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Zolltarifnummer 2403.19.10.00.0 – Rauchtabak in Packungen bis 500 g

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Rauchtabak, der geschnitten, anders zerkleinert, gesponnen oder in Platten gepresst ist und sich ohne weitere industrielle Bearbeitung zum Rauchen eignet, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger. Rauchtabak, der nicht in solchen Umschließungen verpackt ist, gehört in 2403.19.90.00.0. Auch Abfälle aus der Tabakbearbeitung gelten als Rauchtabak, wenn sie zum Rauchen geeignet sind und nicht als Zigarren, Zigarillos oder Zigaretten einzureihen sind.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2403.19.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelTabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe; Erzeugnisse, auch nikotinhaltig, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind; andere nikotinhaltige Erzeugnisse, die zur Nikotinaufnahme in den menschlichen Körper bestimmt sind
PositionAnderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen
Rauchtabak, auch mit einem beliebigen Anteil an Tabakersatzstoffen
ZolltarifnummerWasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel
Unterpositionanderer
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder wenigerDiese Seite
Zolltarifnummeranderer
2403.91 – 2403.99andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2403.196-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2403.19.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2403.19.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2403.19.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2403.19.10.00.0?

Kapitel 24 Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe … › 2403 Anderer verarbeiteter Tabak und andere …
✓Rauchtabak, auch mit einem beliebigen Anteil an TabakersatzstoffenDie Ware muss Rauchtabak sein, der sich ohne weitere industrielle Bearbeitung zum Rauchen eignet. Mischungen mit anderen Stoffen als Tabak zählen dazu, sofern sie nicht medizinischen Zwecken dienen, die in Kapitel 30 geregelt sind.
✓andererDie Ware ist Rauchtabak, der nicht zum Rauchen in einer Wasserpfeife bestimmt ist. Wasserpfeifentabak besteht aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin, kann aromatische Öle, Melassen oder Zucker enthalten und ist zum Rauchen in einer Wasserpfeife bestimmt.
✓in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder wenigerDie Ware ist in unmittelbaren Umschließungen verpackt, deren Inhalt 500 g oder weniger wiegt. Das erkennen Sie an der Packung, die den Tabak unmittelbar umschließt, und am angegebenen Inhaltsgewicht. Wiegt der Inhalt mehr als 500 g, trifft diese Zolltarifnummer nicht zu.
2403.19.10.00.0Rauchtabak in Umschließungen bis 500 g

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2403.19.10.00.0?

  • ×andere, also nicht: Rauchtabak, auch mit einem beliebigen Anteil an Tabakersatzstoffen2403.91.00.00.0, 2403.99
  • ×Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel2403.11.00.00.0
  • ×anderer, also nicht: in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger2403.19.90.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 2403.19.10

ZolltarifnummerWortlaut
2403.19.10.00.0in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2403.19.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2403.19.902Produkt in Form von ungleichmäßigem Feinschnitt, geschnitten in Streifen mit einer Schnittbreite von ca. 0,86 mm und unterschiedlicher Schnittlänge, von hellbrauner bis brauner Farbe. Durchgeführte …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2403.19.10.00.0

€
2403.19.10.00.0Drittlandszoll74,9 %7.490 €3.323 €10.813 €
2403.19.10.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll124,9 %12.490 €4.273 €16.763 €
2403.19.10.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll124,9 %12.490 €4.273 €16.763 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0774Norwegen0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 74,9 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 52 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile, Israel und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202665,5 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)52,4 %
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)36,35 %
Vietnam9,3 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2403.19.10.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2403.19.10.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 24, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterposition 2403.11 gilt Tabak, der dazu bestimmt ist, in einer Wasserpfeife geraucht zu werden und der aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin besteht. Er kann auch aromatische Öle und Auszüge, Melassen oder Zucker enthalten, auch mit Früchten aromatisiert sein. Erzeugnisse für Wasserpfeifen, die keinen Tabak enthalten, gehören jedoch nicht zu dieser Unterposition.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2403.19.10 bis 2403.19.90anderer: Rauchtabak ist geschnittener oder anders zerkleinerter oder gesponnener oder in Platten gepresster Tabak, der sich ohne weitere industrielle Bearbeitung zum Rauchen eignet. Abfälle, die bei der Bearbeitung von Tabakblättern oder bei der Herstellung von Tabakerzeugnissen anfal len, gelten als Rauchtabak, wenn sie zum Rauchen geeignet und nicht als Zigarren, Zigarillos oder Zigaret ten (siehe die …

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-409/1408.09.20161. Die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 geänderten Fassung ist dahin …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 24 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2403.19.10

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.20122403.19.10neu eingeführt · „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger“ · aus 2403.10.10, 2403.10.90
  2. 01.01.20122403.19.10.00.0neu eingeführt · „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger“ · aus 2403.10.10, 2403.10.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2403.19.10.00.0

Gehören Zigaretten für medizinische Zwecke unter 2403.19.10.00.0?

Nein. Zigaretten für medizinische Zwecke gehören nicht zu Kapitel 24 und damit nicht in 2403.19.10.00.0, sie sind in Kapitel 30 geregelt.

Gilt für 2403.19.10.00.0 ein Zusatzzoll auf Waren aus Russland?

Ja, auf Waren mit Ursprung in Russland wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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