01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3824.30.00.20.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3824.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3824.30.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3824.30.00.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3824.30.00.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3824.30.00.20.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3824.30.00.20.0?
- ×zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne3824.10
- ×zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton3824.40.00.00.0
- ×Mörtel und Beton, nicht feuerfest3824.50
- ×Sorbit, ausgenommen Waren der Unterposition 2905.443824.60
- ×Erzeugnisse im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 3 zu diesem Kapitel3824.81.00.00.0, 3824.82, 3824.83.00.00.0, 3824.84 und 5 weitere
- ×andere, also nicht: nicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt3824.91.00.00.0, 3824.92.00.00.0, 3824.99
- ×andere, also nicht: Wolframcarbide3824.30.00.90.0
- ×in Form unregelmäßiger, nicht frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver vermischt3824.30.00.10.0
- ×andere, in Form sphärischer oder körniger, gleichmäßiger und frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver und/oder anderen Carbiden vermischt3824.30.00.30.0
- ×andere, mit metallischem Pulver und/oder anderen Carbiden vermischt3824.30.00.40.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3824.30.00.20.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3824.30.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 3824.30.00.10.0 | in Form unregelmäßiger, nicht frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver vermischt | Antidumpingzoll |
| 3824.30.00.20.0 | pressfertiges Pulver in Form sphärischer oder körniger, gleichmäßiger und frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver und/oder …diese Seite | – |
| 3824.30.00.30.0 | andere, in Form sphärischer oder körniger, gleichmäßiger und frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver und/oder anderen Carbiden … | – |
| 3824.30.00.40.0 | andere, mit metallischem Pulver und/oder anderen Carbiden vermischt | – |
| 3824.30.00.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3824.30.00 eingereiht
29 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI25383/25-1Deutschland | Angaben: Gesintertes Wolframcarbid, gemischt mit Nickelpulver. Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen … | 14.12.2028 |
| DEBTI25750/25-1Deutschland | Angaben: Gesintertes Wolframcarbid, gemischt mit Nickelpulver. Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen … | 14.12.2028 |
| DEBTI54591/24-1Deutschland | Gleichmäßig geformtes, frei fließendes Sprühgranulat (kein pressfertiges Pulver) zur Herstellung von thermischen … | 22.06.2028 |
| DEBTI46996/24-1Deutschland | Wolframschmelzcarbid vermischt mit einer nickelbasierten Hartlegierung. Verwendungszweck: Dient zur Herstellung einer … | 18.05.2028 |
| DEBTI1296/25-1Deutschland | Nach den Angaben des Antragstellers: Pulver aus mechanisch vermischtem Wolframcarbid (WC, 95 %) und Chromcarbid (Cr3C2 … | 18.05.2028 |
| DEBTI51141/24-1Deutschland | Nichtgesintertes Wolframcarbid, welches durch Karburierung hergestellt wird und einen durchschnittlichen … | 30.03.2028 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3824.30.00.20.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 5,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 4,2 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3824.30.00.20.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3824.30.00.20.0
Anmerkungen (2)
3. Zu Position 3824 und nicht zu anderen Positionen der Nomenklatur gehören: a) künstliche Kristalle aus Magnesiumoxid oder aus Halogensalzen der Alkali- oder Erdalkalimetalle (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr; b) Fuselöle; Dippelöl; c) Tintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf; d) Korrekturlacke für Dauerschablonen, andere Korrekturflüssigkeiten sowie Korrekturbänder (ausgenommen solche der Position 9612), in Aufmachungen für den Einzelverkauf; und e) schmelzbare Temperaturmesser für Öfen (z. B. Segerkegel).
3. Zu den Unterpositionen 3824.81 bis 3824.89 gehören nur Mischungen und Zubereitungen, die eine oder mehrere der nachfolgenden Substanzen enthalten: Oxiran (Ethylenoxid); polybromierte Biphenyle (PBB); polychlorierte Biphenyle (PCB); polychlorierte Terphenyle (PCT); Tris(2,3-dibrompropyl)phosphat; Aldrin (ISO); Camphechlor (ISO) (Toxaphen); Chlordan (ISO); Chlordecon (ISO); DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis(p-chlorphenyl)ethan); Dieldrin (ISO, INN); Endosulfan (ISO); Endrin (ISO); Heptachlor (ISO); Mirex (ISO); 1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN); Pentachlorbenzol (ISO); Hexachlorbenzol (ISO); Perfluoroctansulfonsäure, ihre Salze; Perfluoroctansulfonamide; Perfluoroctansulfonylfluorid; Tetra-, Penta-, Hexa-, Hepta- oder Octabromdiphenylether; kurzkettige Chlorparaffine. Kurzkettige Chlorparaffine sind Mischungen von Verbindungen mit einem Chlorierungsgrad von mehr als 48 GHT mit der folgenden Molekularformel: CxH(2x-y+2)Cly, wobei x=10 – 13 und y= 1 – 13 sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 3824.30.00 | nicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt Hierher gehören gebrauchsfertige Pulver für die Umwandlung in „Hartmetalle“ durch Sintern. Sie bestehen aus Mischungen von Metallcarbiden (z. B. Wolfram-, Titan-, Niobcarbid) untereinander, auch mit einem metallischen Bindemittel (Cobalt- oder Nickelpulver), und enthalten oft kleine Mengen Paraffin (etwa 0,5 GHT). Auch die … |
Urteile des EuGH (3)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-182/1926.03.2020 | Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 der Kommission vom 8. Juli 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig. |
| C-822/1903.06.2021 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der … |
| C-441/1509.02.2017 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der … |
2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 38 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 3824.30.00
- 01.01.19963824.30.00neu eingeführt · „nicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt“ · aus 3823.30.00
- 04.08.20053824.30.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3824.30.00
- 04.08.20053824.30.00.10.0neu eingeführt · „Wolframcarbid mit metallischem Pulver vermischt“ · aus 3824.30.00
- 04.08.20053824.30.00.90.0neu eingeführt · aus 3824.30.00
- 19.09.20243824.30.00.10.0Wortlaut geändert · „in Form unregelmäßiger, nicht frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver vermischt“ · vorher „Wolframcarbid mit metallischem Pulver vermischt“
- 19.09.20243824.30.00.10.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 19.09.20243824.30.00.20.0neu eingeführt · „pressfertiges Pulver in Form sphärischer oder körniger, gleichmäßiger und frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver und/oder …“
- 19.09.20243824.30.00.30.0neu eingeführt · „andere, in Form sphärischer oder körniger, gleichmäßiger und frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver und/oder anderen Carbiden …“
- 19.09.20243824.30.00.40.0neu eingeführt · „andere, mit metallischem Pulver und/oder anderen Carbiden vermischt“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3824.30.00.20.0
Welche Zolltarifnummer gilt für pressfertige Wolframcarbidkörner unter 3824.30.00?
Dafür gilt die Zolltarifnummer 3824.30.00.20.0, wenn das Pulver pressfertig, sphärisch oder körnig, gleichmäßig und frei fließend ist und ein organisches Bindemittel enthält. Für unregelmäßige, nicht frei fließende Partikel mit metallischem Pulver gilt die Zolltarifnummer 3824.30.00.10.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile