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Zolltarifnummer 3505.10.10.00.0 – Dextrine als Stärkeabbauprodukte

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Dextrine, also Stärkeabbauprodukte mit höchstens zehn Prozent reduzierenden Zuckern, bezogen auf die Trockenmasse, etwa Resistentes Dextrinpulver. Veretherte und veresterte Stärken gehören in die Zolltarifnummer 3505.10.50.00.0, andere modifizierte Stärken in die Zolltarifnummer 3505.10.90.00.0.

Typische Waren:Resistentes DextrinpulverDextrinpulver aus TapiokastärkeDextrinpulver aus MaisstärkeDextrin

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3505.10.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelEiweißstoffe; modifizierte Stärke; Klebstoffe; Enzyme
PositionDextrine und andere modifizierte Stärken (z. B. Quellstärke oder veresterte Stärke); Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken
UnterpositionDextrine und andere modifizierte Stärken
ZolltarifnummerDextrineDiese Seite
UnterpositionLeime

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3505.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3505.10.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3505.10.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3505.10.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3505.10.10.00.0?

Kapitel 35 Eiweißstoffe; modifizierte Stärke; Klebstoffe … › 3505 Dextrine und andere modifizierte Stärken (z. B. …
✓Dextrine und andere modifizierte StärkenDie Ware ist ein Dextrin oder eine andere modifizierte Stärke, etwa eine Quellstärke oder eine veresterte Stärke.
✓DextrineDie Ware ist ein Dextrin, also ein Stärkeabbauprodukt mit höchstens zehn Prozent reduzierenden Zuckern, bezogen auf die Trockenmasse. Erzeugnisse mit mehr als zehn Prozent reduzierenden Zuckern gehören in eine andere Position.
3505.10.10.00.0Dextrine als Stärkeabbauprodukte

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3505.10.10.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 3505.10.10

ZolltarifnummerWortlaut
3505.10.10.00.0Dextrine

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3505.10.10 eingereiht

13 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland11
Tschechien1
Italien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI25445/26-1DeutschlandResistentes Dextrinpulver Weißes bis hellgelbes, feines Pulver, welches aus Tapiokastärke gewonnen wird. DE Äquivalent …22.10.2029
DEBTI26175/26-1DeutschlandResistant Dextrinpulver Weißes bis leicht gelbes Pulver, welches aus Maisstärke gewonnen wird. DE Äquivalent < 10 …22.10.2029
DEBTI22100/26-1DeutschlandDextrinpulver Feststellungen / Untersuchungen an einem Warenmuster: Weißes, mehlfeines Pulver. Das Pulver ist in Wasser …19.10.2029
DEBTI26172/26-1DeutschlandResistant Dextrinpulver aus Tapiokastärke Weißes oder leicht gelbliches Pulver DE Äquivalent < 10 Feststellungen / …19.10.2029
DEBTI28484/26-2DeutschlandResistant Dextrin Ballaststoffgehalt: >70% Dextroseäquivalent: <= 10 % Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware …13.09.2029
DEBTI28474/26-2DeutschlandResistant Dextrin Ballaststoffgehalt: >70% Dextroseäquivalent: <= 10 % Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware …10.09.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
3505.10.50610%ige Stärkelösung in Wasser. Wässrige Mischung aus 10 % Hydroxypropylstärke und Salzen, die produktionsbedingt enthalten sind. Es liegt modifizierte (veretherte) Stärke vor.
3505.10.906Reisstärke. Feststellungen an einem Warenmuster: Weißes, feines Pulver. Eine Stärkeart ist mikroskopisch nicht erkennbar. Das Pulver verhält sich wie eine Quellstärke. Das Pulver zeigt ein …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 3505.10.10.00.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 3505.10.10.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3505.10.10.00.0

€
3505.10.10.00.0Drittlandszoll9 % + 17,70 EUR je 100 kg–––
3505.10.10.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll9 % + 17,70 EUR je 100 kg + 50 %–––
3505.10.10.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll9 % + 17,70 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (5)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0884Mercosur0 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.1949Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.6726Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.8210Vietnam0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.9020USA0 %seit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 9 % + 17,70 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 36 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada und Singapur. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Algerien0 % + 17,70 EUR je 100 kg
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)0 % + 14,33 EUR je 100 kg
Färöer0 % + 17,70 EUR je 100 kg
Island0 % + 14,33 EUR je 100 kg
Israel0 % + 17,70 EUR je 100 kg
Libanon0 % + 17,70 EUR je 100 kg
Neuseeland5,6 % + 11,06 EUR je 100 kg
Norwegen0 % + 14,33 EUR je 100 kg
Syrien0 % + 17,70 EUR je 100 kg
Tunesien0 % + 17,70 EUR je 100 kg
AndorraZollunion, Waren im freien Verkehr0 % + 17,70 EUR je 100 kg
TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr0 % + 17,70 EUR je 100 kg

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3505.10.10.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, RusslandSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3505.10.10.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 35, Anmerkung 2
2. „Dextrine“ im Sinne der Position 3505 sind Stärkeabbauprodukte mit einem Gehalt an reduzierenden Zuckern, berechnet als Dextrose, von 10 % oder weniger, bezogen auf die Trockenmasse. Erzeugnisse mit einem Gehalt an reduzierenden Zuckern von mehr als 10 % gehören zu Position 1702.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
316/9107.02.1991Mit der Verordnung 316/91 wurde ein ausschließlich durch Veretherung von Stärke mit Epichlorhydrin und Natriummonochloracetat hergestelltes Erzeugnis in die damalige Nummer 3505.10.50 eingereiht, heute die Warennummer 3505.10.50.3505.10.50

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-274/9517.04.1997Das Urteil C-274/95 befasst sich mit der Einreihung veresterter Kartoffelstärke in die Tarifstelle 11.08 A IV der Verordnung (EWG) Nr. 3618/86 des Rates.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 35 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 3505.10.10

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 2 Zollkontingente statt 5.
  1. 01.01.19723505.10.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Dextrine“
  2. 01.01.19723505.10.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Dextrine“

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3505.10.10.00.0

Gibt es einen Zusatzzoll auf Dextrine mit Ursprung Belarus, Zolltarifnummer 3505.10.10.00.0?

Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Die Zolltarifnummer gilt für Dextrine mit höchstens zehn Prozent reduzierenden Zuckern, bezogen auf die Trockenmasse.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Dextrine mit Ursprung Russland, Zolltarifnummer 3505.10.10.00.0?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Die Zolltarifnummer gilt für Dextrine mit höchstens zehn Prozent reduzierenden Zuckern, bezogen auf die Trockenmasse.

Welche Zolltarifnummer gilt für Dextrin aus der Warennummer 3505.10.10?

Für Dextrin gilt die Zolltarifnummer 3505.10.10.00.0, wenn es höchstens zehn Prozent reduzierende Zucker, bezogen auf die Trockenmasse, enthält.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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