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Warennummer 2001.90.92 – Tropische Früchte, Nüsse und Palmherzen

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In diese Warennummer gehören tropische Früchte und tropische Nüsse sowie Palmherzen aus Position 2001, Unterposition 2001.90 („andere“), die mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht sind und mindestens 0,5 GHT freie flüchtige Säure, berechnet als Essigsäure, enthalten. Pilze gehören nicht hierher, sondern in die Warennummer 2001.90.50. Die Zolltarifnummern darunter richten sich danach, ob Palmherzen vorliegen und ob Zucker zugesetzt ist.

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Welche Zolltarifnummer aus Position 2001 gilt für Ihre Palmherzen?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2001.90.92?

Die Zolltarifnummer 2001.90.92.10.0 erfasst Palmherzen. Die Zolltarifnummer 2001.90.92.21.0 erfasst tropische Früchte und tropische Nüsse ohne Zusatz von Zucker. Die Zolltarifnummer 2001.90.92.29.0 („andere“) erfasst alle übrigen tropischen Früchte und Nüsse, die weder Palmherzen sind noch unter 2001.90.92.21.0 fallen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionGemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
Unterpositionandere
Kombinierte Nomenklaturtropische Früchte und tropische Nüsse; PalmherzenDiese Seite
ZolltarifnummerPalmherzen
10 % · 0 vZTA
andere
Zolltarifnummerohne Zusatz von Zucker
10 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
10 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 2001.90.92

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 2001.90.92

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als Waren der Position 2001 gelten Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nur, wenn ihr Gehalt an freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure, 0,5 GHT oder mehr beträgt. Zusätzlich darf für Pilze der Unterposition 2001.90.50 der Salzgehalt nicht mehr als 2,5 GHT betragen.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareNummer
1196/9727.06.1997Vollständig gegarte Pilze der Gattung Agaricus, in Salzlake mit 15 bis 25 % Salz und Essig oder Essigsäure konserviert und mit mindestens 0,5 GHT freier flüchtiger Säure, wurden in die Warennummer 2001.90.50 eingereiht.2001.90.50
1196/9727.06.1997Zubereitete und blanchierte Pilze der Gattung Agaricus in Flüssigkeit mit mindestens 0,5 GHT freier flüchtiger Säure, weniger als 2 ppm Sulfit und 2,6 GHT Salz wurden in die Warennummer 2001.90.50 eingereiht.2001.90.50

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
T-49/0030.01.2001Im Verfahren T-49/00 wurde die Klage als unzulässig abgewiesen, die Klägerin trägt die Kosten.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 2001.90.92

Welche Zolltarifnummer gilt für Palmherzen unter der Warennummer 2001.90.92?

Palmherzen gehören in die Zolltarifnummer 2001.90.92.10.0. Sie fallen nur darunter, wenn die Ware mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht ist und mindestens 0,5 GHT freie flüchtige Säure, berechnet als Essigsäure, enthält.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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