccharosesirup, anderer als Ahornsirup, weder gefärbt noch aromatisiert; 4. Erzeugnisse, die fälschlich als „High test“-Melassen bezeichnet, durch Hydrolyse und Konzentrieren von rohem Zuckerrohrsaft gewonnen und hauptsächlich als Nährboden für Mikroorganismen beim Gewinnen von Antibiotika und auch beim Herstellen von Ethylalkohol …

Einreihungsverordnungen (3)

VerordnungWareDamals
447/200927.05.2009Invertzuckersirup mit 66,5 GHT Zucker, berechnet als Saccharose, 31 GHT Wasser und 2,5 GHT Propylenglykol, der als Feuchthaltemittel in der Tabakindustrie dient, wurde in die Warennummer 1702.90.95 eingereiht.1702.90.95
2694/9521.11.1995Ein Sirup aus der Synthese von Lactulose mit 51,3 GHT Lactulose und 5,3 GHT Lactose wurde in die damalige Nummer 1702.90.99 eingereiht; heute gehört er zu 1702.90.95.1702.90.99heute 1702.90.95
3513/9203.12.1992Ein farbloser, klarer, süßer Invertzuckersirup ohne erkennbaren Fruchtgeschmack, der als konzentrierter rektifizierter Traubenmost gehandelt wird, wurde in die damalige Nummer 1702.90.90 eingereiht; heute sind dafür 1702.90.80 und 1702.90.95 genannt.1702.90.90heute 1702.90.80, 1702.90.95

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-822/1903.06.2021Nach dem Urteil C-822/19 gehört eine wässrige Lösung aus thermischer Zersetzung von Dextrose mit wasserlöslichen Aldehyden und Ketonen nicht in die Warennummer 1702.90.95.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 17 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 1702.90.95

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 5 Zollkontingente statt 12.
  1. 01.01.20081702.90.95neu eingeführt · aus 1702.90.60, 1702.90.99
  2. 01.01.20081702.90.95.00.0neu eingeführt · aus 1702.90.60, 1702.90.99

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1702.90.95.00.0

Gilt für Zucker unter 1702.90.95.00.0 mit Ursprung Belarus ein Zusatzzoll?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus fällt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt für Zucker unter 1702.90.95.00.0 mit Ursprung Russland ein Zusatzzoll?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland fällt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Welche Zolltarifnummer gilt für Palmzucker unter 1702.90.95?

Palmzucker wird unter der Zolltarifnummer 1702.90.95.00.0 eingereiht. Die vZTA-Beispiele DEBTI46538/25-1 und DEBTI46540/25-1 ordnen Palmzucker dieser Nummer zu.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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