01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 1702.90?
Die Warennummer 1702.90.10 erfasst chemisch reine Maltose, die Zolltarifnummer 1702.90.30.00.0 Isoglucose und die Zolltarifnummer 1702.90.50.00.0 Maltodextrin und Maltodextrinsirup. Karamellisierte Zucker und Melassen mit einem Saccharosegehalt von 50 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockenmasse, gehören in 1702.90.71.00.0. Ohne diesen Gehalt richtet sich die Einreihung nach der Form: als Pulver, auch agglomeriert, in 1702.90.75.00.0, sonst in 1702.90.79.00.0. Inulinsirup gehört in 1702.90.80.00.0, alle übrigen Erzeugnisse in 1702.90.95.00.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 1702.90.10chemisch reine Maltose
- 1702.90.10.10.01702.90.10.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 8 Nummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1702.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 1702.90?
6 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 1702.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1702.90
Anmerkungen (5)
4. Für Waren der Unterpositionen 1702.20.10, 1702.60.95 und 1702.90.71 wird der Zuckergehalt (Saccharose, Fructose, Glucose und Maltose, wobei Fructose und Glucose in Saccharoseäquivalent ausgedrückt werden) mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie („HPLC-Methode“) nach folgender Formel bestimmt: S + 0,95 × (F + G) + M Dabei sind: ‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware, ‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware, ‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der Ware, ‚M‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Maltosegehalt der Ware. Für Waren der Unterpositionen 1702.60.80, 1702.90.80 und 1702.90.95 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71)). Für Waren der Unterpositionen 1702.60.80 und 1702.90.80 werden die Ergebnisse durch Multiplikation der Brix-Werte mit dem Koeffizienten 0,95 in Saccharoseäquivalent umgerechnet.
5. Im Sinne der Unterpositionen 1702.30.10, 1702.40.10, 1702.60.10 und 1702.90.30 bezeichnet der Begriff ‚Isoglucose‘ das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose. Für Waren dieser Unterpositionen wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014).
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
6. Als „Inulinsirup“ gelten: a) im Sinne der Unterposition 1702.60.80 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose; b) im Sinne der Unterposition 1702.90.80 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 bis 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose. Die Menge an ‚Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose‘ wird bezogen auf die Trockenmasse mit der Formel F + 0,5 S/0,95 berechnet, wobei ‚F‘ der Fructosegehalt und ‚S‘ der Saccharosegehalt ist, die mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatografie bestimmt wurden.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
8. In der Nomenklatur werden Mischungen aus Zucker und geringen Mengen anderer Stoffe in Kapitel 17 eingereiht, es sei denn, sie haben den Charakter einer anderweitig eingereihten Zubereitung.
Einreihungsverordnungen (3)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 447/200927.05.2009 | Invertzuckersirup mit 66,5 GHT Zucker, berechnet als Saccharose, 31 GHT Wasser und 2,5 GHT Propylenglykol wurde in die Warennummer 1702.90.95 eingereiht. | 1702.90.95 |
| 2694/9521.11.1995 | Sirup mit Lactulose, Lactose, Galactose, Tagatose und Fructose, der bei der Synthese von Lactulose anfällt, wurde in die damalige Nummer 1702.90.99 eingereiht (heute 1702.90.95). | 1702.90.99heute 1702.90.95 |
| 3513/9203.12.1992 | Farbloser, klarer, süßer Invertzuckersirup mit 48,0 GHT Glucose und 48,8 GHT Fructose, bezogen auf den Trockenstoff, wurde in die damalige Nummer 1702.90.90 eingereiht (heute 1702.90.80 und 1702.90.95). | 1702.90.90heute 1702.90.80, 1702.90.95 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-822/1903.06.2021 | Das Urteil betrifft eine wässrige Lösung aus thermischer Zersetzung von Dextrose mit wasserlöslichen Aldehyden und Ketonen und die Frage, ob sie in die Warennummer 1702.90.95 gehört. |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 1702.90
Welche Zolltarifnummer gilt unter HS-Code 1702.90 für Maltodextrin?
Maltodextrin und Maltodextrinsirup gehören in die Zolltarifnummer 1702.90.50.00.0. Die anderen Nummern unter HS-Code 1702.90 richten sich nach der Zuckerart, etwa chemisch reine Maltose in die Warennummer 1702.90.10 oder Isoglucose in die Zolltarifnummer 1702.90.30.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile





