01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3103.90.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3103.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3103.90.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3103.90.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3103.90.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3103.90.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3103.90.00.00.0?
- ×Superphosphate3103.11.00.00.0, 3103.19.00.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3103.90.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 3103.90.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 3103.90.00.00.0 | andere |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3103.90.00 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI11509/26-1Deutschland | Düngemittel; Phosphatdünger Bei der Ware handelt es sich nach den vorgelegten Antragsunterlagen um Phosphatdünger mit … | 25.06.2029 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3103.90.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3103.90.00.00.0
Für diese Nummer gelten keine eigenen Verbote, Genehmigungspflichten oder Sonderzölle.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3103.90.00.00.0
Anmerkungen (1)
3. Zu Position 3103 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) Dephosphorationsschlacken; 2) natürliche Phosphate der Position 2510, geröstet, gebrannt oder weiter gehend thermisch behandelt, als zum Entfernen von Verunreinigungen erforderlich; 3) Superphosphate (einfache, doppelte oder dreifache); 4) Calciumhydrogenorthophosphat mit einem Gehalt an Fluor, bezogen auf den wasserfreien Stoff, von 0,2 GHT oder mehr; b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen, ohne Rücksicht auf den Fluorgehalt; c) Düngemittel, die aus Mischungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen, ohne Berücksichtigung des Fluorgehalts.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-166/8426.09.1985 | - DAS MASSGEBLICHE KRITERIUM FÜR DIE ZUORDNUNG EINES ERZEUGNISSES ZUR TARIFNUMMER 31.03 UND NICHT ZUR TARIFNUMMER 26.02 IST DAS VORHANDENSEIN EINES DÜNGENDEN BESTANDTEILS , WIE IM VORLIEGENDEN FALL PHOSPHAT , IN EINER SOLCHEN MENGE , DASS ES IN DER … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 31 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 3103.90.00
- 01.01.19723103.90.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.01.19723103.90.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile