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gültig seit 01.01.2022

Zolltarifnummer 3402.39.10.00.0 – Wässrige Dinatriumalkyl-Lösung

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst wässrige Lösungen von Dinatriumalkyl[oxydi(benzolsulfonat)] mit einem Gehalt von 30 GHT bis 50 GHT, die zu den anderen anionischen organischen grenzflächenaktiven Stoffen gehören. Andere Lösungen dieses Stoffs fallen unter die Warennummer 3402.39.90. Ein vZTA-Beispiel beschreibt ein gelbes, flüssiges Produkt aus einer wässrigen Lösung von Dinatriumalkyl(oxydibenzolsulfonat).

Typische Waren:Wässrige Dinatriumalkyl-Lösungen

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3402.39.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelSeifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel, zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse, zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver und dergleichen, Kerzen und ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen, „Dentalwachs“ und Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der …
PositionOrganische grenzflächenaktive Stoffe (ausgenommen Seifen); grenzflächenaktive Zubereitungen, zubereitete Waschmittel (einschließlich zubereitete Waschhilfsmittel) und zubereitete Reinigungsmittel, auch Seife enthaltend, ausgenommen solche der Position 3401
anionische organische grenzflächenaktive Stoffe, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Zolltarifnummerlineare Alkylbenzolsulfonsäuren und ihre Salze
Unterpositionandere
Zolltarifnummerwässrige Lösung mit einem Gehalt an Dinatriumalkyl[oxydi(benzolsulfonat)] von 30 GHT bis 50 GHTDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturandere
3402.41 – 3402.49andere organische grenzflächenaktive Stoffe, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf
UnterpositionZubereitungen in Aufmachung für den Einzelverkauf
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3402.396-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3402.39.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3402.39.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3402.39.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3402.39.10.00.0?

Kapitel 34 Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe … › 3402 Organische grenzflächenaktive Stoffe (ausgenommen …
✓anionische organische grenzflächenaktive Stoffe, auch in Aufmachungen für den EinzelverkaufDie Ware muss ein anionischer organischer grenzflächenaktiver Stoff sein, auch in Aufmachung für den Einzelverkauf. Grenzflächenaktiv ist ein Stoff, der Wasser in einer Konzentration von 0,5 % bei 20 °C auf eine Oberflächenspannung von höchstens 4,5 × 10–2 N/m herabsetzt und eine durchsichtige oder durchscheinende Flüssigkeit oder eine stabile Emulsion ergibt.
✓andere, also nicht: lineare Alkylbenzolsulfonsäuren und ihre SalzeEs geht um andere anionische Stoffe als lineare Alkylbenzolsulfonsäuren und deren Salze. Die Ware ist also kein Stoff dieser Art, sondern ein Stoff auf Basis von Dinatriumalkyl[oxydi(benzolsulfonat)].
✓wässrige Lösung mit einem Gehalt an Dinatriumalkyl[oxydi(benzolsulfonat)] von 30 GHT bis 50 GHTDie Ware liegt als wässrige Lösung vor, die Dinatriumalkyl[oxydi(benzolsulfonat)] mit einem Gehalt von 30 GHT bis 50 GHT enthält. Andere Gehalte oder andere Zusammensetzungen fallen unter die Warennummer 3402.39.90.
3402.39.10.00.0Wässrige Dinatriumalkyl-Lösungen mit 30 bis 50 GHT

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3402.39.10.00.0?

  • ×andere organische grenzflächenaktive Stoffe, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf3402.41.00.00.0, 3402.42, 3402.49.00.00.0
  • ×Zubereitungen in Aufmachung für den Einzelverkauf3402.50
  • ×andere, also nicht: anionische organische grenzflächenaktive Stoffe, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf3402.90
  • ×lineare Alkylbenzolsulfonsäuren und ihre Salze3402.31.00.00.0
  • ×andere, also nicht: wässrige Lösung mit einem Gehalt an Dinatriumalkyl[oxydi(benzolsulfonat)] von 30 GHT bis 50 GHT3402.39.90

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 3402.39.10

ZolltarifnummerWortlaut
3402.39.10.00.0wässrige Lösung mit einem Gehalt an Dinatriumalkyl[oxydi(benzolsulfonat)] von 30 GHT bis 50 GHT

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3402.39.10 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
ITBTI2026-0606ItalienGelbes, flüssiges Produkt, bestehend aus einer wässrigen Lösung von Dinatriumalkyl(oxydibenzolsulfonat) in einer …07.07.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
3402.39.906Angaben: Wässrige Lösung des Dinatriumsalzes von der Tetrapropenylbernsteinsäure (Dinatrium(tetrapropenyl)succinat); anionisches Tensid; Anwendung als leicht schäumendes Korrosionsschutzadditiv für …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3402.39.10.00.0

€
3402.39.10.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3402.39.10.00.0

KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, IranSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3402.39.10.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 34, Anmerkung 3
3. „Grenzflächenaktive Stoffe“ im Sinne der Position 3402 sind Erzeugnisse, die, wenn man sie in einer Konzentration von 0,5 % bei einer Temperatur von 20 °C mit Wasser mischt und eine Stunde bei derselben Temperatur stehen lässt, a) eine durchsichtige oder durchscheinende Flüssigkeit oder eine stabile Emulsion ohne Abscheidung unlöslicher Stoffe geben und b) die Oberflächenspannung des Wassers auf 4,5 × 10–2 N/m (45 dyn/cm) oder weniger herabsetzen.
Wortlaut · Kapitel 34, Anmerkung 5
5. Vorbehaltlich der nachstehend aufgeführten Ausnahmen sind „künstliche Wachse und zubereitete Wachse“ im Sinne der Position 3404 nur: a) durch ein chemisches Verfahren hergestellte organische Erzeugnisse mit den Eigenschaften von Wachsen, auch wasserlöslich; b) durch Mischen verschiedener Wachse untereinander hergestellte Erzeugnisse; c) Erzeugnisse mit den Eigenschaften von Wachsen auf der Grundlage von Wachsen oder Paraffin, die außerdem Fette, Harze, mineralische oder andere Stoffe enthalten. Zu Position 3404 gehören jedoch nicht: a) Erzeugnisse der Position 1516, 3402 oder 3823, auch wenn sie die Eigenschaften von Wachsen aufweisen; b) ungemischte tierische oder pflanzliche Wachse, auch raffiniert oder gefärbt, der Position 1521; c) Mineralwachse und ähnliche Erzeugnisse der Position 2712, auch’ untereinander gemischt oder nur gefärbt; d) mit einer Flüssigkeit gemischte oder in einem flüssigen Medium dispergierte oder gelöste Wachse (Positionen 3405, 3809 usw.).

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 34 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3402.39.10

  1. 01.01.20223402.39.10neu eingeführt · „wässrige Lösung mit einem Gehalt an Dinatriumalkyl[oxydi(benzolsulfonat)] von 30 GHT bis 50 GHT“ · aus 7 Vorgängern
  2. 01.01.20223402.39.10.00.0neu eingeführt · „wässrige Lösung mit einem Gehalt an Dinatriumalkyl[oxydi(benzolsulfonat)] von 30 GHT bis 50 GHT“ · aus 7 Vorgängern

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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