01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2006.00.10.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2006.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2006.00.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2006.00.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2006.00.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2006.00.10.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2006.00.10.00.0?
- ×andere, also nicht: Ingwer2006.00.31, 2006.00.35.00.0, 2006.00.38, 2006.00.91.00.0 und 1 weitere
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2006.00.10.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 2006.00.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 2006.00.10.00.0 | Ingwer |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2006.00.10 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 2006.00.38 | 1 | Kandierte Orangenschalenwürfel mit einer Größe von ca. 4x4 mm, mit einer charakteristischen orangefarbenen Farbe und einem Geschmack, der mit Orangenschalen vereinbar ist, mit einem hohen … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2006.00.10.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2006.00.10.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2006.00.10.00.0
Anmerkungen (2)
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
Urteile des EuGH (4)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-87/7920.03.1980 | IN EINE WASSER-ALKOHOL-MISCHUNG EINGELEGTE FRÜCHTE , DIE NICHT ZUM UNMITTELBAREN GENUSS UNGEEIGNET SIND , SIND DER TARIFSTELLE 20.06 B I DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS ZUZUORDNEN . DAS VORLIEGENDE VERFAHREN HAT NICHTS ERGEBEN , WAS DIE GÜLTIGKEIT DER VERORDNUNG … |
| C-112/7920.03.1980 | |
| C-113/7920.03.1980 | |
| C-37/7511.11.1975 | 1. DIE PRÜFUNG DER GESTELLTEN FRAGE HAT NICHTS ERGEBEN, WAS DIE GÜLTIGKEIT DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1709/74 DER KOMMISSION BEEINTRÄCHTIGEN KÖNNTE . 2. AUFGRUND DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1709/74 DER KOMMISSION SIND KIRSCHEN, DIE IN EINE … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2006.00.10
- 01.01.19722006.00.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Ingwer“
- 01.01.19722006.00.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Ingwer“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2006.00.10.00.0
Fällt auf Ingwer unter 2006.00.10.00.0 mit Ursprung Belarus ein Zusatzzoll an?
Ja, für Ingwer mit Ursprung Belarus gilt unter 2006.00.10.00.0 ein Zusatzzoll. Bei Ingwer anderen Ursprungs fällt er nur an, wenn die Ware direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt wird (Unterlage Y155).
Fällt auf Ingwer unter 2006.00.10.00.0 mit Ursprung Russland ein Zusatzzoll an?
Ja, für Ingwer mit Ursprung Russland gilt unter 2006.00.10.00.0 ein Zusatzzoll. Bei Ingwer anderen Ursprungs fällt er nur an, wenn die Ware direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt wird (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile