01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2304.00.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2304.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2304.00.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2304.00.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2304.00.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 2304.00.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 2304.00.00.00.0 | Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets |
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2304.00.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2304.00.00 eingereiht
10 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI24469/26-1Deutschland | Antragsangaben: cremeweiße, pulverförmige Sojafaser. Sie wird als Zwischenerzeugnis bei der Lebensmittelherstellung … | 09.08.2029 |
| DEBTI22674/26-1Deutschland | Antragsangaben: weißgraue bis leicht bräunliche, pulverförmige Sojafaser (Sojapolysaccharid) aus dem Zellwandmaterial … | 21.06.2029 |
| GRBTIDEC-009/2026Griechenland | Produkt aus entfetteten Sojabohnensamen (Saubohnen). Das Produkt hat eine hellgelbe bis braungelbe Farbe und besteht … | 28.02.2029 |
| GRBTIDEC-001/2026Griechenland | Produkt, das aus entfetteten Sojabohnensamen gewonnen wird. Das Produkt hat eine gelblich-braune bis braun-gelbe Farbe … | 03.02.2029 |
| GRBTIDEC-044/2025Griechenland | Produkt, das aus entfetteten Sojabohnensamen (Saubohnen) gewonnen wird. Das Produkt hat eine hellgelbe bis braungelbe … | 17.11.2028 |
| GRBTIDEC-036/2025Griechenland | Produkt aus entfetteten Sojabohnensamen (Sojabohnen). Das Produkt hat eine hellgelbe bis braungelbe Farbe und besteht … | 03.10.2028 |
04Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 2304.00.00.00.0?
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 2304.00.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2304.00.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %.
Statt 50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 3 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2304.00.00.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2304.00.00.00.0
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2022/110328.06.2022 | Sojamehl aus der Lösungsmittelextraktion von Sojabohnen wurde in die Warennummer 2304.00.00 eingereiht. | 2304.00.00 |
| 1271/201105.12.2011 | Ein pulverförmiges Erzeugnis aus festen Rückständen von Sojabohnen, denen Öl und ein Teil der Eiweiße entzogen wurde, wurde in die Warennummer 2304.00.00 eingereiht. | 2304.00.00 |
Urteile des EuGH (5)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-129/8111.03.1982 | SOJÄXTRAKTMEHL IST DER TARIFNUMMER 23.04 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS ZUZUWEISEN UND GEHÖRT SOMIT ZU DEN ERZEUGNISSEN , DIE IN ARTIKEL 1 ABSATZ 2 DER VERORDNUNG NR . 136/66/EWG DES RATES VOM 22. SEPTEMBER 1966 ÜBER DIE ERRICHTUNG EINER GEMEINSAMEN … |
| C-366/2216.11.2023 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission … |
| C-144/1503.03.2016 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 948/2009 der Kommission vom 30. … |
| C-18/7230.11.1972 | 1. ARTIKEL 14 DER VERORDNUNG NR . 120/67 DES RATES IST IN DEM SINNE AUSZULEGEN, DASS DIE TARIFNUMMER 23.02 NICHT DANACH UNTERSCHEIDET, WELCHES VERFAHREN FÜR DIE ZUBEREITUNG ODER GEWINNUNG DER ERZEUGNISSE ANGEWANDT WORDEN IST, FÜR DIE SIE GILT, WÄHREND DIE … |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 23 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2304.00.00
- 01.01.19722304.00.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets“
- 01.01.19722304.00.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2304.00.00.00.0
Gilt für Sojaschrot aus Belarus oder Russland Drittlandszoll unter 2304.00.00.00.0?
Bei der Einfuhr aus Belarus und aus Russland gilt für Waren unter 2304.00.00.00.0 der Drittlandszoll. Der Drittlandszollsatz hängt von einer Bedingung oder Unterlage ab.
Welche Zolltarifnummer gilt für Sojamehl aus Lösungsmittelextraktion?
Sojamehl aus der Lösungsmittelextraktion von Sojabohnen gehört in die Zolltarifnummer 2304.00.00.00.0. Die Ware wird aus festen Rückständen der Sojaölgewinnung hergestellt und gemahlen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile

