01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2303.10.11.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2303.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2303.10.118-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2303.10.11.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2303.10.11.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2303.10.11.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2303.10.11.90.0?
- ×ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung2303.20
- ×Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien2303.30.00.00.0
- ×andere, also nicht: Rückstände aus der Maisstärkegewinnung (ausgenommen eingedicktes Maisquellwasser) mit einem auf die Trockenmasse bezogenen Proteingehalt von2303.10.90
- ×40 GHT oder weniger2303.10.19.00.0
- ×Maiskleber2303.10.11.10.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2303.10.11.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2303.10.11
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 2303.10.11.10.0 | Maiskleber | Zollkontingent |
| 2303.10.11.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2303.10.11 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| FRBTIFR-BTI-2025-08520Frankreich | Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, auf Basis von Maisgluten, in Form eines gelborangen … | 07.04.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 2303.10.90 | 4 | Reisprotein. Nebenprodukt der Reissirupherstellung. Freifließendes, beiges bis hellbraunes Mehl. Verwendung als Einzelfuttermittel. Die Ware entspricht in ihrer Beschaffenheit einem proteinreichen … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2303.10.11.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.6711 | Ukraine | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 320,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 42 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Israel und Neuseeland. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 288,00 EUR je t |
| Chile | 240,00 EUR je t |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2303.10.11.90.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2303.10.11.90.0
Anmerkungen (1)
1. Zu den Unterpositionen 2303.10.11 und 2303.10.19 gehören nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung. Ausgenommen sind Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder mit Erzeugnissen aus Mais, die mit anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Herstellung von Maisstärke gewonnen wurden. Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil K der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil G der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2303.10.11 bis 2303.10.19 | Rückstände aus der Maisstärkegewinnung (ausgenommen eingedicktes Maisquellwasser) mit einem auf die Trockenmasse bezogenen Proteingehalt von Die in diesen Unterpositionen eingereihten Waren müssen die in der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 23 genannten Kriterien erfüllen. Hierher gehören insbesondere: 1. als „Maiskleber“ bezeichnete Erzeugnisse (im Allgemeinen in Form von Mehl), die hauptsächlich aus der … |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-267/9414.12.1995 | Die Verordnung (EG) Nr. 1641/94 wurde für nichtig erklärt, soweit Rückstände vom Sichten von Mais aus dem naßmüllerischen Verfahren bis zu einer Menge von 15 GHT zu den Rückständen aus der Maisstärkegewinnung gezählt wurden. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 23 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2303.10.11
- 01.01.19722303.10.11gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mehr als 40 GHT“
- 27.06.20062303.10.11unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2303.10.11
- 27.06.20062303.10.11.10.0neu eingeführt · „Maiskleber“ · aus 2303.10.11
- 27.06.20062303.10.11.90.0neu eingeführt · aus 2303.10.11
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2303.10.11.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt unter 2303.10.11 für Maisstärkerückstände mit mehr als 40 GHT Proteingehalt, die kein Maiskleber sind?
Maisstärkerückstände mit mehr als 40 GHT Proteingehalt, die kein Maiskleber sind, gehören in die Zolltarifnummer 2303.10.11.90.0. Maiskleber ist in der Zolltarifnummer 2303.10.11.10.0 eingereiht. Ihr Stärkegehalt darf 28 GHT und ihr Fettgehalt 4,5 GHT der Trockenmasse nicht übersteigen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile