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Zolltarifnummer 2006.00.10.00.0 – Ingwer, mit Zucker haltbar gemacht

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Ingwer, der mit Zucker haltbar gemacht ist, durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert. Kirschen gehören in die Warennummer 2006.00.31, tropische Früchte und tropische Nüsse in die Zolltarifnummern 2006.00.35.00.0 und 2006.00.91.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2006.00.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionGemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen und andere Pflanzenteile, mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert)
ZolltarifnummerIngwerDiese Seite
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2006.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2006.00.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2006.00.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2006.00.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2006.00.10.00.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2006 Gemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen und andere …
✓IngwerDie Ware muss Ingwer sein, der mit Zucker haltbar gemacht ist (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert).
2006.00.10.00.0Ingwer mit Zucker haltbar gemacht

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2006.00.10.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 2006.00.10

ZolltarifnummerWortlaut
2006.00.10.00.0Ingwer

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2006.00.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2006.00.381Kandierte Orangenschalenwürfel mit einer Größe von ca. 4x4 mm, mit einer charakteristischen orangefarbenen Farbe und einem Geschmack, der mit Orangenschalen vereinbar ist, mit einem hohen …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2006.00.10.00.0

€
2006.00.10.00.0Drittlandszoll0 %0 €700 €700 €
2006.00.10.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €1.050 €6.050 €
2006.00.10.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €1.050 €6.050 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2006.00.10.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2006.00.10.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.

Urteile des EuGH (4)

UrteilKernsatz
C-87/7920.03.1980IN EINE WASSER-ALKOHOL-MISCHUNG EINGELEGTE FRÜCHTE , DIE NICHT ZUM UNMITTELBAREN GENUSS UNGEEIGNET SIND , SIND DER TARIFSTELLE 20.06 B I DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS ZUZUORDNEN . DAS VORLIEGENDE VERFAHREN HAT NICHTS ERGEBEN , WAS DIE GÜLTIGKEIT DER VERORDNUNG …
C-112/7920.03.1980
C-113/7920.03.1980
C-37/7511.11.19751. DIE PRÜFUNG DER GESTELLTEN FRAGE HAT NICHTS ERGEBEN, WAS DIE GÜLTIGKEIT DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1709/74 DER KOMMISSION BEEINTRÄCHTIGEN KÖNNTE . 2. AUFGRUND DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1709/74 DER KOMMISSION SIND KIRSCHEN, DIE IN EINE …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2006.00.10

  1. 01.01.19722006.00.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Ingwer“
  2. 01.01.19722006.00.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Ingwer“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2006.00.10.00.0

Fällt auf Ingwer unter 2006.00.10.00.0 mit Ursprung Belarus ein Zusatzzoll an?

Ja, für Ingwer mit Ursprung Belarus gilt unter 2006.00.10.00.0 ein Zusatzzoll. Bei Ingwer anderen Ursprungs fällt er nur an, wenn die Ware direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt wird (Unterlage Y155).

Fällt auf Ingwer unter 2006.00.10.00.0 mit Ursprung Russland ein Zusatzzoll an?

Ja, für Ingwer mit Ursprung Russland gilt unter 2006.00.10.00.0 ein Zusatzzoll. Bei Ingwer anderen Ursprungs fällt er nur an, wenn die Ware direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt wird (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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