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Position 2306 – Ölkuchen und feste Rückstände

Position im Zolltarif

23Kapitel06Position

Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder Öle gehören in Position 2306, auch gemahlen oder in Form von Pellets. Ölkuchen aus Erdnussöl gehören in Position 2305, Waren der Positionen 2304 und 2305 sind von 2306 ausgenommen.

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Gehört Ihr Ölkuchen aus Rapssamen zu HS-Code 2306?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2306?

Zolltarifnummer 2306.10.00.00.0 gilt für Ölkuchen aus Baumwollsamen, 2306.20.00.00.0 für Ölkuchen aus Leinsamen und 2306.30.00.00.0 für Ölkuchen aus Sonnenblumenkernen. Unterposition 2306.41 erfasst Ölkuchen aus erucasäurearmen Raps- oder Rübsensamen, Zolltarifnummer 2306.49.00.00.0 gilt für die übrigen aus Raps- oder Rübsensamen. Zolltarifnummer 2306.50.00.00.0 gilt für Ölkuchen aus Kokosnüssen (Kopra), 2306.60.00.00.0 für Ölkuchen aus Palmnüssen oder Palmkernen. Unterposition 2306.90 umfasst andere Rückstände: Zolltarifnummer 2306.90.05.00.0 gilt für Ölkuchen aus Maiskeimen, 2306.90.11.00.0 für Olivenölkuchen mit einem Gehalt an Olivenöl von 3 GHT oder weniger, 2306.90.19.00.0 für Olivenölkuchen mit mehr als 3 GHT und 2306.90.90.00.0 für alle übrigen.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelRückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter
PositionÖlkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305Diese Seite
Zolltarifnummeraus Baumwollsamen50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummeraus Leinsamen50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummeraus Sonnenblumenkernen50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 % · 1 vZTA
aus Raps- oder Rübsensamen
Zolltarifnummeraus erucasäurearmen Raps- oder Rübsensamen50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummeraus Kokosnüssen (Kopra)50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 % · 3 vZTA
Zolltarifnummeraus Palmnüssen oder Palmkernen50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 % · 1 vZTA
Unterpositionandere0 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 4 vZTA
Zolltarifnummeraus Maiskeimen
andere
Olivenölkuchen und andere Rückstände aus der Gewinnung von Olivenöl
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Olivenöl von 3 GHT oder weniger
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Olivenöl von mehr als 3 GHT
Zolltarifnummerandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 2306

4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2306. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2306

Rechts: wie viele der 11 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder2 von 11
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus2 von 11
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland2 von 11
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder11 von 11
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder11 von 11
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder11 von 11
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2306

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 23, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als „erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen“ im Sinne der Unterposition 2306.41 gelten Samen mit der Beschaffenheit, wie sie in der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 12 festgelegt ist.
Wortlaut · Kapitel 23, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Zu Unterposition 2306.90.05 gehören nur Rückstände aus der Gewinnung von Maiskeimöl, die die folgenden auf die Trockenmasse bezogenen Gewichtsanteile enthalten: a) Erzeugnisse mit einem Gehalt an Fett von weniger als 3 GHT: — Stärkegehalt: weniger als 45 GHT — Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,25): 11,5 GHT oder mehr; b) Erzeugnisse mit einem Gehalt an Fett von 3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 GHT: — Stärkegehalt: weniger als 45 GHT — Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,25): 13 GHT oder mehr. Darüber hinaus dürfen die Rückstände nicht andere als vom Maiskorn stammende Anteile aufweisen. Zur Bestimmung des Stärke- und Proteingehalts sind die jeweiligen in Anlage III Teile K und C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 beschriebenen Methoden anzuwenden. Zur Bestimmung des Fett- und des Feuchtigkeitsgehalts sind die jeweiligen in der Anlage III Teile G und A der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 beschriebenen Methoden anzuwenden. Erzeugnisse, die Bestandteile des Maiskorns enthalten, die dem Rückstand nach der Gewinnung des Maiskeimöls zugesetzt wurden, sind ausgenommen, wenn diese Bestandteile nicht dem Verfahren der Gewinnung des Maiskeimöls unterworfen wurden.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-69/7615.02.1977Nach dem Urteil C-69/76 können Erzeugnisse aus Orangenteilen, die beim Auspressen zunächst in den Saft gelangen und später abgesiebt werden und kaum Anteile von Fruchtfleisch oder Fruchtsaft enthalten, in die Tarifnummer 23.06 eingereiht werden.
C-70/7615.02.1977
C-268/8722.09.1988Gemahlene Sojabohnenhäute gehören nach dem Urteil C-268/87 in die Tarifstelle 23.06 B des gemeinsamen Zolltarifs.

2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2306

Die elf Warennummern der Position 2306 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19722306.10.00.00.0eingeführt · aus Baumwollsamen
  2. 01.01.19722306.20.00.00.0eingeführt · aus Leinsamen
  3. 01.01.19722306.30.00.00.0eingeführt · aus Sonnenblumenkernen
  4. 01.01.20022306.41.00.00.0eingeführt · aus erucasäurearmen Raps- oder Rübsensamen
  5. 01.01.20022306.49.00.00.0eingeführt · andere
  6. 01.01.19722306.50.00.00.0eingeführt · aus Kokosnüssen (Kopra)
  7. 01.01.19722306.60.00.00.0eingeführt · aus Palmnüssen oder Palmkernen
  8. 01.01.20072306.90.05.00.0eingeführt · aus Maiskeimen
  9. 01.01.19722306.90.11.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Olivenöl von 3 GHT oder weniger · zuletzt geändert 01.01.2007
  10. 01.01.19722306.90.19.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Olivenöl von mehr als 3 GHT · zuletzt geändert 01.01.2007
  11. 01.01.19972306.90.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2007

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 2306

Welche Zolltarifnummer gilt für Ölkuchen aus Raps- oder Rübsensamen in Position 2306?

Ölkuchen aus erucasäurearmen Raps- oder Rübsensamen gehören in Zolltarifnummer 2306.41.00.00.0, alle übrigen aus Raps- oder Rübsensamen in Zolltarifnummer 2306.49.00.00.0. Erucasäurearm sind Samen mit der Beschaffenheit, wie sie in der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 12 festgelegt ist.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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