Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3824.99.93.90.0 ist in der folgenden hierarchischen Gliederung des Zolltarifs verortet:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelVERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE38
- PositionZubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen3824
- Unterpositionandere382491
- Unterpositionandere382499
- Kombinierte Nomenklaturandere38249945
- Kombinierte Nomenklaturandere38249975
- Kombinierte Nomenklaturchemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen38249992
- Kombinierte Nomenklaturandere38249993
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Forschungsprobe
Der HS-Code für Forschungsprobe lautet 3824.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3824.99.93. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3824.99.93.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3824.99.93.90.0.
Einreihung von Forschungsprobe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Forschungsproben in die Position 3824 erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitt- oder Kapitel-Anmerkungen). Forschungsproben als Mischungen oder Zubereitungen ohne spezifischere Warenbeschreibung in einer anderen Position des Kapitels 38 fallen unter den Auffangtatbestand der Position 3824. Da es sich bei Forschungsproben nicht um einzelne chemisch definierte Verbindungen handelt, scheidet eine Einreihung in Kapitel 29 aus (AV 1). Die Zolltarifnummer 3824.99.93.90.0 erfasst als Auffangposition chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, die überwiegend aus organischen Verbindungen bestehen und anderweit weder genannt noch inbegriffen sind.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Forschungsprobe
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungDiagnostik- oder Laborreagenzien – andere | 3822.19.00.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungChemische Erzeugnisse überwiegend aus organischen Verbindungen, in flüssiger Form bei 20°C – andere | 3824.99.92.99.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Forschungsprobe (3824) ≠ Diagnostik- oder Laborreagenzien – andere (3822) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Forschungsprobe bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Forschungsprobe (3824) ≠ Chemische Erzeugnisse überwiegend aus organischen Verbindungen, in flüssiger Form bei 20°C – andere (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Forschungsprobe bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Forschungsprobe (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI17898/24-1 | Metabolomics-Proben für Analysen (Lösungen mit Spuren zellulärer Metabolite, ausschließlich für medizinische in vitro-Forschungszwecke) | 3824.99.93.90.0 |
| DE6129/17-1 | Kit aus fluoreszierendem Farbstoff (apo-PSS 794) für in-vivo- und in-vitro-Markierung | 3824.99.93.90.0 |
| DEBTI25789/24-1 | Protein-A-Affinitätsharz für Chromatographie zur Reinigung Fc-haltiger Proteine | 3824.99.93.90.0 |
| DEBTI40026/21-1 | Nahinfrarot-Fluoreszenzsonde für in-vivo- und in-vitro-Nachweis | 3824.99.93.90.0 |
| DEBTI10821/22-1 | Kits für molekulare Diagnostik mittels Real Time PCR (Laborreagenzien) | 3822.19.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeiner Hinweis auf erforderliche Kontrollen durch den Zoll bei der Einfuhr. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien | Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
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