01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2942.00.00.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2942.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2942.00.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2942.00.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2942.00.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2942.00.00.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2942.00.00.90.0?
- ×Natriumtriacetoxyborhydrid (CAS RN 56553-60-7)2942.00.00.10.0
- ×Dimethylaminboran (1:1) (CAS RN 74-94-2) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr2942.00.00.20.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2942.00.00.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2942.00.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 2942.00.00.10.0 | Natriumtriacetoxyborhydrid (CAS RN 56553-60-7) | Autonome Zollaussetzung |
| 2942.00.00.20.0 | Dimethylaminboran (1:1) (CAS RN 74-94-2) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr | Autonome Zollaussetzung |
| 2942.00.00.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2942.00.00 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 2942.00.00.90.0?
Stoffe der Warennummer 2942.00.00 laut ECICS
Das Europäische Zollinventar chemischer Stoffe (ECICS) ordnet 34 Stoffe der Warennummer 2942.00.00 zu, nicht den einzelnen Zeilen darunter. Stoffe, die eine andere Zeile mit ihrer CAS-Nummer nennt, stehen hier nicht. Welche Zeile gilt, entscheidet ihr Wortlaut. Die Stoffnamen stehen im ECICS auf Englisch; für die Suche zählen CAS- und CUS-Nummer.
| Stoff (englisch) | CAS-Nummer | CUS-Nummer |
|---|---|---|
| barium acetylphosphate | 74165-82-5 | 0011386-0 |
| triacetoxyborane | 4887-24-5 | 0012017-2 |
| hydrogen (acetato-O)trifluoroborate(1-) | 7578-36-1 | 0012026-3 |
| diethyl ether—boron trifluoride | 109-63-7 | 0012027-4 |
| dimethyl ether—boron trifluoride | 353-42-4 | 0012028-5 |
| ethylamine—boron trifluoride | 75-23-0 | 0012029-6 |
| phenol—boron trifluoride | 372-44-1 | 0012030-9 |
| 2,2',2''-nitrilotriethanol—boron trifluoride | 673-24-5 | 0012031-0 |
| 2-methylphenol—1,3,3-trimethyl-2-oxabicyclo[2.2.2]octane (1:1) | 61091-00-7 | 0013752-0 |
| 5,5'-diisopropyl-2,2'-dimethylbiphenyl-4,4'-diyl dihypoiodite | 552-22-7 | 0016716-8 |
| dilithium acetoxyphosphonate | 16333-96-3 | 0019238-1 |
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2942.00.00.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 5,2 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2942.00.00.90.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2942.00.00.90.0
Anmerkungen (1)
5. A) Aus organischen Verbindungen mit Säurefunktion der Teilkapitel I bis VII mit organischen Verbindungen der gleichen Teilkapitel gebildete Ester sind der letzten Position dieser Teilkapitel zuzuweisen, die für eine ihrer Komponenten in Betracht kommt; B) aus Ethanol mit organischen Verbindungen mit Säurefunktion der Teilkapitel I bis VII gebildete Ester sind wie die entsprechende Verbindung mit Säurefunktion einzureihen; C) vorbehaltlich der Anmerkung 1 zu Abschnitt VI und der Anmerkung 2 zu Kapitel 28 sind: 1) anorganische Salze organischer Verbindungen, wie solche mit Säure-, Phenol- oder Enolfunktion oder organische Basen, der Teilkapitel I bis X oder der Position 2942, der für die organische Verbindung in Betracht zu ziehenden Position zuzuweisen; 2) Salze, die durch Reaktion von organischen Verbindungen der Teilkapitel I bis X oder der Position 2942 miteinander entstanden sind, der letzten Position dieses Kapitels zuzuweisen, die für die Base oder die Säure (einschließlich von Verbindungen mit Phenol- oder Enolfunktion), aus der sie gebildet sind, in Betracht kommt; 3) Koordinationsverbindungen, andere als die des Teilkapitels XI oder der Position 2941, in die letztgenannte Position des Kapitels 29 einzureihen, entsprechend der Fragmente, die durch „Spalten“ aller Metallbindungen, andere als Metall-Kohlenstoff-Bindungen, entstehen; D) Metallalkoholate sind in …
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 29 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 2942.00.00
- 01.01.19722942.00.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Andere organische Verbindungen“
- 01.01.20132942.00.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2942.00.00
- 01.01.20132942.00.00.10.0neu eingeführt · „N,N-Dimethyloctylamin - Bortrichlorid (1:1) (CAS RN 34762-90-8)“ · aus 2942.00.00
- 01.01.20132942.00.00.90.0neu eingeführt · aus 2942.00.00
- 01.01.20142942.00.00wieder anmeldefähig · aus 2942.00.00
- 01.01.20142942.00.00.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 2942.00.00
- 01.01.20142942.00.00.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 2942.00.00
- 01.01.20172942.00.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2942.00.00
- 01.01.20172942.00.00.10.0neu eingeführt · „Natriumtriacetoxyborhydrid (CAS RN 56553-60-7)“ · aus 2942.00.00
- 01.01.20172942.00.00.90.0neu eingeführt · aus 2942.00.00
- 01.07.20242942.00.00.20.0neu eingeführt · „Dimethylaminboran (1:1) (CAS RN 74-94-2) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr“
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2942.00.00.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Dimethylaminboran unter 2942.00.00?
Dimethylaminboran (1:1) (CAS RN 74-94-2) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr gehört in 2942.00.00.20.0. Diese Seite gilt für andere organische Verbindungen der Warennummer 2942.00.00, die nicht darunter fallen.
Welche Zolltarifnummer gilt für Forschungsproben unter 2942.00.00?
Für Forschungsproben gilt die Zolltarifnummer 2942.00.00.90.0.
Welche Stoffe führt die ECICS-Liste unter der Warennummer 2942.00.00 auf?
Die ECICS-Liste führt Stoffe der Warennummer 2942.00.00 auf, darunter triacetoxyborane (CAS 4887-24-5) und barium acetylphosphate (CAS 74165-82-5). Daraus ergibt sich keine Zuordnung einzelner Stoffe zur Zolltarifnummer 2942.00.00.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- ECICS
- Chemische Stoffe mit CAS- und CUS-Nummer