Hierarchie der Zolltarifnummer
Die zolltarifliche Hierarchie für Dubai-Schokolade führt vom Abschnitt IV (Lebensmittelindustrie) über Kapitel 18 (Kakao) bis zur spezifischen Unterposition 1806.31 (gefüllte Tafeln).
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 18 - KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
- Position: 1806 - Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
- Unterposition: 1806 31 - andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln
Zolltarifnummer: 1806 3100 00 0 - gefüllt
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung von Dubai-Schokolade hängt von der genauen Zusammensetzung ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Dubai-Schokolade
Der HS-Code für Dubai-Schokolade lautet 1806.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1806.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1806.31.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1806.31.00.00.0.
Einreihung von Dubai-Schokolade nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Dubai-Schokolade erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3 b (charakterbestimmender Bestandteil). Die Füllung aus Pistaziencreme und Kadayif prägt den Charakter der Ware, sodass sie als gefüllte Tafel in Position 1806 einzureihen ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Dubai-Schokolade
Alternative Einreihung
nicht gefüllt, mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen
Alternative Einreihung
nicht gefüllt, andere
Alternative Einreihung
Schokoladeerzeugnisse, nicht gefüllt
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Dubai-Schokolade (1806) ≠ nicht gefüllt, mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen (1806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dubai-Schokolade bleibt die Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Dubai-Schokolade (1806) ≠ nicht gefüllt, andere (1806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dubai-Schokolade bleibt die Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Dubai-Schokolade (1806) ≠ Schokoladeerzeugnisse, nicht gefüllt (1806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dubai-Schokolade bleibt die Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur in Betracht, wenn der Kakaogehalt unter 20 % liegt oder die Ware als Zuckerware (Kapitel 17) zu qualifizieren ist.
Alternative Einreihung
nicht gefüllt, mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen
Alternative Einreihung
nicht gefüllt, andere
Alternative Einreihung
Schokoladeerzeugnisse, nicht gefüllt
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Dubai-Schokolade ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Dubai-Schokolade (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import
Drittlandszollsatz
8,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.
Zollrechner für Dubai-Schokolade
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Dubai-Schokolade. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Export
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte aus dem Bereich Lebensmittel & Getränke haben eine vergleichbare zolltarifliche Systematik.
Orangen-Konzentrat
2009.19.98.99.0 · 12.2 %
Gummi-Arabicum
1301.20.00.00.0 · 0 %
Pilz
0709.51.00.00.0 · 12,8 %
Baby-Mais
2005.99.80.98.0 · 17,6 %
Fudge
1704.90.75.00.0 · 9,0 %
Schwarzer Pfeffer
0904.11.00.10.0 · 0 %
Kakaobutter
1804.00.00.00.0 · 7,7 %
Stockfisch
0305.51.10.10.0 · 13 %
Hafermehl
1102.90.30.00.0 · 164 EUR/t (spezifischer Zollsatz)
