01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2403.99.10.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2403.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2403.99.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2403.99.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2403.99.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2403.99.10.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2403.99.10.00.0?
- ×Rauchtabak, auch mit einem beliebigen Anteil an Tabakersatzstoffen2403.11.00.00.0, 2403.19
- ×"homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak2403.91.00.00.0
- ×andere, also nicht: Kautabak und Schnupftabak (über die Nase konsumierter Tabak)2403.99.90.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2403.99.10.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 2403.99.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 2403.99.10.00.0 | Kautabak und Schnupftabak (über die Nase konsumierter Tabak) |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2403.99.10 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 2403.99.90 | 21 | Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den vorliegenden Produktinformationen handelt es sich um eine Kräutermischung zum Selbstdrehen von Zigaretten oder zur Verwendung in der Pfeife. Die … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2403.99.10.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 41,6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 52 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile, Israel und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 36,4 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 29,1 % |
| EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) | 20,2 % |
| Vietnam | 5,2 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2403.99.10.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2403.99.10.00.0
Anmerkungen (1)
1. Als Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterposition 2403.11 gilt Tabak, der dazu bestimmt ist, in einer Wasserpfeife geraucht zu werden und der aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin besteht. Er kann auch aromatische Öle und Auszüge, Melassen oder Zucker enthalten, auch mit Früchten aromatisiert sein. Erzeugnisse für Wasserpfeifen, die keinen Tabak enthalten, gehören jedoch nicht zu dieser Unterposition.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2403.99.10 | Kautabak und Schnupftabak (über die Nase konsumierter Tabak): Kautabak ist Tabak in Rollen, Stangen, Streifen, Würfeln oder Platten, der so zubereitet ist, dass er sich nicht zum Rauchen, sondern zum Kauen eignet, und der für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Der Tabak ist in der Regel nicht gemahlen. Schnupftabak (über die Nase konsumierter Tabak) ist trockener gepulverter oder gekörnter Tabak, der so zubereitet … |
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2723/9024.09.1990 | Blattstiele, Rippen und Schnitzel von Tabakblättern Geschnittener und expandierter Tabak (nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf), der in Benzylacetat zu wenigstens 80 Gewichtshundertteilen auf der Oberfläche schwimmt (nach der im … | 2403.99.90 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-409/1408.09.2016 | 1. Die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 geänderten Fassung ist dahin … |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 24 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2403.99.10
- 01.01.19722403.99.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Kautabak und Schnupftabak“
- 01.01.19722403.99.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Kautabak und Schnupftabak“
- 01.01.20212403.99.10Wortlaut geändert · „Kautabak und Schnupftabak (über die Nase konsumierter Tabak)“ · vorher „Kautabak und Schnupftabak“
- 01.01.20212403.99.10.00.0Wortlaut geändert · „Kautabak und Schnupftabak (über die Nase konsumierter Tabak)“ · vorher „Kautabak und Schnupftabak“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2403.99.10.00.0
Gehören Zigaretten für medizinische Zwecke in die Zolltarifnummer 2403.99.10.00.0?
Nein, Zigaretten für medizinische Zwecke gehören nicht zu Kapitel 24, sondern zu Kapitel 30. Die Zolltarifnummer 2403.99.10.00.0 erfasst Kautabak und Schnupftabak.
Gilt für Kautabak und Schnupftabak unter 2403.99.10.00.0 ein Zusatzzoll aus Russland oder Belarus?
Für Kautabak und Schnupftabak unter 2403.99.10.00.0 gilt ein Zusatzzoll bei Ursprung Russland oder Belarus. Andere Waren trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile