01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2202?
Die Position 2202 gliedert sich in Unterposition 2202.10 für Wasser mit Zusatz, Unterposition 2202.91 für alkoholfreies Bier und Unterposition 2202.99 für andere Getränke. Die Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0 gilt nur für Wasser mit Zusatz von Zucker, Süßmitteln oder Aromastoffen, das unmittelbar als Getränk verwendet werden kann. In Unterposition 2202.99 gehören Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von 2,8 GHT oder mehr in die Warennummer 2202.99.11, Getränke aus Soja mit weniger als 2,8 GHT sowie Getränke aus Nüssen des Kapitels 08, Getreide des Kapitels 10 und Samen des Kapitels 12 in die Warennummer 2202.99.15 und andere Getränke ohne Erzeugnisse der Positionen 0401 bis 0404 in die Warennummer 2202.99.19. Für Getränke mit einem Gehalt an Fetten aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 gilt: weniger als 0,2 GHT in die Warennummer 2202.99.91, 0,2 bis weniger als 2 GHT in die Warennummer 2202.99.95 und 2 GHT oder mehr in die Warennummer 2202.99.99.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 2202.91alkoholfreies Bier
- 2202.91.00.10.02202.91.00.90.0
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Welche der 8 Warennummern gilt für Ihre Ware?
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02Typische Waren
Typische Waren in Position 2202
25 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2202. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Alkoholfreies Getränk – 2202.10.00.00.0
Alkoholfreier Wein – 2202.99.19.95.0
Red-Bull-Energy-Drink – 2202.10.00.00.0
Protein-Shake – 2202.99.95.90.0
Eistee – 2202.10.00.00.0
Erfrischungsgetränk – 2202.10.00.00.0
Hafermilch – 2202.99.15.99.0
Kollagen Drink – 2202.99.19.11.0
Energy-Drink – 2202.10.00.00.0
Bubble Tea – 2202.99.95.90.0
Limonade – 2202.10.00.00.0
Saftgetränk – 2202.99.19.11.0
Milchshake – 2202.99.99.90.0
Kaffee Getränk – 2202.99.99.90.0
Sojamilch – 2202.99.11.99.0
Fanta – 2202.10.00.00.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2202
Rechts: wie viele der 8 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2202
Anmerkungen (5)
3. Für die Anwendung der Position 2202 gelten als „nicht alkoholhaltige Getränke“ Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger. Alkoholhaltige Getränke gehören, je nach Beschaffenheit, zu den Positionen 2203 bis 2206 oder zu Position 2208.
1. Zur Unterposition 2202.10.00 gehört nur Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, wenn es unmittelbar als Getränk verwendet werden kann.
13. Für die Zwecke der Unterpositionen 2202.99.11 und 2202.99.15 wird der Proteingehalt ermittelt, indem der nach der Methode gemäß Anhang III Teil C Nummern 2 bis 8 der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission (135), berechnete Gesamtstickstoffgehalt mit dem Faktor 6,25 multipliziert wird.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
2. Für die Anwendung dieses Kapitels sowie der Kapitel 20 und 21 ist der Alkoholgehalt bei einer Temperatur von 20 °C zu bestimmen.
Urteile des EuGH (4)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-252/2408.05.2025 | Das Urteil C-252/24 legt die Einreihung einer flüssigen Lebensmittelzubereitung mit Eisensulfat und einem Vitaminkomplex nach der Kombinierten Nomenklatur aus. |
| C-114/8026.03.1981 | Nach dem Urteil C-114/80 gehört eine flüssige, trinkbare Ware aus Bierhefe, Wasser und 3,9 % natürlichem Zitrussaft, die dazu bestimmt ist, zur Förderung der Gesundheit mehrmals täglich in kleinen Mengen eingenommen zu werden, zu den anderen nichtalkoholischen Getränken der Position 2202. |
| C-139/1422.10.2014 | Das Urteil C-139/14 legt die Einreihung eines Getränks aus Wasser, Zucker und konzentrierten Fruchtsäften nach der Kombinierten Nomenklatur aus. |
| C-267/1330.04.2014 | Die Tarifposition 3004 der Kombinierten Nomenklatur, die sich in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. … |
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2202
Sieben der acht Warennummern der Position 2202 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19722202.10.00.00.0eingeführt · Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von …
- 01.01.20172202.99.11eingeführt · Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von 2,8 GHT oder mehr
- 01.01.20172202.99.15eingeführt · Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von weniger als 2,8 GHT, Getränke aus Nüssen des …
- 01.01.20172202.99.19eingeführt · andere
- 01.01.20172202.99.91eingeführt · weniger als 0,2 GHT
- 01.01.20172202.99.95eingeführt · 0,2 oder mehr, jedoch weniger als 2 GHT
- 01.01.20172202.99.99eingeführt · 2 GHT oder mehr
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 2202
Welche Zolltarifnummer aus Position 2202 gilt für Wasser mit Zusatz?
Wasser mit Zucker, Süßmitteln oder Aromastoffen gehört in die Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0, wenn es unmittelbar als Getränk verwendet werden kann. Alkoholfreies Bier gehört in Unterposition 2202.91, andere Getränke in Unterposition 2202.99 und dort je nach Soja-, Eiweiß- oder Fettgehalt in eine der Warennummern 2202.99.11, 2202.99.15, 2202.99.19, 2202.99.91, 2202.99.95 oder 2202.99.99.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile