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Zolltarifnummer 2006.00.91.00.0 – Tropische Früchte und Nüsse

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden tropische Früchte und tropische Nüsse, die mit Zucker haltbar gemacht sind (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert) und keinen Zuckergehalt von mehr als 13 GHT haben. Tropische Früchte und tropische Nüsse mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT gehören in die Zolltarifnummer 2006.00.35.00.0, nicht hierher; nicht tropische Früchte und Nüsse ohne solchen Zuckergehalt gehören in die Warennummer 2006.00.99.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2006.00.91.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionGemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen und andere Pflanzenteile, mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert)
ZolltarifnummerIngwer
andere
Unterpositionmit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT
andere
Zolltarifnummertropische Früchte und tropische NüsseDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2006.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2006.00.918-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2006.00.91.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2006.00.91.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2006.00.91.00.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2006 Gemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen und andere …
✓andere, also nicht: IngwerDie Ware ist Gemüse, eine Frucht, Nuss, Fruchtschale oder ein anderer Pflanzenteil, mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert). Sie gehört nicht zu den ausdrücklich genannten Waren dieser Ebene.
✓andere, also nicht: mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHTDie Ware hat keinen Zuckergehalt von mehr als 13 GHT. Ein Zuckergehalt von mehr als 13 GHT führt zu einer anderen Warennummer.
✓tropische Früchte und tropische NüsseDie Ware ist tropisch im Sinne der Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20: Sie ist eine tropische Frucht (Anmerkung 7, etwa Mangofrüchte, Papaya-Früchte oder Passionsfrüchte) oder eine tropische Nuss (Anmerkung 8, etwa Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse oder Macadamia-Nüsse).
2006.00.91.00.0Tropische Früchte und Nüsse, mit Zucker

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2006.00.91.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 2006.00.91

ZolltarifnummerWortlaut
2006.00.91.00.0tropische Früchte und tropische Nüsse

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2006.00.91 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2006.00.381Kandierte Orangenschalenwürfel mit einer Größe von ca. 4x4 mm, mit einer charakteristischen orangefarbenen Farbe und einem Geschmack, der mit Orangenschalen vereinbar ist, mit einem hohen …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2006.00.91.00.0

€
2006.00.91.00.0Drittlandszoll12,5 %1.250 €788 €2.038 €
2006.00.91.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll62,5 %6.250 €1.138 €7.388 €
2006.00.91.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll62,5 %6.250 €1.138 €7.388 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 12,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 48 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202610,9 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)4,3 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2006.00.91.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2006.00.91.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.

Urteile des EuGH (4)

UrteilKernsatz
C-87/7920.03.1980IN EINE WASSER-ALKOHOL-MISCHUNG EINGELEGTE FRÜCHTE , DIE NICHT ZUM UNMITTELBAREN GENUSS UNGEEIGNET SIND , SIND DER TARIFSTELLE 20.06 B I DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS ZUZUORDNEN . DAS VORLIEGENDE VERFAHREN HAT NICHTS ERGEBEN , WAS DIE GÜLTIGKEIT DER VERORDNUNG …
C-112/7920.03.1980
C-113/7920.03.1980
C-37/7511.11.19751. DIE PRÜFUNG DER GESTELLTEN FRAGE HAT NICHTS ERGEBEN, WAS DIE GÜLTIGKEIT DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1709/74 DER KOMMISSION BEEINTRÄCHTIGEN KÖNNTE . 2. AUFGRUND DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1709/74 DER KOMMISSION SIND KIRSCHEN, DIE IN EINE …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2006.00.91

  1. 01.01.19952006.00.91neu eingeführt · „tropische Früchte und tropische Nüsse“ · aus 2006.00.90
  2. 01.01.19952006.00.91.00.0neu eingeführt · „tropische Früchte und tropische Nüsse“
  3. 01.01.20052006.00.91wieder anmeldefähig · aus 2006.00.91
  4. 01.01.20052006.00.91.00.0wieder anmeldefähig · aus 2006.00.91

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2006.00.91.00.0

Gibt es einen Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Belarus unter 2006.00.91.00.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für die Zolltarifnummer 2006.00.91.00.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gibt es einen Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland unter 2006.00.91.00.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für die Zolltarifnummer 2006.00.91.00.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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