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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 2601.11.00.00.0 – Nicht agglomeriertes Eisenerz

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

26Kapitel01Position11HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Eisenerze und ihre Konzentrate, die nicht agglomeriert sind, mit Ausnahme von Schwefelkiesabbränden. Agglomeriertes Eisenerz gehört in 2601.12.00.00.0, Schwefelkiesabbrände in 2601.20.00.00.0. Typische Waren sind Magnetit, Eisenerz und Eisenerzpellets.

Typische Waren:MagnetitEisenerzEisenerzpellets

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 2601.11.00.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2601.11.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMineralische Stoffe
KapitelErze sowie Schlacken und Aschen
PositionEisenerze und ihre Konzentrate, einschließlich Schwefelkiesabbrände
Eisenerze und ihre Konzentrate, ausgenommen Schwefelkiesabbrände
Zolltarifnummernicht agglomeriertDiese Seite
Zolltarifnummeragglomeriert
ZolltarifnummerSchwefelkiesabbrände

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2601.116-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2601.11.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2601.11.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2601.11.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2601.11.00.00.0?

Kapitel 26 Erze sowie Schlacken und Aschen › 2601 Eisenerze und ihre Konzentrate, einschließlich …
✓Eisenerze und ihre Konzentrate, ausgenommen SchwefelkiesabbrändeDie Ware muss ein Eisenerz oder ein Konzentrat davon sein, aber kein Schwefelkiesabbrand. Als Erz gilt ein Mineral, das die metallurgische Industrie zum Gewinnen von Quecksilber oder bestimmten Metallen verwendet, auch wenn es zu nichtmetallurgischen Zwecken bestimmt ist.
✓nicht agglomeriertDas Eisenerz darf nicht agglomeriert sein. Die vZTA-Beispiele für diese Nummer beschreiben es als Pulver, als bräunliche Masse oder als nicht agglomerierte Pellets, die lose verkauft werden.
2601.11.00.00.0Nicht agglomeriertes Eisenerz, ohne Schwefelkiesabbrände

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2601.11.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 2601.11.00

ZolltarifnummerWortlaut
2601.11.00.00.0nicht agglomeriert

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2601.11.00 eingereiht

4 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Österreich2
Frankreich2
vZTAWareGültig bis
ATBTI2026000108-DECÖsterreichEisenerz, nicht agglomeriert in Form einer wasserhältigen Mischung eines rotbraunen Pulvers, welches mit verschieden …17.05.2029
ATBTI2024000076-DECÖsterreichEisenerz, nicht agglomeriert in Form einer bräunlichen, von gröberen Anteilen durchsetzten Masse.02.04.2027
FRBTIFR-BTI-2024-00239FrankreichEisenerz in Form von nicht agglomerierten Pellets, 8 bis 18 mm Durchmesser, bestimmt zur direkten Verwendung als …15.02.2027
FRBTIFR-BTI-2024-00242FrankreichEisenerz, bergmännisch gewonnen, in Form von nicht agglomerierten Pellets von 8 bis 18 mm Durchmesser, bestimmt zur …15.02.2027

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 2601.11.00.00.0?

3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 2601.11.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2601.11.00.00.0

€
2601.11.00.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2601.11.00.00.0

KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECDDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2601.11.00.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 26, Anmerkung 2
2. Erze der Positionen 2601 bis 2617 sind Mineralien, die die metallurgische Industrie zum Gewinnen von Quecksilber, von Metallen der Position 2844 oder von Metallen des Abschnitts XIV oder XV verwendet, auch wenn sie zu nichtmetallurgischen Zwecken bestimmt sind. Sie dürfen jedoch nicht anders aufbereitet sein, als es bei Erzen für die metallurgische Industrie üblich ist.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 26 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 2601.11.00

  1. 01.01.19722601.11.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „nicht agglomeriert“
  2. 01.01.19722601.11.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „nicht agglomeriert“

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2601.11.00.00.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Magnetit unter 2601.11.00?

Magnetit gehört in die Zolltarifnummer 2601.11.00.00.0, wenn er nicht agglomeriert ist und kein Schwefelkiesabbrand ist. Agglomeriertes Eisenerz gehört in 2601.12.00.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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