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Zolltarifnummer 1806.10.15.00.0 – Kakaopulver mit Zucker unter 5 GHT

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Kakaopulver mit Zuckerzusatz, das keine Saccharose enthält oder dessen Gehalt an Saccharose oder Isoglucose weniger als 5 GHT beträgt. Kakaopulver mit Zuckerzusatz und einem Saccharosegehalt von 5 GHT oder mehr, aber weniger als 65 GHT, gehört in die Zolltarifnummer 1806.10.20.00.0, mit 65 GHT oder mehr, aber weniger als 80 GHT in die Warennummer 1806.10.30 und mit 80 GHT oder mehr in die Zolltarifnummer 1806.10.90.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1806.10.15.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelKakao und Zubereitungen aus Kakao
PositionSchokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
UnterpositionKakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Zolltarifnummerkeine Saccharose enthaltend oder mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 5 GHTDiese Seite
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 65 GHT
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 65 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 80 GHT oder mehr
Unterpositionandere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg
1806.31 – 1806.32andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1806.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1806.10.158-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1806.10.15.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1806.10.15.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1806.10.15.00.0?

Kapitel 18 Kakao und Zubereitungen aus Kakao › 1806 Schokolade und andere kakaohaltige …
✓Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen SüßmittelnDie Ware muss Kakaopulver sein, dem Zucker oder ein anderes Süßmittel zugesetzt ist. Erkennbar ist das am Kakaopulver, das zusätzlich eine Süßung enthält.
✓keine Saccharose enthaltend oder mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 5 GHTDer Gehalt an Saccharose, einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet, oder an Isoglucose, als Saccharose berechnet, muss weniger als 5 GHT betragen. Ein Erzeugnis ganz ohne Saccharose gehört ebenfalls hierher.
1806.10.15.00.0Kakaopulver mit Zucker, unter 5 GHT

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1806.10.15.00.0?

  • ×andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher …1806.20
  • ×andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln1806.31.00.00.0, 1806.32
  • ×andere, also nicht: Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln1806.90
  • ×mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 5 GHT oder mehr, jedoch …1806.10.20.00.0
  • ×mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 65 GHT oder mehr, jedoch …1806.10.30
  • ×mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 80 GHT oder mehr1806.10.90.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1806.10.15

ZolltarifnummerWortlaut
1806.10.15.00.0keine Saccharose enthaltend oder mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als …

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1806.10.15 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1806.10.204Kakao Natur, Trinkschokoladenpulver, bio, 250g, vegan - schokoladig-sanft Produktzutaten: Rohrohrzucker, Kakao (42%) Verwendung: mit Milch oder Wasser anrühren, heiß oder kalt genießen; auch zum …
1806.10.902Gesüßtes Kakaopulver mit Saccharose (mit mehr als 80 % Saccharose). Wird in Big-Bags von 1.000 Kilo und in Säcken von 50 Kilo verpackt angeboten. Für den menschlichen Verzehr bestimmt.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1806.10.15.00.0

€
1806.10.15.00.0Drittlandszoll8 %800 €756 €1.556 €
1806.10.15.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll58 %5.800 €1.106 €6.906 €
1806.10.15.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll58 %5.800 €1.106 €6.906 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0085alle Drittländer43 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.9014USA2 %seit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20267,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)2,8 %
Japan6 %
Südafrika2,7 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1806.10.15.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen geltenÜberführung in den freien Verkehr nur unter den Bedingungen des Lebens- und Futtermittelrechts, je nach Ware mit Bescheinigung oder Kontrolle.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1806.10.15.00.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 18, Anmerkung 2
2. Zu Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und — vorbehaltlich der Anmerkung 1 — andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen.
Wortlaut · Kapitel 18, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Waren der Unterpositionen 1806.20, 1806.31, 1806.32 und 1806.90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 18, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Nicht zu den Unterpositionen 1806.90.11 und 1806.90.19 gehören Erzeugnisse, die ausschließlich aus einer Schokoladeart bestehen.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
242/200610.02.2006Eine Lebensmittelzubereitung aus Kakaopulver mit Zuckerzusatz, die zu 99,5 bis 99,7 GHT aus Zucker besteht und als Zucker verwendet und verkauft wird, wurde in die Warennummer 1806.10.90 eingereiht.1806.10.90

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-53/7510.12.1975FÜR DIE ANWENDUNG DER TARIFSTELLEN 18.06 B UND 21.07 C DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS UMFASST DER BEGRIFF " SPEISEEIS " ERZEUGNISSE, DIE DAS WESENTLICHE CHARAKTERBESTIMMENDE MERKMAL HABEN, BEI EINER TEMPERATUR UM 0 GRAD C ZU SCHMELZEN . ER KANN NICHT AUF …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 18 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1806.10.15

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 2.
  1. 01.01.19951806.10.15neu eingeführt · „keine Saccharose enthaltend oder mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als …“ · aus 1806.10.10
  2. 01.01.19951806.10.15.00.0neu eingeführt · „keine Saccharose enthaltend oder mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als …“
  3. 01.01.19981806.10.15wieder anmeldefähig · aus 1806.10.15
  4. 01.01.19981806.10.15.00.0wieder anmeldefähig · aus 1806.10.15

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1806.10.15.00.0

Gilt bei 1806.10.15 ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Belarus?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt bei dieser Zolltarifnummer der Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt bei 1806.10.15 ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt bei dieser Zolltarifnummer der Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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