01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1806.10.30?
Die Zolltarifnummer 1806.10.30.10.0 erfasst Ware mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 70 GHT oder mehr. Die Zolltarifnummer 1806.10.30.90.0 erfasst als Auffangnummer alles, was unter 1806.10.30 nicht in die Zolltarifnummer 1806.10.30.10.0 fällt.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1806.10.30
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1806.10.30
Anmerkungen (4)
2. Zu Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und — vorbehaltlich der Anmerkung 1 — andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen.
1. Waren der Unterpositionen 1806.20, 1806.31, 1806.32 und 1806.90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
2. Nicht zu den Unterpositionen 1806.90.11 und 1806.90.19 gehören Erzeugnisse, die ausschließlich aus einer Schokoladeart bestehen.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 242/200610.02.2006 | Mit der Verordnung 242/2006 wurde eine Lebensmittelzubereitung aus Kakaopulver mit Zuckerzusatz, mit 99,5 bis 99,7 GHT Zucker und 0,2 bis 0,4 GHT Kakaopulver, in die Warennummer 1806.10.90 eingereiht. | 1806.10.90 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-53/7510.12.1975 | FÜR DIE ANWENDUNG DER TARIFSTELLEN 18.06 B UND 21.07 C DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS UMFASST DER BEGRIFF " SPEISEEIS " ERZEUGNISSE, DIE DAS WESENTLICHE CHARAKTERBESTIMMENDE MERKMAL HABEN, BEI EINER TEMPERATUR UM 0 GRAD C ZU SCHMELZEN . ER KANN NICHT AUF … |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 1806.10.30
Welche Zolltarifnummer gilt für Kakaopulver mit 70 GHT oder mehr Saccharose unter der Warennummer 1806.10.30?
Kakaopulver mit einem Gehalt an Saccharose oder Isoglucose von 70 GHT oder mehr gehört in die Zolltarifnummer 1806.10.30.10.0. Ware, die diesen Gehalt nicht erreicht, gehört in die Zolltarifnummer 1806.10.30.90.0.
Gilt bei der Einfuhr unter der Warennummer 1806.10.30 eine Lebens- und Futtermittelkontrolle?
Ja, bei der Einfuhr aus Ländern, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen gelten, unterliegt die Warennummer 1806.10.30 der Lebens- und Futtermittelkontrolle.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile