01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3402.42.00.20.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3402.426-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3402.42.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3402.42.00.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3402.42.00.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3402.42.00.20.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3402.42.00.20.0?
- ×anionische organische grenzflächenaktive Stoffe, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf3402.31.00.00.0, 3402.39
- ×Zubereitungen in Aufmachung für den Einzelverkauf3402.50
- ×andere, also nicht: andere organische grenzflächenaktive Stoffe, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf3402.90
- ×kationische3402.41.00.00.0
- ×andere, also nicht: nichtionische3402.49.00.00.0
- ×grenzflächenaktiver Stoff auf der Grundlage eines Vinylpolymers in Polypropylenglycol3402.42.00.10.0
- ×andere, also nicht: grenzflächenaktiver Stoff, mit Methyl-Endgruppen enthaltendem Oxiran polymerisierter …3402.42.00.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3402.42.00.20.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3402.42.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 3402.42.00.10.0 | grenzflächenaktiver Stoff auf der Grundlage eines Vinylpolymers in Polypropylenglycol | Autonome Zollaussetzung |
| 3402.42.00.20.0 | grenzflächenaktiver Stoff, mit Methyl-Endgruppen enthaltendem Oxiran polymerisierter …diese Seite | Autonome Zollaussetzung |
| 3402.42.00.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3402.42.00 eingereiht
40 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI33109/26-1Deutschland | Angaben: PLURONIC L 121; Rohmaterial der chemischen Industrie; zur Herstellung von Dieselpartikelfiltern; farblose … | 27.09.2029 |
| DEBTI21800/26-1Deutschland | Angaben: SunSoft® A-18E-C(MB); hochwirksamer, PEG-freier Lösungsvermittler; zur Solubilisierung lipophiler Weichmacher … | 05.07.2029 |
| DEBTI30036/25-1Deutschland | SunSoft® A-141E-C(MB); O/W-Emulgator mit Feuchtigkeitsspeicherung, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf. … | 19.03.2029 |
| DEBTI41710/25-1Deutschland | Angaben: SunEther L-4, Polyglyceryl-4-Lauryl Ether; nichtionisches Tensid; Detergens mit hervorragenden Schaum- … | 06.11.2028 |
| DEBTI9562/25-1Deutschland | Angaben: SUNSOFT® Q-123Y-C(MB); O/W-Emulgator mit hervorragendem Feuchthaltevermögen und primäres Tensid für … | 14.04.2028 |
| DEBTI35381/24-1Deutschland | Angaben: SunSoft A-12E-C(MB), Polyglyceryl-5-Laurate; leistungsstarker PEG-freier Lösungsvermittler; für die … | 01.09.2027 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3402.42.00.20.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3402.42.00.20.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3402.42.00.20.0
Anmerkungen (2)
3. „Grenzflächenaktive Stoffe“ im Sinne der Position 3402 sind Erzeugnisse, die, wenn man sie in einer Konzentration von 0,5 % bei einer Temperatur von 20 °C mit Wasser mischt und eine Stunde bei derselben Temperatur stehen lässt, a) eine durchsichtige oder durchscheinende Flüssigkeit oder eine stabile Emulsion ohne Abscheidung unlöslicher Stoffe geben und b) die Oberflächenspannung des Wassers auf 4,5 × 10–2 N/m (45 dyn/cm) oder weniger herabsetzen.
5. Vorbehaltlich der nachstehend aufgeführten Ausnahmen sind „künstliche Wachse und zubereitete Wachse“ im Sinne der Position 3404 nur: a) durch ein chemisches Verfahren hergestellte organische Erzeugnisse mit den Eigenschaften von Wachsen, auch wasserlöslich; b) durch Mischen verschiedener Wachse untereinander hergestellte Erzeugnisse; c) Erzeugnisse mit den Eigenschaften von Wachsen auf der Grundlage von Wachsen oder Paraffin, die außerdem Fette, Harze, mineralische oder andere Stoffe enthalten. Zu Position 3404 gehören jedoch nicht: a) Erzeugnisse der Position 1516, 3402 oder 3823, auch wenn sie die Eigenschaften von Wachsen aufweisen; b) ungemischte tierische oder pflanzliche Wachse, auch raffiniert oder gefärbt, der Position 1521; c) Mineralwachse und ähnliche Erzeugnisse der Position 2712, auch’ untereinander gemischt oder nur gefärbt; d) mit einer Flüssigkeit gemischte oder in einem flüssigen Medium dispergierte oder gelöste Wachse (Positionen 3405, 3809 usw.).
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 34 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 3402.42.00
- 01.01.20223402.42.00neu eingeführt · „nichtionische“ · aus 3402.13.00
- 01.01.20223402.42.00.10.0neu eingeführt · „grenzflächenaktiver Stoff auf der Grundlage eines Vinylpolymers in Polypropylenglycol“ · aus 7 Vorgängern
- 01.01.20223402.42.00.20.0neu eingeführt · „grenzflächenaktiver Stoff, mit Methyl-Endgruppen enthaltendem Oxiran polymerisierter …“ · aus 7 Vorgängern
- 01.01.20223402.42.00.90.0neu eingeführt · aus 7 Vorgängern
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3402.42.00.20.0
Welche Zolltarifnummer gilt für nichtionische grenzflächenaktive Stoffe aus mit Methyl-Endgruppen enthaltendem Oxiran unter 3402.42.00?
Die Zolltarifnummer 3402.42.00.20.0 gilt für grenzflächenaktive Stoffe, nichtionisch, aus mit Methyl-Endgruppen enthaltendem Oxiran polymerisiertem 1,4-Dimethyl-1,4-bis(2-methylpropyl)-2-butyn-1,4-diylether. Die Warennummer 3402.42.00 hat zwei weitere Zeilen: 3402.42.00.10.0 für Stoffe auf der Grundlage eines Vinylpolymers in Polypropylenglycol und 3402.42.00.90.0 für andere.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen