01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2208.40.31.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2208.406-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2208.40.318-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2208.40.31.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2208.40.31.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2208.40.31.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2208.40.31.00.0?
- ×Branntwein aus Wein oder Traubentrester2208.20
- ×Whisky2208.30
- ×Gin und Genever2208.50
- ×Wodka2208.60
- ×Likör2208.70
- ×andere, also nicht: Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse2208.90
- ×in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l2208.40.51.00.0, 2208.40.91.00.0, 2208.40.99.00.0
- ×Rum mit einem Gehalt an anderen flüchtigen Stoffen als Ethyl- und Methylalkohol von 225 g oder mehr pro hl reinen Alkohols (mit einer Toleranz von 10 %)2208.40.11.00.0
- ×andere, also nicht: mit einem Wert von mehr als 7,9 € pro l reinen Alkohol2208.40.39.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2208.40.31.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 2208.40.31
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 2208.40.31.00.0 | mit einem Wert von mehr als 7,9 € pro l reinen Alkohol |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2208.40.31 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 2208.40.11 | 1 | Spirituose vom Typ Rum mit einem Alkoholgehalt von 40 % vol, für den Einzelverkauf in einer Glasflasche von 70 cl abgefüllt. |
| 2208.40.91 | 1 | Angaben: Es handelt sich um Cachaca mit einem Alkoholgehalt von 47 %vol. Die Ware ist in Containern verpackt und hat einen Zollwert von mehr als 2 € pro Liter reinem Alkohol. Beschaffenheit der … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2208.40.31.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2208.40.31.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2208.40.31.00.0
Anmerkungen (1)
3. Für die Anwendung der Position 2202 gelten als „nicht alkoholhaltige Getränke“ Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger. Alkoholhaltige Getränke gehören, je nach Beschaffenheit, zu den Positionen 2203 bis 2206 oder zu Position 2208.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2208.40.11 bis 2208.40.99 | Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse Hierher gehören z. B. Rum und Taffia, die in den Erläuterungen zu Position 2208 des HS, dritter Absatz, Ziffer 3 genannt sind, sofern sie ihre typischen sensorischen Merkmale besitzen. |
Urteile des EuGH (4)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-532/1412.05.2016 | 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. … |
| C-150/0807.05.2009 | Getränke auf Basis von gegorenem Alkohol, die zunächst Position 2206 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in … |
| C-196/1014.07.2011 | Die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 2587/91 der Kommission vom 26. Juli 1991 geänderten Fassung ist dahin … |
| T-533/1412.05.2016 | 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Frau Desislava Kolarova trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die der Exekutivagentur für die Forschung (REA) im vorliegenden Rechtszug entstanden sind. |
2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 22 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2208.40.31
- 01.01.19982208.40.31neu eingeführt · „mit einem Wert von mehr als 7,9 Ecu pro l reinen Alkohol“ · aus 2208.40.10, 2208.40.90
- 01.01.19982208.40.31.00.0neu eingeführt · „mit einem Wert von mehr als 7,9 Ecu pro l reinen Alkohol“ · aus 2208.40.10, 2208.40.90
- 01.01.19992208.40.31Wortlaut geändert · „mit einem Wert von mehr als 7,9 € pro l reinen Alkohol“ · vorher „mit einem Wert von mehr als 7,9 Ecu pro l reinen Alkohol“
- 01.01.19992208.40.31.00.0Wortlaut geändert · „mit einem Wert von mehr als 7,9 € pro l reinen Alkohol“ · vorher „mit einem Wert von mehr als 7,9 Ecu pro l reinen Alkohol“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2208.40.31.00.0
Gilt für Rum unter 2208.40.31 ein Zusatzzoll bei Ursprung Belarus?
Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt dieser Zusatzzoll für die Zolltarifnummer 2208.40.31.00.0. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Gilt für Rum unter 2208.40.31 ein Zusatzzoll bei Ursprung Russland?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt dieser Zusatzzoll für die Zolltarifnummer 2208.40.31.00.0. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile