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Position 2202 – Alkoholfreie Getränke und Wasser mit Zusatz

Position im Zolltarif

22Kapitel02Position

Zu dieser Position gehören Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen sowie andere nicht alkoholhaltige Getränke wie Limonade, Eistee, Energydrinks oder alkoholfreies Bier. Wasser ohne Zusatz von Zucker, Süßmitteln oder Aromastoffen gehört in Position 2201. Frucht-, Nuss- und Gemüsesäfte gehören in Position 2009, Getränke mit mehr als 0,5 % vol Alkoholgehalt in die Positionen 2203 bis 2206 oder 2208.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2202?

Die Position 2202 gliedert sich in Unterposition 2202.10 für Wasser mit Zusatz, Unterposition 2202.91 für alkoholfreies Bier und Unterposition 2202.99 für andere Getränke. Die Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0 gilt nur für Wasser mit Zusatz von Zucker, Süßmitteln oder Aromastoffen, das unmittelbar als Getränk verwendet werden kann. In Unterposition 2202.99 gehören Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von 2,8 GHT oder mehr in die Warennummer 2202.99.11, Getränke aus Soja mit weniger als 2,8 GHT sowie Getränke aus Nüssen des Kapitels 08, Getreide des Kapitels 10 und Samen des Kapitels 12 in die Warennummer 2202.99.15 und andere Getränke ohne Erzeugnisse der Positionen 0401 bis 0404 in die Warennummer 2202.99.19. Für Getränke mit einem Gehalt an Fetten aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 gilt: weniger als 0,2 GHT in die Warennummer 2202.99.91, 0,2 bis weniger als 2 GHT in die Warennummer 2202.99.95 und 2 GHT oder mehr in die Warennummer 2202.99.99.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelGetränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig
PositionWasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht-, Nuss- und Gemüsesäfte der Position 2009Diese Seite
ZolltarifnummerWasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen
9,6 % · 142 vZTA
andere
Unterpositionalkoholfreies Bier
9,6 % · 0 vZTA
Unterpositionandere9,6 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 480 vZTA
keine Erzeugnisse der Positionen 0401 bis 0404 und keine Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 enthaltend
Kombinierte NomenklaturGetränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von 2,8 GHT oder mehr
Kombinierte NomenklaturGetränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von weniger als 2,8 GHT, Getränke aus Nüssen des Kapitels 08, Getreide des Kapitels 10 und Samen des Kapitels 12
Kombinierte Nomenklaturandere
andere, mit einem Gehalt an Fetten aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 von
Kombinierte Nomenklaturweniger als 0,2 GHT
Kombinierte Nomenklatur0,2 oder mehr, jedoch weniger als 2 GHT
Kombinierte Nomenklatur2 GHT oder mehr

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 2202

25 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2202. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2202

Rechts: wie viele der 8 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Norwegen5 von 8
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · USA3 von 8
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder8 von 8
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus8 von 8
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland8 von 8
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt physischen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle Länder8 von 8
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder8 von 8
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen gelten7 von 8
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle Länder3 von 8
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische Union3 von 8
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Färöer3 von 8
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Grönland3 von 8
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle Länder1 von 8
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · Schweiz1 von 8
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · USA1 von 8
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2202

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 22, Anmerkung 3
3. Für die Anwendung der Position 2202 gelten als „nicht alkoholhaltige Getränke“ Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger. Alkoholhaltige Getränke gehören, je nach Beschaffenheit, zu den Positionen 2203 bis 2206 oder zu Position 2208.
Wortlaut · Kapitel 22, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Unterposition 2202.10.00 gehört nur Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, wenn es unmittelbar als Getränk verwendet werden kann.
Wortlaut · Kapitel 22, Zusätzliche Anmerkung 13
13. Für die Zwecke der Unterpositionen 2202.99.11 und 2202.99.15 wird der Proteingehalt ermittelt, indem der nach der Methode gemäß Anhang III Teil C Nummern 2 bis 8 der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission (135), berechnete Gesamtstickstoffgehalt mit dem Faktor 6,25 multipliziert wird.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Wortlaut · Kapitel 22, Anmerkung 2
2. Für die Anwendung dieses Kapitels sowie der Kapitel 20 und 21 ist der Alkoholgehalt bei einer Temperatur von 20 °C zu bestimmen.

Urteile des EuGH (4)

UrteilKernsatz
C-252/2408.05.2025Das Urteil C-252/24 legt die Einreihung einer flüssigen Lebensmittelzubereitung mit Eisensulfat und einem Vitaminkomplex nach der Kombinierten Nomenklatur aus.
C-114/8026.03.1981Nach dem Urteil C-114/80 gehört eine flüssige, trinkbare Ware aus Bierhefe, Wasser und 3,9 % natürlichem Zitrussaft, die dazu bestimmt ist, zur Förderung der Gesundheit mehrmals täglich in kleinen Mengen eingenommen zu werden, zu den anderen nichtalkoholischen Getränken der Position 2202.
C-139/1422.10.2014Das Urteil C-139/14 legt die Einreihung eines Getränks aus Wasser, Zucker und konzentrierten Fruchtsäften nach der Kombinierten Nomenklatur aus.
C-267/1330.04.2014Die Tarifposition 3004 der Kombinierten Nomenklatur, die sich in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. …

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2202

Sieben der acht Warennummern der Position 2202 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19722202.10.00.00.0eingeführt · Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von …
  2. 01.01.20172202.99.11eingeführt · Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von 2,8 GHT oder mehr
  3. 01.01.20172202.99.15eingeführt · Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von weniger als 2,8 GHT, Getränke aus Nüssen des …
  4. 01.01.20172202.99.19eingeführt · andere
  5. 01.01.20172202.99.91eingeführt · weniger als 0,2 GHT
  6. 01.01.20172202.99.95eingeführt · 0,2 oder mehr, jedoch weniger als 2 GHT
  7. 01.01.20172202.99.99eingeführt · 2 GHT oder mehr

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 2202

Welche Zolltarifnummer aus Position 2202 gilt für Wasser mit Zusatz?

Wasser mit Zucker, Süßmitteln oder Aromastoffen gehört in die Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0, wenn es unmittelbar als Getränk verwendet werden kann. Alkoholfreies Bier gehört in Unterposition 2202.91, andere Getränke in Unterposition 2202.99 und dort je nach Soja-, Eiweiß- oder Fettgehalt in eine der Warennummern 2202.99.11, 2202.99.15, 2202.99.19, 2202.99.91, 2202.99.95 oder 2202.99.99.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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